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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 29

1 Mose rief alle Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Ihr habt alles gesehen, was Jahwe in Ägypten vor euren Augen getan hat, vor dem Pharao, seinen Dienern und an seinem ganzen Land. (2. Mose 19.4) 2 Mit eigenen Augen habt ihr die großen Prüfungen gesehen, die großen Zeichen und Wunder. 3 Aber Jahwe hat euch bis heute noch kein verständiges Herz gegeben, weder sehende Augen noch hörende Ohren. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt: Eure Kleider sind nicht zerschlissen und eure Schuhe haben sich nicht abgenutzt. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ihr hattet weder Brot zu essen noch Wein und Bier zu trinken, damit ihr erkennt, dass ich, Jahwe, euer Gott bin. 6 Und als ihr an diesen Ort kamt, zogen die Könige Sihon von Heschbon und Og von Baschan gegen uns in den Krieg, doch wir konnten sie besiegen. (4. Mose 21.21) 7 Wir nahmen ihnen das Land weg und gaben es den Rubeniten, den Gaditen und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. (4. Mose 32.1) 8 So haltet nun die Worte dieses Bundes und handelt danach, damit euch alles, was ihr tut, gelingt. 9 Ihr habt euch heute alle vor Jahwe, eurem Gott, aufgestellt: eure Stammesführer, eure Ältesten, eure Aufseher, alle Männer von Israel, 10 eure Kinder, eure Frauen und der Fremde in deinem Lager, vom Holzhauer bis zum Wasserschöpfer, 11 um in den Bund mit Jahwe, deinem Gott, und in seine Fluchbestimmungen einzutreten, in den Bund, den er heute mit dir schließt. 12 Er nimmt dich heute als sein Volk an, so wie er dein Gott ist. Das hat er dir und deinen Vorfahren Abraham, Isaak und Jakob geschworen. 13 Er schließt diesen Bund mit diesen Fluchbestimmungen aber nicht mit euch allein, (5. Mose 5.3) 14 sondern sowohl mit dem, der heute hier mit uns vor Jahwe, unserem Gott, steht, als auch mit dem, der heute nicht hier ist. 15 Denn ihr wisst selbst, wie wir im Land Ägypten gewohnt haben und dann durch die verschiedenen Völker gezogen sind, die wir angetroffen haben. 16 Da habt ihr ihre Scheusale gesehen, ihre Mistgötzen aus Holz und Stein, Silber und Gold. 17 Es soll ja niemand unter euch sein, kein Mann und keine Frau, keine Sippe und kein Stamm, dessen Herz sich heute von Jahwe, unserem Gott, abwendet, um den Göttern jener Völker zu dienen. Lasst ja keine Wurzel unter euch wachsen, die ein so giftiges und bitteres Kraut hervorbringt! (Hebräer 12.15) 18 Und niemand, der die Worte dieses Eidfluches hört, soll sich in seinem Herzen segnen und sagen: "Mir wird es gut gehen, auch wenn ich meinem sturen Herzen folge!" Denn dann würde das bewässerte Land mitsamt dem dürren zugrunde gehen. 19 Jahwe wird nicht bereit sein, ihm zu vergeben, sondern vor Zorn und Eifersucht schnauben. Und der ganze Fluch, der in diesem Buch niedergeschrieben ist, wird ihn treffen. Jahwe wird seinen Namen unter dem Himmel auslöschen. (5. Mose 18.15) 20 Er wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unheil herausnehmen und es werden ihn alle Eidflüche treffen, die in diesem Gesetzbuch aufgeschrieben sind. 21 Und die zukünftige Generation, eure Kinder, die nach euch kommen werden, und der Ausländer, der aus einem fremden Land kommt: Wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und seine Krankheiten, mit denen Jahwe es geschlagen hat, 22 den Erdboden, eine Brandstätte voll Schwefel und Salz, die nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, nicht einmal Unkraut aufschießen lässt wie nach der Zerstörung von Sodom und Gomorra, Adma und Zebojim, die Jahwe in Zorn und Grimm zerstört hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 dann werden sie wie alle Völker sagen: "Warum hat Jahwe diesem Land so etwas angetan? Weshalb dieser große, glühende Zorn?" 24 Man wird ihnen erwidern: "Weil sie den Bund mit Jahwe, dem Gott ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloss, als er sie aus Ägypten herausführte, 25 und weil sie anfingen, anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen niederzuwerfen, Göttern, die sie nicht kannten und die er ihnen nicht zugewiesen hatte, 26 deshalb loderte der Zorn Jahwes gegen dieses Land auf, sodass er alle Flüche darüber kommen ließ, die in diesem Buch niedergeschrieben sind. 27 Jahwe riss sie mit Zorn und Grimm aus ihrem Land heraus und warf sie in ein anderes Land, wie es jetzt geschehen ist." 28 Was noch verborgen ist, steht bei Jahwe, unserem Gott. Was schon offenbar ist, geht uns und unsere Kinder an, damit wir nach allen Worten dieses Gesetzes handeln." (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20)