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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Apostelgeschichte - Kapitel 6

1 Damals vermehrte sich die Zahl der Jünger ständig. Doch gab es auch Unzufriedenheit in der Gemeinde. Die Hellenisten beschwerten sich nämlich über die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Versorgung übersehen wurden. (Apostelgeschichte 4.35) 2 Da riefen die Zwölf die ganze Versammlung der Jünger zusammen und sagten: "Es ist nicht richtig, dass wir die Verkündigung des Wortes Gottes vernachlässigen und uns um die Verteilung der Lebensmittel kümmern. 3 Seht euch deshalb nach sieben Männern unter euch um, liebe Brüder, denen wir diese Aufgabe übertragen können. Sie müssen einen guten Ruf haben und mit dem Heiligen Geist und mit Weisheit erfüllt sein. (1. Timotheus 3.8-10) 4 Wir selbst werden uns weiterhin auf das Gebet und die Verkündigung des Wortes Gottes konzentrieren." 5 Mit diesem Vorschlag waren alle einverstanden. Sie wählten Stephanus, einen glaubensvollen und mit dem Heiligen Geist erfüllten Mann, dann Philippus, Prochorus und Nikanor, Timon und Parmenas und Nikolaus, einen Mann aus Antiochia, der zum Judentum übergetreten war. (Apostelgeschichte 8.5) 6 Diese sieben stellten sie vor die Apostel, die ihnen betend die Hände auflegten. (Apostelgeschichte 1.24) (Apostelgeschichte 13.3) (Apostelgeschichte 14.23) 7 Das Wort Gottes breitete sich immer weiter aus und die Zahl der Jünger in Jerusalem vermehrte sich stark. Selbst eine große Zahl von Priestern folgte gehorsam dem Ruf zum Glauben. (Apostelgeschichte 2.47) (Apostelgeschichte 19.20) 8 Stephanus war besonders begnadet. Gott hatte ihn mit einer Kraft erfüllt, in der er Wunder und erstaunliche Zeichen unter den Menschen wirkte. 9 Doch eines Tages verwickelten ihn Leute, die zur Synagoge der Freigelassenen gehörten, in ein Streitgespräch. Es waren Juden aus Zyrene und Alexandria, Zilizien und der Asia. 10 Doch sie waren der Weisheit, mit der Stephanus redete, und dem Geist, der aus ihm sprach, nicht gewachsen. (Lukas 21.15) 11 Da hetzten sie heimlich ein paar Männer auf, die das Gerücht verbreiten sollten: "Wir haben gehört, wie er Mose und Gott gelästert hat." (Matthäus 26.60) 12 Damit brachten sie das Volk, die Ratsältesten und die Gesetzeslehrer gegen ihn auf. Sie fielen über ihn her und schleppten ihn vor den Hohen Rat. 13 Dort ließen sie falsche Zeugen auftreten, die aussagten: "Dieser Mensch greift in seinen Reden immer wieder unseren heiligen Tempel und das Gesetz an. (Jeremia 26.11) 14 Wir haben ihn selbst sagen hören: 'Der Jesus von Nazaret wird diesen Tempel hier niederreißen und die Gebräuche verändern, die Mose uns im Auftrag Gottes übergeben hat.'" (Johannes 2.19) 15 Alle im Rat blickten gespannt auf Stephanus und sahen sein Gesicht wie das eines Engels leuchten.