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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Haggai - Kapitel 2

1 Am 21. Oktober empfing der Prophet Haggai die folgende Botschaft Jahwes: 2 "Sprich zu Serubbabel Ben-Schealtiël, dem Statthalter von Juda, und zu Jeschua Ben-Jozadak, dem Hohen Priester, und zu dem ganzen restlichen Volk: 3 'Wer von euch hat diesen Tempel noch in seiner früheren Pracht gesehen? Und was seht ihr jetzt? Es ist doch nichts im Vergleich zu dem, was früher hier stand. 4 Aber Jahwe sagt dir, Serubbabel: Fasse Mut! Und auch du, Jeschua Ben-Jozadak, du Hoher Priester: Fasse Mut! Und ihr Leute von Juda: Fasst Mut und geht ans Werk! Ich stehe euch bei! Das sage ich, Jahwe, der allmächtige Gott. 5 Der Bund, den ich mit euch schloss, als ihr aus Ägypten gezogen seid, bleibt bestehen! Und auch mein Geist bleibt bei euch! Habt also keine Angst! (2. Mose 19.5) (Sacharja 4.6) 6 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Es dauert nicht mehr lange, dann werde ich Himmel und Erde, Land und Meer erschüttern (Hebräer 12.26) 7 und alle Völker erzittern lassen. Dann wird das Begehrenswerte aller Nationen hierher kommen und dieses Haus mit Herrlichkeit füllen. Das sage ich euch zu! 8 Denn mir, Jahwe, dem allmächtigen Gott, gehört alles Silber und Gold. 9 Dieser neue Tempel wird viel herrlicher sein als der alte, spricht Jahwe, der allmächtige Gott. Und hier, an diesem Ort schenke ich Frieden und Heil. Das sage ich euch zu. 10 Am 24. Dezember desselben Jahres empfing der Prophet Haggai folgende Botschaft Jahwes: 11 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: 'Bitte doch die Priester um eine Weisung. Frage sie: 12 Wenn jemand Fleisch in seinem Gewandzipfel trägt, das mir geweiht wurde, und er berührt mit diesem Zipfel ein Stück Brot oder etwas Gekochtes oder Wein, Öl oder irgendein Nahrungsmittel - wird das dann ebenfalls heilig?'" Haggai legte den Priestern die Frage vor und bekam die Antwort: "Nein." 13 Dann fragte er sie: "Wenn aber jemand durch die Berührung eines Leichnams unrein wurde und dann an eines dieser Dinge kommt: Wird das Berührte dann unrein?" Die Priester antworteten: "Ja." (3. Mose 5.2) (4. Mose 19.22) 14 Da sagte Haggai: "Genauso steht es mit diesem Volk und mit diesen Leuten, spricht Jahwe. Unrein ist alles, was sie tun, selbst das, was sie mir als Opfer bringen. 15 Nun aber gebt acht, was von heute an geschieht! Bevor ihr begonnen habt, im Tempel Jahwes Stein auf Stein zu legen, 16 wie erging es euch da? Kam man zu einem Kornhaufen, der zwanzig Sack haben sollte, so waren es nur zehn, kam man zur Kelter, um fünfzig Krüge zu schöpfen, waren es nur zwanzig. (Haggai 1.6) 17 Ich schickte euch Hagel, Mehltau und Getreidebrand und machte alle eure Arbeit zunichte. Trotzdem seid ihr nicht zu mir umgekehrt, spricht Jahwe. (Haggai 1.11) 18 So ist es geblieben bis heute, bis zum 24. Dezember, bis zu dem Tag, an dem das Fundament für den Tempel Jahwes vollendet wurde. Gebt acht, was von heute an geschieht, gebt acht! 19 Liegt euer Saatgut noch in den Speichern? Haben eure Weinberge, eure Feigen-, Granatäpfel- und Olivenbäume immer noch keine Erträge gebracht? Von heute an will ich euch und euer Land wieder segnen!" 20 Am selben Tag empfing Haggai noch eine zweite Botschaft Jahwes: 21 "Sag zu Serubbabel, dem Statthalter von Juda: Ich werde Himmel und Erde erzittern lassen. (Haggai 2.6) 22 Ich stoße Throne von Königen um und breche die Macht der Völker. Ich werfe die Streitwagen mit ihren Lenkern um, Pferde und Reiter stürzen zu Boden und jeder sticht den anderen nieder. 23 An jenem Tag", erklärt Jahwe, der allmächtige Gott, "nehme ich dich, meinen Sklaven Serubbabel Ben-Schealtiël, und mache dich zu meinem Siegelring, denn ich habe dich erwählt." Das sagt Jahwe, der allmächtige Gott. (Sacharja 4.6-7)