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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Amos - Kapitel 9

1 Ich sah den Herrn am Altar vor dem Tempel stehen. Er befahl:"Schlag auf die Kapitelle der Säulen, / dass die Fundamente erzittern, / zerschmettere ihren Kopf! / Was dann von ihnen noch übrig ist, / das töte ich mit dem Schwert. / Kein Flüchtling wird entfliehen, / keiner von ihnen entkommt, / niemand wird sich in Sicherheit bringen. 2 Und brächen sie auch in die Totenwelt ein, / holte ich sie von dort zurück. / Stiegen sie in den Himmel hinauf, / holte ich sie von da herunter. (Psalm 139.8) 3 Und wenn sie sich auf dem Karmel versteckten, / holte ich sie von dort hervor. / Selbst wenn sie sich vor mir / auf dem Grund des Meeres verbergen, / so würde sie die Seeschlange beißen / nach meinem Befehl. 4 Und wenn sie vor ihren Feinden her in die Gefangenschaft zögen, / würde ich dort dem Schwert befehlen, / sie zu töten. / Ich behalte sie im Auge, / aber nicht zu ihrem Glück." (Jeremia 44.11) 5 Jahwe, der Herr, der Allmächtige: / Berührt er die Erde, so bebt sie, / dass all ihre Bewohner trauern. / Dann hebt sie sich wie der Nil / und senkt sich wie der Strom von Ägypten. (Amos 8.8) 6 Er hat das Himmelsgewölbe über der Erde gegründet / und sich droben im Himmel seine Wohnung gebaut. / Er ruft das Wasser aus dem Meer, / und es regnet auf die Erde herab. (Amos 5.8) 7 "Seid ihr etwas Besseres als die Leute von Nubien, ihr Israeliten?", spricht Jahwe. "Gewiss habe ich euch aus Ägypten geführt, aber auch die Philister aus Kaftor und die Syrer aus Kir. (5. Mose 7.7) (Jeremia 47.4) 8 Passt auf! Jahwe, der Herr, hat das sündige Königreich im Blick und wird es von der Erde verschwinden lassen. Allerdings rotte ich die Nachkommen Jakobs nicht völlig aus." Spruch Jahwes. 9 "Passt nur auf! Ich werde den Befehl geben, Israel unter die Völker zu zerstreuen. Sie werden so mit einem Sieb geschüttelt, dass nicht ein Steinchen zur Erde fällt. 10 Alle Sünder meines Volkes werden im Krieg zu Tode kommen, alle, die jetzt so sicher sagen: 'Du wirst das Unglück nicht herankommen lassen. Bis zu uns wird es nicht kommen!'" (Amos 6.3) 11 "An dem Tag werde ich die eingefallene Hütte Davids wieder aufrichten. Ihre Risse mauere ich zu, und ihre eingestürzten Wände ziehe ich neu hoch, sodass sie dasteht wie seit uralter Zeit. 12 Dann werden die Israeliten den Rest von Edom in Besitz nehmen und alle Nachbarländer, über denen mein Name ausgerufen war", spricht Jahwe, der es auch tun wird. 13 "Es kommt eine Zeit", spricht Jahwe, "da folgt der Pflüger dem Schnitter auf dem Fuß und die Aussaat schließt sich an die Weinlese an. Die Berge triefen vor Most und alle Hügel wogen. (3. Mose 26.5) (Joel 4.18) 14 Dann werde ich für mein Volk Israel alles wieder zum Guten wenden. Sie bauen die zerstörten Städte auf und werden darin wohnen, sie pflanzen Weinberge an und werden den Wein davon trinken, sie legen Gärten an und werden von ihren Früchten essen. (5. Mose 30.3) (Jesaja 65.21) 15 Ich pflanze sie wieder in ihr Land ein, das ich ihnen gegeben habe, und lasse sie nie wieder herausreißen", spricht Jahwe, dein Gott.