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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Apostelgeschichte - Kapitel 18

1 Danach verließ Paulus Athen und kam nach Korinth. 2 Dort lernte er Aquila kennen, einen Juden, der aus der Landschaft Pontus stammte. Kurz vorher war er zusammen mit seiner Frau Priszilla aus Italien gekommen, weil Kaiser Klaudius ein Edikt erlassen hatte, das alle Juden aus Rom verbannte. Paulus suchte die beiden auf, (Römer 16.3) 3 und weil er das gleiche Handwerk wie sie ausübte - sie waren Zeltmacher -, blieb er dort und arbeitete mit ihnen zusammen. (Apostelgeschichte 20.34) (1. Korinther 4.12) 4 An jedem Sabbat sprach Paulus in der Synagoge mit Juden und Griechen und versuchte sie zu überzeugen. 5 Als dann Silas und Timotheus aus Mazedonien nachkamen, konnte Paulus sich ganz der Verkündigung widmen. Nachdrücklich bezeugte er den Juden, dass Jesus der Messias ist. (Apostelgeschichte 17.14-15) (2. Korinther 1.19) 6 Weil sie aber nichts davon wissen wollten und ihn beschimpften, schüttelte er den Staub aus seinen Kleidern und sagte zu ihnen: "Wenn das Gericht euch trifft, seid ihr selbst daran schuld. Ich habe meine Pflicht getan und werde mich jetzt an die Nichtjuden wenden." (Apostelgeschichte 13.51) (Apostelgeschichte 20.26) 7 Er verließ die Synagoge und predigte von da an bei Titius Justus, einem Griechen, der an den Gott Israels glaubte und dessen Haus unmittelbar an die Synagoge stieß. 8 Schließlich kam sogar der Synagogenvorsteher Krispus zum Glauben an den Herrn - er und alle, die in seinem Haus wohnten. Auch viele andere Korinther, die Gottes Botschaft hörten, kamen zum Glauben und ließen sich taufen. (1. Korinther 1.14) (1. Korinther 1.19) 9 Eines Nachts, in einer Vision, sagte der Herr zu Paulus: "Fürchte dich nicht! Verkündige das Evangelium und lass dich durch nichts zum Schweigen bringen. (1. Korinther 2.3) 10 Ich bin bei dir! Niemand wird sich an dir vergreifen und dir ein Leid antun. Denn in dieser Stadt gehört mir ein großes Volk." (Jeremia 1.8) (Johannes 10.16) 11 So blieb Paulus noch anderthalb Jahre in Korinth und unterrichtete die Menschen über die Botschaft Gottes. 12 Nachdem Gallio Prokonsul von Achaja geworden war, verschworen sich die Juden gegen Paulus und brachten ihn vor seinen Richterstuhl. 13 Sie erklärten: "Dieser Mann überredet die Menschen, Gott in einer Weise zu verehren, die gegen das Gesetz verstößt." 14 Paulus wollte gerade mit seiner Verteidigung beginnen, da sagte Gallio zu den Juden: "Wenn es sich um ein Verbrechen oder einen böswilligen Anschlag handeln würde, ihr Juden, dann wäre es meine Pflicht, euch anzuhören. (Apostelgeschichte 25.18-20) 15 Wenn es sich aber nur um Begriffe und Namen handelt, die mit eurem Gesetz zu tun haben, müsst ihr euch schon selbst darum kümmern. Ich gedenke jedenfalls nicht, dafür den Richter zu spielen." (Johannes 18.31) 16 Damit ließ er sie vom Richterstuhl wegführen. 17 Da packten sie alle Sosthenes, den Synagogenvorsteher, und verprügelten ihn noch auf dem Gerichtsplatz. Gallio aber kümmerte sich nicht darum. 18 Paulus jedoch blieb noch etliche Tage in Korinth bis er schließlich von den Geschwistern Abschied nahm und zusammen mit Priszilla und Aquila nach Syrien absegelte. Bevor sie in Kenchreä an Bord gingen, ließ Paulus sich noch das Haar abschneiden, das er aufgrund eines Gelübdes hatte wachsen lassen. (4. Mose 6.2) (4. Mose 6.5) (4. Mose 6.13) (4. Mose 6.18) (Apostelgeschichte 21.24) 19 Sie kamen dann nach Ephesus, wo Paulus seine Begleiter zurückließ. Vor seiner Weiterreise suchte er aber die Synagoge auf und sprach zu den Juden. 20 Als diese ihn baten, länger in der Stadt zu bleiben, willigte er nicht ein, 21 sondern verabschiedete sich von ihnen. "Wenn Gott will", sagte er, "werde ich zu euch zurückkommen." Dann reiste er von Ephesus ab. (Jakobus 4.15) 22 Mit dem Schiff fuhr er bis nach Cäsarea und ging von dort zu Fuß nach Jerusalem hinauf. Er begrüßte die Gemeinde und kehrte schließlich nach Antiochia zurück. (Apostelgeschichte 21.15) 23 Nachdem er einige Zeit dort verweilt hatte, brach er wieder auf. Er reiste zunächst durch das Gebiet von Galatien und anschließend durch Phrygien. Überall ermutigte er die Jünger im Glauben. 24 Inzwischen war ein Jude namens Apollos nach Ephesus gekommen. Er stammte aus Alexandria und war ein gebildeter, wortgewandter Mann, der eine umfassende Kenntnis der Heiligen Schriften besaß (1. Korinther 3.5-6) 25 und außerdem in der Lehre des Herrn unterwiesen war. Er sprach mit glühender Begeisterung und belehrte seine Zuhörer genau über das Leben von Jesus, obwohl er keine andere Taufe als die von Johannes kannte. (Apostelgeschichte 19.3) 26 Dieser Apollos begann freimütig in der Synagoge zu sprechen. Als Priszilla und Aquila ihn dort hörten, luden sie ihn zu sich nach Hause ein und erklärten ihm die Lehre Gottes noch genauer. 27 Als Apollos dann in die Provinz Achaja reisen wollte, bestärkten ihn die Brüder in dieser Absicht. Sie schrieben an die Jünger dort und baten sie, ihn freundlich aufzunehmen. Tatsächlich konnte er den Gläubigen in Achaja mit seiner besonderen Gabe eine große Hilfe sein. 28 In öffentlichen Streitgesprächen widerlegte er die Juden und bewies ihnen anhand der Schrift, dass Jesus der Messias ist. (Apostelgeschichte 9.22) (Apostelgeschichte 17.3)