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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 5

1 Dann traten die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo auf und ermutigten die Juden in Judäa und Jerusalem im Namen des Gottes Israels, der über ihnen wachte. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua Ben-Jozadak an die Arbeit und nahmen den Tempelbau wieder auf. Die Propheten Gottes standen ihnen zur Seite und unterstützten sie. 3 Kaum hatten sie begonnen, kamen auch schon Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai mit ihren Amtskollegen zu ihnen und fragten: "Wer hat euch die Genehmigung erteilt, diesen Tempel in seiner früheren Form wieder aufzubauen?" 4 "Wie heißen die Männer, die für diesen Bau verantwortlich sind?", fragten sie weiter. 5 Aber Gott sorgte dafür, dass sie nichts gegen die Ältesten der Juden unternahmen und sie ungehindert weiterbauen konnten, bis eine Entscheidung von König Darius eingetroffen war. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Hier folgt eine Abschrift des Briefes, den Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai zusammen mit den königlich-persischen Beamten an König Darius schickten: 7 "An König Darius: Möge es dir wohl ergehen. 8 Wir haben dir zu melden, dass wir im Bezirk Judäa waren. Wir sahen dort, dass der Tempel des großen Gottes wieder aufgebaut wird. Die Leute arbeiten mit großen Quadersteinen und fügen Lagen von Balken in die Mauern ein. Sie arbeiten zielstrebig und kommen schnell voran. 9 Wir fragten die Ältesten, wer ihnen die Genehmigung erteilt habe, diesen Tempel in seiner alten Form wieder aufzubauen. 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um dir eine Liste ihrer führenden Männer senden zu können. 11 Sie antworteten: 'Wir sind Sklaven des Gottes, der Himmel und Erde regiert, und bauen den Tempel wieder auf, der früher viele Jahre hier gestanden hat. Ein großer König von Israel hatte ihn gebaut. 12 Weil unsere Vorfahren aber den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Gewalt des babylonischen Königs, des Chaldäers Nebukadnezzar. Der zerstörte dieses Haus und verschleppte das Volk nach Babylonien. (2. Könige 25.9) 13 Als jedoch Kyrus König von Babylonien wurde, gab er den Befehl, dieses Haus wieder aufzubauen. (Esra 1.1) 14 Er ließ auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und in den Tempel seines Gottes nach Babylon gebracht hatte, wieder herausgeben. Zum Verwalter darüber hatte er einen Mann namens Scheschbazzar bestimmt. (Esra 1.8) 15 Er befahl ihm: Nimm diese Gegenstände, bringe sie in den Tempel nach Jerusalem und sorge dafür, dass dieses Gotteshaus an seinem alten Platz wieder aufgebaut wird. 16 Daraufhin kam jener Scheschbazzar und legte das Fundament für das Haus Gottes in Jerusalem. Seither wird daran gebaut, aber das Haus ist noch nicht fertig.' 17 Wenn der König es nun für richtig hält, lasse er im königlichen Archiv von Babylonien nachforschen, ob König Kyrus wirklich den Befehl gegeben hat, dieses Haus Gottes in Jerusalem wieder aufzubauen. Außerdem bitten wir, uns die Entscheidung des Königs zukommen zu lassen."