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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 12

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, du lebst mitten unter einem widerspenstigen Volk. Diese Leute haben Augen, sehen aber nicht, sie haben Ohren, hören aber nicht, denn sie sind ein Volk voller Sturheit. (Jesaja 6.9-10) 3 Schnüre dir ein Bündel, Mensch, wie es Verbannte mit sich tragen, und zieh damit vor ihren Augen am hellen Tag an einen anderen Ort, als ob du in die Verbannung ziehen würdest. Vielleicht sehen sie es ja, denn sie sind ein stures Volk. 4 Trag dein Bündel wie Verbannungsgepäck vor ihren Augen am hellen Tag hinaus. Und am Abend zieh vor ihren Augen weg, so wie man in die Verbannung zieht. 5 Brich vor ihren Augen ein Loch durch die Wand und zwänge dich dadurch hinaus. 6 Dann nimm dein Bündel auf die Schulter und geh in der Dunkelheit fort. Verhülle dein Gesicht, damit du das Land nicht siehst! Denn ich habe dich zu einem Zeichen für das Haus Israel gemacht." (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Ich machte es wie befohlen. Ich schnürte ein Bündel, wie es Verbannte mit sich tragen, und trug es am hellen Tag hinaus. Am Abend durchbrach ich mit eigener Hand die Mauer und zwängte mich hinaus. In der Dunkelheit hob ich das Bündel auf die Schulter und ging damit fort. 8 Am Morgen kam das Wort Jahwes zu mir: 9 "Du Mensch", sagte er, "hat nicht das Volk Israel, dieses sture Volk, zu dir gesagt: 'Was machst du da?' 10 Sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Dieses Wort wird auf dem Fürsten Jerusalems und auf den Leuten Israels dort lasten.' 11 Sprich: 'Ich bin ein Zeichen für euch. Was ich getan habe, wird mit ihnen geschehen: In die Verbannung, in die Gefangenschaft werden sie ziehen. (Hesekiel 12.6) 12 Und ihr Fürst wird sein Bündel auf die Schulter nehmen und fortziehen. Sie werden die Mauer durchbrechen, um sich hindurchzuzwängen. Dann wird er sein Gesicht verhüllen, weil er das Land mit eigenen Augen nicht wiedersehen wird.' (Jeremia 39.7) 13 Aber ich werfe mein Fangnetz über ihn, damit er sich in meinen Schlingen fängt, und bringe ihn nach Babylon ins Land der Chaldäer. Aber auch das wird er nicht sehen; und dort wird er sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und sein Gefolge und alle seine Truppen werde ich in alle Winde zerstreuen. Mit gezogenem Schwert treibe ich sie auseinander. 15 Dann wird man erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe, wenn ich sie in fremde Länder versprenge und unter fremde Völker zerstreue. 16 Nur einige von ihnen lasse ich dem Schwert, dem Hunger und der Pest entkommen, damit sie unter den Völkern von all ihren Gräueltaten erzählen können, damit auch diese erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe!" (Hesekiel 6.8) 17 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 18 "Du Mensch, iss dein Brot mit Zittern und trink dein Wasser mit Angst und Beben! 19 Und dann sage deinen Landsleuten: 'So spricht Jahwe, der Herr, von denen, die in Jerusalem und Israel geblieben sind: In Angst werden sie ihr Brot essen und mit Entsetzen ihr Wasser trinken, denn ihr Land wird wegen der Gewalttat seiner Bewohner verwüstet und seines Reichtums beraubt daliegen. 20 Die bewohnten Städte werden verwüstet und das Land zur Einöde. Dann werdet ihr erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 21 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 22 "Mensch, was habt ihr da für ein Sprichwort im Land Israel? Ihr sagt: 'Die Tage ziehen sich hinaus, die Visionen erfüllen sich nie.' (2. Petrus 3.4) 23 Darum sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Ich werde diesem Gerede ein Ende machen! Man soll es nicht mehr als Sprichwort in Israel gebrauchen!' Sag zu ihnen: 'Die Tage sind nah gekommen, der Inhalt jeder Vision trifft ein!' (Habakuk 2.3) 24 Künftig wird es keine nichtige Vision und keine schmeichlerischen Wahrsagungen in Israel mehr geben. 25 Denn ich, Jahwe, ich rede, und was ich sage, trifft ein! Es lässt nicht lange auf sich warten. Du wirst es erleben, du Haus der Sturheit, dass ich etwas sage und es auch tue, spricht Jahwe, der Herr." 26 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 27 "Du Mensch, das Haus Israel sagt: 'Die Vision, die der hat, erfüllt sich noch lange nicht, er weissagt von einer fernen Zeit.' 28 Darum sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Keins meiner Worte wird mehr hinausgeschoben werden. Was ich sage, wird auch geschehen, spricht Jahwe, der Herr.'"