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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Amos - Kapitel 4

1 Hört dies Wort, ihr Kühe von Baschan, / die ihr auf dem Berg Samarias wohnt! / Ihr unterdrückt die Schwachen / und schindet die Bedürftigen. / Ihr sagt zu euren Männern: / "Los, schafft uns zu trinken herbei!" 2 Jahwe, der Herr, schwört bei seiner Heiligkeit: / "Passt auf, es werden Tage kommen, / da schleppt man euch an Haken weg, / an Fischerangeln die letzten von euch! 3 Durch Mauerbreschen müsst ihr hinaus, / eine nach der anderen, / und werdet zum Bannort gejagt." / Spruch Jahwes. 4 "Geht nach Bet-El und übt Verbrechen, / nach Gilgal und sündigt noch mehr! / Bringt eure Schlachtopfer am nächsten Morgen, / euren Zehnten am übernächsten Tag! (5. Mose 14.28) 5 Verbrennt als Dankopfer gesäuertes Brot, / ruft zu freiwilligen Opfern auf / und lasst es alle hören! / So liebt ihr es doch, ihr Israeliten!", / spricht Jahwe, der Herr. (3. Mose 2.11) 6 "So habe auch ich euch nichts zu beißen gegeben. In euren Städten und Dörfern gab es Mangel an Brot. Und doch kehrtet ihr nicht zu mir um!" Spruch Jahwes. 7 "So hielt auch ich den Regen zurück, drei Monate vor der Ernte. Auf die eine Stadt ließ ich es regnen, auf die andere Stadt nicht. Das eine Feld wurde beregnet; das andere, das keinen Regen bekam, verdorrte. (1. Könige 17.1) 8 Von zwei, drei Städten schleppten sich die Leute zu einer Stadt hin, die noch Wasser hatte. Doch es reichte nicht für so viele. Und doch kehrtet ihr nicht zu mir um!" Spruch Jahwes. 9 "Ich schickte euch Mehltau und Getreidebrand. Ich ließ eure Gärten und Weinberge vertrocknen. Eure Feigen- und Olivenbäume fraßen die Heuschrecken kahl. Und doch kehrtet ihr nicht zu mir um!" Spruch Jahwes. (Haggai 1.11) (Joel 4.1) 10 "Ich schickte euch die Pest wie einst den Ägyptern. Eure jungen Männer wurden im Kampf erschlagen. Eure Pferde gab ich den Feinden zur Beute. Ich ließ euch den Leichengestank eurer Heerlager in die Nase steigen. Und doch kehrtet ihr nicht zu mir um!" Spruch Jahwes. (2. Mose 9.3) 11 "Ich habe das Unterste bei euch zuoberst gekehrt, wie damals bei Sodom und Gomorra. Ihr wart wie ein angekohltes Holzscheit, das aus dem Feuer gerissen wurde. Und doch kehrtet ihr nicht zu mir um!" Spruch Jahwes. (1. Mose 19.24-25) (Sacharja 3.2) 12 "Deshalb handle ich so an dir, Israel. Und weil ich dir das alles antun werde, mach dich bereit, deinem Gott zu begegnen, Israel!" 13 Denn sieh, er formt die Berge, / er erschafft den Wind. / Er sagt dem Menschen, was er im Sinn hat. / Er macht das Morgenrot zur Finsternis, / er schreitet über die Gipfel der Erde. / Er heißt Jahwe, Gott, der Allmächtige. (Micha 1.3)