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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Ester - Kapitel 2

1 Einige Zeit nach diesem Geschehen hatte sich der Zorn des Königs gelegt. Er dachte an das, was Waschti getan hatte und wie sie von ihm getrennt worden war. 2 Seine jungen Diener bemerkten es und schlugen ihm vor: "Man sollte für den König schöne, unberührte junge Mädchen suchen. 3 Der König könnte Beamte in allen Provinzen seines Reiches beauftragen, diese Mädchen in seinen Harem nach Susa zu bringen. Der königliche Eunuch Hegai, der für die Frauen des Königs verantwortlich ist, kann sie in seine Obhut nehmen und dafür sorgen, dass sie alle Mittel zur Schönheitspflege bekommen. 4 Das Mädchen, das dem König am besten gefällt, sollte dann an Waschtis Stelle Königin werden." Der König fand den Vorschlag gut und gab die entsprechenden Anordnungen. 5 Nun lebte im Palastbezirk von Susa ein jüdischer Mann namens Mordechai Ben-Jaïr aus dem Stamm Benjamin. Er war ein Nachkomme von Schimi und Kisch. (1. Samuel 14.51) 6 Seine Vorfahren waren unter den Verschleppten gewesen, die vom babylonischen König Nebukadnezzar mit König Jojachin von Juda in die Verbannung geführt worden waren. (2. Könige 24.15-16) 7 Mordechai hatte nun die Tochter seines Onkels nach dem Tod ihrer Eltern als Pflegetochter angenommen. Sie hieß Hadassa, wurde aber auch Ester genannt und war außerordentlich schön. (Ester 2.15) 8 Als der königliche Erlass bekannt gemacht war und viele Mädchen in den Palastbezirk von Susa gebracht wurden, war auch Ester unter ihnen. Sie wurde in den königlichen Harem aufgenommen und dem Eunuchen Hegai übergeben. 9 Das Mädchen fiel ihm auf und gewann seine Gunst. Er sorgte dafür, dass ihre Schönheitspflege sofort begann und sie die beste Ernährung erhielt. Sieben ausgewählte Dienerinnen aus dem königlichen Haushalt stellte er ihr zur Verfügung und ließ sie in die schönsten Räume des Frauenpalastes umziehen. 10 Ester verschwieg jedoch ihre jüdische Herkunft, wie Mordechai es ihr eingeschärft hatte. 11 Jeden Tag ging Mordechai vor dem Hof des Frauenpalastes vorbei, um zu erfahren, wie es Ester ging und was mit ihr geschah. 12 Wenn nun eins der Mädchen an die Reihe kam, zum König zu gehen, nachdem es ein Jahr lang darauf vorbereitet worden war - denn so lange dauerte ihre Schönheitspflege: sechs Monate mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsamöl und anderen Pflegemitteln -, 13 wenn es also dann zum König ging, wurde ihm alles, was es verlangte, aus dem Frauenhaus mitgegeben. 14 Am Abend ging es in den Palast des Königs, und am Morgen kehrte die junge Frau in den zweiten Frauenpalast zurück und kam unter die Aufsicht des königlichen Eunuchen Schaaschgas. Keine von ihnen durfte noch einmal zum König kommen, es sei denn, sie hatte dem König besonders gefallen und wurde namentlich gerufen. 15 Als nun die Reihe an Ester Bat-Abihajil kam - Abihajil war der Onkel von Mordechai, der sie später als Tochter angenommen hatte -, verlangte sie nur das, was Hegai, der königliche Eunuch, ihr empfahl. Ester gewann die Zuneigung von allen, die sie sahen. 16 Es war im siebten Regierungsjahr von Xerxes, im Januar, als Ester zum König gebracht wurde. 17 Und sie erlangte seine Gunst; der König gewann sie einfach lieb. Seine Zuneigung zu ihr war größer als zu allen anderen jungen Frauen. Deshalb setzte er ihr die Krone auf und machte sie an Waschtis Stelle zur Königin. 18 Dann veranstaltete er zu Ehren von Ester für alle seine Fürsten und Beamten ein großes Festmahl. Den Provinzen gewährte er einen Steuernachlass und teilte mit königlicher Großzügigkeit Geschenke aus. 19 Als die jungen Frauen in das zweite Frauenhaus gebracht worden waren, hatte Mordechai einen Posten am Königshof inne. 20 Und wie er es Ester eingeschärft hatte, erzählte sie niemand von ihrer jüdischen Herkunft. Sie gehorchte ihm noch genauso wie damals, als sie seine Pflegetochter war. (Ester 2.10) 21 Zu dieser Zeit verschworen sich Bigtan und Teresch, zwei königliche Eunuchen, die die Torwache befehligten, gegen Xerxes. Sie planten einen Anschlag auf den König. 22 Mordechai hörte davon und teilte es der Königin Ester mit, die es in seinem Auftrag sofort dem König meldete. 23 Die Sache wurde untersucht und für richtig befunden. Daraufhin wurden beide Eunuchen gepfählt. Den Vorfall trug man in die königliche Chronik ein. (Ester 6.1-2)