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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 10

1 Oberhalb der Wölbung, die über den Köpfen der Cherubim war, sah ich so etwas wie einen Thron, der einem Saphir glich. (Hesekiel 1.22) (Hesekiel 1.26) 2 Der, der auf ihm saß, sagte zu dem in Leinen gekleideten Mann: "Geh zwischen die Räder unter den Cherubim, nimm von dort zwei Hände voll glühender Kohlen und streue sie über die Stadt!" Der Mann ging vor meinen Augen hinein. (Hesekiel 9.2) (Offenbarung 8.5) 3 Die Cherubim standen rechts vom Tempel, und die Wolke erfüllte den ganzen inneren Vorhof. 4 Da erhob sich die Herrlichkeit Jahwes von dem Cherub und trat an die Schwelle des Tempelhauses. Die Wolke erfüllte das ganze Haus, und der Vorhof leuchtete im Glanz der Herrlichkeit Jahwes. (Jesaja 6.4) (Hesekiel 1.4) 5 Das Rauschen der Cherubimflügel wurde bis zum äußeren Vorhof gehört. Es klang wie die Stimme des allmächtigen Gottes, wenn er spricht. 6 Als dann der in Leinen gekleidete Mann auf seinen Befehl hin zwischen die Räder unter den Cherubim trat, 7 streckte einer der Cherubim die Hand nach dem Feuer aus, das zwischen ihnen war, und legte die Glut in die Hände des Mannes. Der nahm sie und ging hinaus. 8 Unter den Flügeln der Cherubim war nämlich etwas sichtbar geworden, das wie eine Menschenhand aussah. 9 Ich sah auch vier Räder neben den Cherubim, ein Rad neben jedem Cherub. Die Räder funkelten wie Edelsteine. (Hesekiel 1.15-16) 10 Alle waren gleich gebaut. Es sah aus, als ob ein Rad mitten im anderen wäre, 11 sodass sie nach allen vier Richtungen laufen konnten, ohne gedreht zu werden. Die Räder rollten immer in die Richtung des vordersten. 12 Jeder Cherub war ganz mit Augen bedeckt: Rücken, Hände, Flügel; auch die Räder, 13 die vor meinen Ohren Galgal genannt wurden. 14 Jeder hatte vier verschiedene Gesichter. Beim ersten blickte das Cherubgesicht nach vorn, beim zweiten das Menschengesicht, beim dritten das Löwengesicht und beim vierten das Adlergesicht. 15 Dann begannen sich die Cherubim zu erheben. Es war das Lebewesen, das ich am Fluss Kebar gesehen hatte. 16 Wenn die Cherubim sich fortbewegten, bewegten sich auch die Räder mit ihnen, und wenn sie sich mit ihren Flügeln von der Erde erhoben, erhoben sich auch die Räder. 17 Wenn sie anhielten, blieben auch die Räder stehen. Die Räder hoben sich immer mit ihnen, denn sie wurden vom Geist des Lebewesens bewohnt. 18 Dann verließ die Herrlichkeit Jahwes die Schwelle des Tempelhauses und stellte sich über die Cherubim. 19 Diese breiteten vor meinen Augen ihre Flügel aus, erhoben sich samt den Rädern von der Erde und stellten sich außen an den Eingang des östlichen Tores vom Tempelbezirk. Über ihnen thronte Jahwe in seiner Herrlichkeit. (Hesekiel 10.1) 20 Es war das Lebewesen, das ich unter dem Gott Israels am Fluss Kebar gesehen hatte. Ich erkannte, dass es Cherubim waren. 21 Jeder von ihnen hatte vier Gesichter und vier Flügel und so etwas wie Menschenhände unter den Flügeln. 22 Auch ihre Gesichter waren dieselben, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Wohin sie auch gingen, in jede Richtung blickte eins ihrer Gesichter.