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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 31

1 Mose fuhr fort und sagte zum ganzen Volk Israel: 2 "Ich bin jetzt 120 Jahre alt und kann nicht mehr euer Anführer sein. Jahwe hat mir verboten, diesen Jordan zu überschreiten. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Er selbst wird aber vor dir hinüberziehen und die Nationen vor dir vernichten, sodass du ihren Besitz übernehmen kannst. Josua wird euer Anführer sein, wie Jahwe es befohlen hat. (5. Mose 3.28) 4 Jahwe wird mit den Völkern dieses Landes genauso umgehen wie mit den Amoriterkönigen Sihon und Og, die er vernichtet hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn Jahwe sie euch preisgibt, sollt ihr mit ihnen so verfahren, wie ich es euch befohlen habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht vor ihnen! Es ist Jahwe, dein Gott, der mit dir geht. Er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht." 7 Mose rief Josua und sagte vor allen Israeliten zu ihm: "Sei stark und mutig! Denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das Jahwe ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hat. Und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. (Josua 1.6) 8 Jahwe selbst wird vor dir herziehen. Er wird mit dir sein, er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht. Fürchte dich nicht und hab keine Angst!" 9 Mose schrieb dieses ganze Gesetz auf und übergab es den Priestern, den Nachkommen Levis, die die Lade des Jahwe-Bundes trugen, und den Ältesten Israels. 10 Mose befahl ihnen: "Alle sieben Jahre, im Erlassjahr beim Laubhüttenfest, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort erscheint, den er auswählen wird, sollt ihr dieses Gesetz öffentlich vorlesen! 12 Ruft dazu das ganze Volk zusammen, Männer, Frauen und Kinder, auch die Fremden an euren Orten, damit sie hören und lernen und vor Jahwe, eurem Gott, Ehrfurcht haben und damit sie alle Bestimmungen dieses Gesetzes genau beachten. 13 Auch ihre Kinder, die dieses Gesetz noch nicht kennen, sollen zuhören, damit sie Ehrfurcht vor Jahwe, eurem Gott, haben, solange ihr in dem Land lebt, das ihr jetzt in Besitz nehmen werdet, wenn ihr über den Jordan gezogen seid." 14 Jahwe sagte dann zu Mose: "Deine Zeit ist gekommen. Du wirst jetzt bald sterben. Rufe Josua und komm mit ihm zum Zelt der Gottesbegegnung, damit ich ihm meine Befehle erteile." Mose und Josua gingen hin und traten ins Zelt. 15 Da erschien Jahwe im Zelt der Gottesbegegnung in einer Wolkensäule. Die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. (2. Mose 40.34) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Du wirst jetzt bald mit deinen Vorfahren vereint sein. Und dieses Volk wird sich in dem Land, in das es kommt, auflehnen. Und wie eine Hure wird es sich den fremden Göttern anbieten. Es wird mich verlassen und den Bund, den ich mit ihnen geschlossen habe, brechen. 17 Dann wird mein Zorn gegen sie losbrechen. Ich werde sie verlassen und mich vor ihnen verbergen. Sie werden anderen zum Fraß sein und von schweren Unglücksfällen und Not getroffen werden. Dann werden sie sagen: 'Hat uns nicht all das Unglück getroffen, weil unser Gott nicht mehr unter uns ist?' 18 Doch ich werde mich an diesem Tag völlig vor ihnen verbergen, weil sie so viel Böses getan und sich anderen Göttern zugewandt haben. 19 Schreibt euch nun dieses Lied auf und lehrt es die Israeliten! Sie sollen es lernen, damit das Lied ein Zeuge für mich gegen die Israeliten sein wird. (5. Mose 32.1) 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, das von Milch und Honig überfließt, wie ich es ihren Vorfahren geschworen habe. Sie werden sich satt essen und fett werden. Und dann werden sie sich anderen Göttern zuwenden und ihnen dienen. Mich werden sie verwerfen und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Wenn sie dann von schweren Unglücksfällen und Not getroffen sind, soll dieses Lied als Zeuge gegen sie aussagen, denn es wird auch von ihren Nachkommen nicht vergessen werden. Ich weiß ja, wonach ihnen schon heute der Sinn steht, noch ehe ich sie in das Land gebracht habe, das ich ihnen versprach." (Psalm 139.2) 22 Damals schrieb Mose dieses Lied auf und brachte es den Israeliten bei. 23 Und Jahwe sagte zu Josua Ben-Nun: "Sei stark und mutig! Denn du wirst die Israeliten in das Land bringen, das ich ihnen unter Eid versprach. Ich werde mit dir sein!" 24 Als Mose alle Worte des Gesetzes fertig aufgeschrieben hatte, 25 befahl er den Leviten, die die Lade des Bundes mit Jahwe trugen: 26 "Legt dieses Buch mit dem Gesetz neben die Lade des Bundes, den Jahwe mit uns geschlossen hat, damit es ein Zeuge gegen euch Israeliten ist. 27 Denn ich kenne euren Ungehorsam und eure Sturheit sehr wohl. Seht, heute schon, wo ich noch unter euch lebe, habt ihr euch Jahwe widersetzt, wie viel mehr nach meinem Tod? 28 Ruft eure Stammesführer und eure Aufseher hier vor mir zusammen, dass ich ihnen diese Worte verkünde und den Himmel und die Erde als Zeugen gegen sie aufrufe! (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, dass ihr nach meinem Tod ins Verderben stürzen und von dem Weg abweichen werdet, den ich euch vorgeschrieben habe. Am Ende wird euch das Unglück treffen, weil ihr Böses vor Jahwe tun werdet und ihn durch euer Machwerk zornig macht." 30 Dann las Mose vor der ganzen Versammlung Israels folgendes Lied bis zum Ende vor: