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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 10

1 Während Esra weinend vor dem Haus Gottes auf den Knien lag und die Schuld des Volkes bekannte, sammelte sich eine große Menge von israelitischen Männern, Frauen und Kindern um ihn. Auch sie weinten sehr. 2 Dann sagte Schechanja Ben-Jehiël zu Esra: "Ja, wir sind unserem Gott untreu geworden und haben Frauen aus der heidnischen Bevölkerung des Landes geheiratet. Doch es gibt trotzdem noch eine Hoffnung für Israel. 3 Lasst uns jetzt einen Bund mit unserem Gott schließen, der uns verpflichtet, alle fremden Frauen mit ihren Kindern wegzuschicken. So hast du, Herr, uns geraten. Und so wird es von allen, die noch Ehrfurcht vor dem Gebot unseres Gottes haben, befürwortet. Das Gesetz muss befolgt werden! 4 Steh auf, denn du musst das erledigen! Doch wir stehen hinter dir! Hab Mut und pack die Sache an!" 5 Da stand Esra auf. Er verlangte von den Oberhäuptern der Priester, der Leviten und ganz Israels einen Eid, nach diesem Vorschlag zu handeln. Und sie schworen es. 6 Dann verließ Esra den Platz vor dem Haus Gottes und ging in die Tempelkammer von Johanan Ben-Eljaschib. Dort übernachtete er, ohne zu essen oder zu trinken, denn er trauerte über den Treuebruch der Heimgekehrten. 7 Darauf ließ man in ganz Juda und Jerusalem ausrufen, dass alle Heimgekehrten sich in Jerusalem versammeln sollten. 8 Jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen erscheinen würde, sollte aus der Gemeinschaft der Heimgekehrten ausgeschlossen werden und sein ganzer Besitz würde dem Bann verfallen. So hatten es die Oberen und Ältesten beschlossen. 9 Innerhalb von drei Tagen versammelten sich alle Männer aus Juda und Benjamin in Jerusalem. Es war am 20. Dezember. Sie setzten sich auf den freien Platz vor dem Haus Gottes und zitterten wegen der anstehenden Sache und der Regengüsse. 10 Der Priester Esra stand auf und sagte zu ihnen: "Ihr habt Jahwe die Treue gebrochen! Ihr habt heidnische Frauen geheiratet und so noch größere Schuld auf Israel geladen! 11 So gebt jetzt Jahwe, dem Gott eurer Väter, die Ehre, indem ihr eure Schuld bekennt und tut, was er von euch erwartet. Trennt euch von der Bevölkerung des Landes und besonders von den heidnischen Frauen! 12 Die ganze Versammlung rief laut: "Ja, das müssen wir tun! 13 Aber wir sind zu viele hier, und es ist mitten in der Regenzeit. Da kann man sich unmöglich im Freien aufhalten. Und außerdem ist diese Angelegenheit nicht in ein oder zwei Tagen zu erledigen. Es sind ja viele von uns darin verwickelt. 14 Lass doch unsere Vorsteher die Versammlung vertreten. Dann sollen alle aus unseren Ortschaften, die fremde Frauen geheiratet haben, zur festgesetzten Zeit zusammen mit den Ältesten und Richtern des Ortes vor ihnen hier erscheinen. Alles soll in Ordnung gebracht werden, damit wir den glühenden Zorn unseres Gottes von uns abwenden." 15 Nur Jonatan Ben-Asaël und Jachseja Ben-Tikwa sprachen dagegen. Dabei wurden sie von Meschullam und dem Leviten Schabbetai unterstützt. 16 Doch die Heimgekehrten blieben bei ihrem Beschluss. Der Priester Esra rief dann für jede Sippe ein Oberhaupt namentlich auf und betraute die Männer mit dieser Aufgabe. Am 1. Januar traten sie zusammen, um mit der Untersuchung zu beginnen 17 und am 1. April waren sie damit fertig. Alle Männer, die fremde Frauen geheiratet hatten, mussten vor ihnen erscheinen. 18 Von den Priestern waren es Maaseja, Eliëser, Jarib und Gedalja aus der Sippe von Jeschua Ben-Jozadak und seinen Brüdern, die heidnische Frauen geheiratet hatten. (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 Sie verpflichteten sich mit Handschlag, ihre fremden Frauen fortzuschicken. Einen Schafbock brachten sie als Opfer für ihre Schuld. 20 Aus der Priestersippe Immer waren es Hanani und Sebadja. 21 Aus der Sippe Harim: Maaseja, Elija, Schemaja, Jehiël und Usija. 22 Aus der Sippe Paschur: Eljoënai, Maaseja, Jischmaël, Netanel, Josabad und Elasa. 23 Von den Leviten waren es Josabad, Schimi, Kelaja, der auch Kelita genannt wurde, Petachja, Juda und Eliëser. 24 Von den Tempelsängern war es Eljaschib, von den Torwächtern: Schallum, Telem und Uri. 25 Von den restlichen Israeliten waren es aus der Sippe Parosch: Ramja, Jisija, Malkija, Mijamin, Eleasar, Malkija und Benaja. 26 Aus der Sippe Elam: Mattanja, Secharja, Jehiël, Abdi, Jeremot und Elija. 27 Aus der Sippe Sattu: Eljoënai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asia. 28 Aus der Sippe Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Atlai. 29 Aus der Sippe Bani: Meschullam, Malluch, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeremot. 30 Aus der Sippe Pahat-Moab: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezalel, Binnui und Manasse. 31 Aus der Sippe Harim: Eliëser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Schemarja. 33 Aus der Sippe Haschum: Mattenai, Mattatta, Sabad, Elifelet, Jeremai, Manasse und Schimi. 34 Aus der Sippe Bani: Maadai, Amram, Uël, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremot, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai, Jaasai, 38 Bani, Binnui, Schimi, 39 Schelemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel, Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja und Josef. 43 Aus der Sippe Nebo: Jëiël, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joël und Benaja. 44 Alle diese Männer hatten fremde, heidnische Frauen geheiratet. Und einige von ihnen hatten Kinder mit diesen Frauen.