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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 9

1 Einige Zeit später kamen Obere des Volkes zu mir und sagten: "Das Volk Israel, auch die Priester und Leviten haben sich mit der Bevölkerung der Länder eingelassen und sich nicht von den Gräueln der Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Jebusiter, Ammoniter, Moabiter, Ägypter und Amoriter abgesondert. 2 Sie haben Frauen aus diesen Völkern geheiratet, sodass das heilige Volk sich mit den fremden Völkern vermischt hat. Und bei diesem Treuebruch waren die Oberen und Vornehmen auch noch die Ersten." (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Als ich das hörte, zerriss ich vor Entsetzen mein Unter- und Obergewand, raufte mir die Haare und den Bart und setzte mich wie betäubt auf den Boden. (1. Mose 37.34) 4 Da versammelten sich alle um mich, die wegen des Treuebruchs der Heimgekehrten Angst vor den Worten Gottes hatten. Und ich blieb bis zur Zeit des Abendopfers auf dem Boden sitzen. 5 Dann erhob ich mich aus meiner Erstarrung, kniete in den zerrissenen Kleidern hin und breitete meine Hände zu Jahwe, meinem Gott, aus. 6 "Mein Gott", sagte ich, "ich schäme mich und wage nicht, zu dir aufzublicken. Unsere Sünden sind uns über den Kopf gewachsen, und der Berg unserer Schuld reicht bis an den Himmel! (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Seit der Zeit unserer Väter stehen wir bis heute in großer Schuld. Wegen unserer Vergehen wurden wir, unsere Könige und unsere Priester in die Gewalt fremder Könige ausgeliefert. Wir waren dem Schwert und der Gefangenschaft, der Plünderung und der Schande preisgegeben. Bis heute ist es so geblieben. 8 Jetzt hat uns Jahwe, unser Gott, zwar für einen kurzen Augenblick Gnade geschenkt. Er hat uns einen Rest Geretteter übrig gelassen und an seiner heiligen Stätte in Sicherheit gebracht. Gott hat unsere Augen wieder aufleuchten und uns aus der Sklaverei ein wenig aufleben lassen. (Jesaja 22.23) 9 Denn wir sind immer noch Sklaven. Aber auch da hat unser Gott uns nicht verlassen, sondern uns die Gunst der Könige von Persien finden lassen. Er hat uns neu belebt, sodass wir das Haus unseres Gottes aufrichten und diese Trümmerstätte wiederherstellen konnten. Er hat uns in Judäa und Jerusalem Sicherheit geschenkt. (Jesaja 5.5) 10 Aber was sollen wir jetzt, nach solchen Vorkommnissen sagen, o Gott? Wir haben ja deine Gebote nicht beachtet, 11 obwohl du sie uns durch deine Diener, die Propheten, eingeschärft hast. Du sagtest: 'Das Land, das ihr in Besitz nehmen werdet, ist durch die Unreinheit seiner Bewohner besudelt worden. Durch ihre Götzengräuel haben diese Völker es von einem Ende bis zum anderen mit Unreinheit angefüllt. (3. Mose 18.24-25) 12 Deshalb sollt ihr eure Töchter und Söhne nicht mit ihnen verheiraten. Ihr sollt ihre Freundschaft und ihr Wohlergehen auch in Zukunft niemals suchen. Denn ihr selbst sollt stark werden, den Ertrag des Landes genießen und es euren Nachkommen für alle Zeiten weitervererben.' (5. Mose 7.2-3) 13 Und jetzt, nach allem, was wegen unserer bösen Taten und unserer großen Schuld über uns gekommen ist - obwohl du, unser Gott, uns mehr geschont hast, als unsere Sünden es verdienten, und uns hier übrig gelassen hast - 14 sollten wir da wieder deine Gebote übertreten und uns mit diesen Götzendienern verschwägern? Müsste uns da nicht dein Zorn treffen, bis es ganz mit uns aus ist und es keinen Rest und keine Rettung mehr gibt? 15 Jahwe, du Gott Israels, du bist gerecht! Wir sind als ein geretteter Rest übrig geblieben und stehen heute vor dir mit unserer Schuld. Nein, so kann niemand vor dir bestehen!" (Nehemia 9.33)