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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Daniel - Kapitel 6

1 und Darius, ein Meder, übernahm im Alter von 62 Jahren die Herrschaft. (Jesaja 13.17) (Daniel 9.1) 2 Darius beschloss, 120 Satrapen über die Provinzen seines Reiches einzusetzen. 3 Diese Statthalter unterstellte er drei Ministern, von denen einer Daniel war. Sie hatten ihnen Rechenschaft abzulegen, damit der König nicht belästigt würde. 4 Bald stellte sich heraus, dass Daniel den anderen Ministern und den Satrapen weit überlegen war, weil ein außergewöhnlicher Geist in ihm wohnte. Der König dachte sogar daran, ihm die Verwaltung des ganzen Reiches zu übertragen. (Daniel 5.12) 5 Da versuchten die anderen Minister zusammen mit den Satrapen, Daniel wegen seiner Amtsführung anzuklagen. Aber sie konnten keinen Grund zur Anklage und keine Korruption entdecken, denn er war weder nachlässig noch bestechlich. 6 Da sagten sie sich: "Wir haben bei diesem Daniel nichts in der Hand, es sei denn, wir finden im Gesetz seines Gottes etwas gegen ihn." 7 Darauf eilten sie aufgeregt zum König und sagten: "Der König Darius lebe ewig! (Daniel 3.9) (Daniel 5.10) 8 Alle Minister des Reiches, die Statthalter, die Satrapen, die Ratgeber und Verwalter sind übereingekommen, dich zu bitten, folgende Verordnung zu erlassen: 'Wer in den kommenden dreißig Tagen eine Bitte an irgendeinen Gott oder Menschen richtet außer an dich, König, soll zu den Löwen in die Grube geworfen werden.' 9 Gib dem Gebot die Form eines offiziellen königlichen Erlasses, der nach dem Gesetz der Meder und Perser nicht geändert oder aufgehoben werden darf!" (Ester 1.19) (Ester 8.8) (Daniel 6.16) 10 König Darius ließ den Erlass ausfertigen und unterschrieb ihn. 11 Als Daniel erfuhr, dass der Erlass abgefasst worden war, ging er in sein Haus. Im Obergeschoss hatte er offene Fenster in Richtung Jerusalem. Dreimal täglich kniete er dort nieder, um seinen Gott zu preisen und seine Bitten vor ihn zu bringen. So tat er es auch jetzt. (1. Könige 8.48) (Psalm 55.18) (Jeremia 51.50) 12 Da stürmten jene Männer herein und fanden Daniel, wie er zu seinem Gott betete und ihn sogar anflehte. 13 Darauf gingen sie zum König und brachten das königliche Verbot zur Sprache: "Hast du nicht einen Erlass unterschrieben, dass jeder, der in den nächsten dreißig Tagen von irgendeinem Gott oder Menschen etwas erbittet außer von dir, König, zu den Löwen in die Grube geworfen werden soll?" - "So ist es", erwiderte der König. "Es gilt unwiderruflich nach dem Gesetz der Meder und Perser, das nicht aufgehoben werden darf." (Daniel 3.10) 14 Da sagten sie dem König: "Daniel, einer von den hergebrachten Juden, kümmert sich einfach nicht um dich und dein Gebot, sondern verrichtet dreimal am Tag sein Gebet." 15 Als der König das hörte, wurde er sehr traurig. Den ganzen Tag über unternahm er alle Anstrengungen, Daniel zu retten. 16 Bei Sonnenuntergang kamen die Kläger wieder zu ihm und hielten ihm vor: "Du weißt, König, dass nach dem Gesetz der Meder und Perser kein Erlass des Königs widerrufen werden kann!" 17 Nun musste der König den Befehl geben, Daniel herzubringen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Er sagte zu ihm: "Dein Gott, dem du so treu dienst, möge er dich retten!" (Daniel 6.21) 18 Dann wurde ein Stein auf die Öffnung der Grube gewälzt und mit dem Siegel des Königs und seiner Mächtigen versiegelt, damit in Daniels Sache nichts verändert würde. 19 Danach zog sich Darius in seinen Palast zurück. Er verzichtete auf jede Unterhaltung, fastete die ganze Nacht und konnte auch keinen Schlaf finden. 20 In der Morgendämmerung, gerade als es hell wurde, stand er auf und ging voller Unruhe zur Löwengrube. 21 Als er in die Nähe der Grube gekommen war, rief er mit schmerzerfüllter Stimme: "Daniel, du Diener des lebendigen Gottes! Dein Gott, dem du so treu dienst - hat er dich vor den Löwen retten können?" (Daniel 3.17) 22 Daniel antwortete: "Der König lebe ewig! (Daniel 6.7) 23 Mein Gott hat seinen Engel geschickt, weil ihm meine Unschuld bekannt war. Und der hat den Löwen die Rachen verschlossen, sodass sie mir nichts antun konnten. Auch dir gegenüber, König, habe ich kein Unrecht begangen." (Daniel 3.28) (Hebräer 11.33) 24 Da freute sich der König außerordentlich und befahl, Daniel aus der Grube herauszuholen. Als man ihn heraufgezogen hatte, fand man keinerlei Verletzung an ihm, weil er seinem Gott vertraut hatte. (Psalm 37.40) 25 Dann befahl der König, die Männer, die Daniel verleumdet hatten, samt ihren Frauen und Kindern herzuholen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Und noch ehe sie den Boden der Grube berührt hatten, fielen die Löwen über sie her und zermalmten ihnen alle Knochen. 26 Daraufhin schickte König Darius ein Schreiben an alle Völker, Nationen und Sprachen. Es lautete folgendermaßen: "Glück und Frieden euch allen! 27 Hiermit ordne ich an, dass man in meinem ganzen Reich den Gott Daniels scheuen und fürchten soll. Denn er ist der lebendige, ewige Gott. Sein Reich geht nie zugrunde, und seine Herrschaft bleibt für immer bestehen. (Daniel 3.33) 28 Er rettet und befreit; er wirkt Zeichen und Wunder am Himmel und auf der Erde; er hat Daniel aus den Klauen der Löwen gerettet." 29 Dieser Daniel war ein einflussreicher Mann unter der Regierung des Darius und auch unter der des Persers Kyrus. (Daniel 1.21)