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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 8

1 Verzeichnis der Sippenoberhäupter und der bei ihnen eingetragenen Männer, die während der Regierungszeit von König Artaxerxes aus Babylonien mit mir nach Jerusalem kamen. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Aus der Sippe Pinhas: Gerschom; aus der Sippe Itamar: Daniel; aus der Sippe David: Hattusch Ben-Schechanja. 3 Aus der Sippe Parosch: Secharja mit 150 eingetragenen Männern. (1. Chronik 3.22) 4 Aus der Sippe Pahat-Moab: Eljoënai Ben-Secharja mit 200 Männern. (Esra 2.6) 5 Aus der Sippe Sattu: Schechanja Ben-Jahasiel mit 300 Männern. (Esra 2.8) 6 Aus der Sippe Adin: Ebed Ben-Jonatan mit 50 Männern. 7 Aus der Sippe Elam: Jesaja Ben-Atalja mit 70 Männern. 8 Aus der Sippe Schefatja: Sebadja Ben-Michael mit 80 Männern. 9 Aus der Sippe Joab: Obadja Ben-Jehiël mit 218 Männern. 10 Aus der Sippe Bani: Schelomit Ben-Josifja mit 160 Männern. (Esra 2.10) 11 Aus der Sippe Bebai: Secharja Ben-Bebai mit 28 Männern. 12 Aus der Sippe Asgad: Johanan Ben-Katan mit 110 Männern. 13 Aus der Sippe Adonikam die letzten: Elifelet, Jëiël und Schemaja mit 60 Männern. 14 Aus der Sippe Bigwai: Utai Ben-Sabbuds mit 70 Männern. 15 Ich ließ alle am Kanal zusammenkommen, der nach Ahawa führt. Drei Tage blieben wir dort. Als ich mir die Leute ansah, fand ich einige Priester vor, aber keinen einzigen Leviten. 16 Da schickte ich einige Sippenoberhäupter, nämlich Eliëser, Ariël, Schemaja, Elnatan, Natan, Secharja und Meschullam, dazu Jojarib und Elnatan, zwei kluge Männer, 17 zu Iddo, dem Vorsteher des Levitendorfes Kasifja. Ich hatte ihnen genau gesagt, was sie Iddo und seinen Brüdern, den Tempeldienern dort, ausrichten sollten, damit sie uns Männer mitgaben, die den Dienst am Haus unseres Gottes verrichten konnten. (Esra 2.43) 18 Weil Gottes gütige Hand über uns war, schickten sie uns Scherebja Ben-Machli. Das war ein Enkel von Levi Ben-Israel, ein verständiger Mann. Er kam mit seinen Söhnen und Brüdern, 18 Mann. (Esra 7.6) 19 Außerdem schickten sie uns Haschabja und Jeschaja von den Nachkommen Meraris. Die brachten ihre Söhne und die Brüder von Haschabja mit, 20 Mann. 20 Und von den Tempelsklaven, die David und die Führer des Volkes damals dem Tempel zur Bedienung der Leviten übergeben hatten, kamen 220 mit, alle namentlich eingetragen. (1. Chronik 9.2) 21 Dort am Ahawa-Kanal rief ich ein Fasten aus. Alle sollten sich vor unserem Gott beugen und ihn um eine glückliche Reise für uns und unsere Familien und unser Eigentum anflehen. 22 Ich hatte mich nämlich geschämt, vom König eine Reitertruppe zu erbitten, die uns unterwegs vor Überfällen schützen könnte. Denn wir hatten zum König gesagt: "Unser Gott hält seine gütige Hand über alle, die ihn suchen, doch wer sich von ihm abwendet, bekommt seine Macht und seinen Zorn zu spüren." (Esra 7.6) 23 So fasteten wir und ersuchten unseren Gott um seinen Beistand, und er erhörte uns. 24 Dann wählte ich zwölf von den Oberhäuptern der Priester sowie Scherebja und Haschabja und zehn weitere Leviten aus. 25 Vor ihnen wog ich das Silber, das Gold und die Gegenstände ab, die der König, seine Ratgeber, seine Minister und der Teil des Volkes Israel, der in Persien blieb, als Opfergabe für das Haus unseres Gottes gegeben hatten. 26 Ich übergab ihnen 22 Tonnen Silber, dreieinhalb Tonnen silberne Gegenstände und dreieinhalb Tonnen Gold, 27 dazu zwanzig goldene Becher im Wert von 1000 Goldstücken und zwei Gefäße aus feiner polierter Bronze, wertvoll wie Gold. 28 Ich sagte zu ihnen: "Ihr seid Jahwe genauso geweiht wie diese Gegenstände. Dieses Silber und Gold sind freiwillige Gaben für Jahwe, den Gott eurer Väter. 29 Bewacht sie also mit aller Sorgfalt, bis ihr sie den Schatzkammern des Tempels in Jerusalem übergebt. Ihr werdet sie dort vor den Oberhäuptern der Priester und Leviten und den Oberhäuptern des ganzen Volkes nachwiegen." 30 Die Priester und Leviten übernahmen das abgewogene Silber und Gold und die Gegenstände, um sie nach Jerusalem in den Tempel zu bringen. 31 Am 12. April brachen wir vom Ahawa-Kanal nach Jerusalem auf. Und die gütige Hand unseres Gottes beschützte uns vor Feinden und Räubern. 32 So kamen wir in Jerusalem an und ruhten uns drei Tage aus. 33 Am vierten Tag übergaben wir dem Priester Meremot Ben-Uria im Haus unseres Gottes das Silber, das Gold und die Gegenstände. Sie wurden vor ihm und in Gegenwart von Eleasar Ben-Pinhas und den Leviten Josabad Ben-Jeschua und Noadja Ben-Binnui nachgewogen. 34 Alle Gegenstände wurden nachgezählt und gewogen. Ihr Gewicht schrieb man auf. 35 Danach brachten alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, dem Gott Israels Brandopfer: Sie opferten zwölf Stiere für die zwölf Stämme Israels, dazu 96 Schafböcke, 77 Lämmer und außerdem zwölf Ziegenböcke als Sündopfer. Alle Tiere wurden für Jahwe als Opfer verbrannt. 36 Dann händigten sie den Satrapen und Statthaltern der Westeuphrat-Provinz die Verfügungen des Königs aus. Diese unterstützten von da an das Volk und das Haus Gottes. (Esra 7.12)