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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 11

1 Darum sollst du Jahwe, deinen Gott, lieben und dich dein Leben lang an seine Vorschriften, Ordnungen, Rechtsbestimmungen und Gebote halten. 2 Denkt daran, die ihr jetzt vor mir steht, dass ich nicht zu euren Nachkommen rede, die die Erziehung durch Jahwe, euren Gott, nicht kennen und seine Größe nicht erfahren haben, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3 seine Zeichen und Taten. Sie wissen nicht, was er mit Pharao, dem König von Ägypten, und seinem ganzen Land getan hat; 4 was er mit dem Heer der Ägypter machte, mit ihren Pferden und Wagen, über die er das Wasser des Schilfmeers fluten ließ, als sie euch verfolgten. Jahwe richtete sie so zu Grunde, dass niemand mehr von ihnen zu sehen war. (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 Sie wissen nicht, was er dann in der Wüste mit euch gemacht hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid. 6 Sie wissen auch nicht, was er mit Datan und Abiram, den Söhnen von Eliab Ben-Ruben, machte: Wie die Erde ihr Maul aufriss und sie mitten im Volk samt ihren Familien, ihren Zelten und allem, was ihnen gehörte, verschlang. (4. Mose 16.31-35) 7 Ich rede mit euch, die mit ihren eigenen Augen die großen Taten Jahwes gesehen haben. 8 Beachtet also alle Gebote, die ich euch jetzt gebe, damit ihr in der Lage seid, in das Land hineinzugehen und es in Besitz zu nehmen, wozu ihr jetzt den Jordan überquert; 9 und damit ihr lange lebt in diesem Land, das von Milch und Honig überfließt. Es ist das Land, von dem Jahwe euren Vorfahren geschworen hat, es ihnen und ihren Nachkommen zu geben. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, in das du jetzt kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, aus dem ihr ausgezogen seid. Die Aussaat deines Samens hast du damals mühsam bewässern müssen wie einen Gemüsegarten. 11 Nein, das Land, in das ihr jetzt kommt, ist ein Land mit Bergen und Tälern, das vom Regen bewässert wird, 12 ein Land, auf das Jahwe, dein Gott, achtet, auf dem seine Augen ständig ruhen, vom Anfang bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Wenn ihr also auf Jahwes Gebote hört, die ich euch heute weitergebe, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und ihm mit Herz und Seele dient, (3. Mose 26.3) 14 dann gibt er eurem Land Regen zur richtigen Zeit im Herbst und im Frühjahr, und du wirst dein Korn, deinen Most und dein Öl einbringen. 15 Er wird dem Vieh auf deinem Land Gras geben, und du wirst dich satt essen können. 16 Aber nehmt euch in acht und lasst euch ja nicht dazu verleiten, abzuweichen und anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten! 17 Dann wird nämlich Jahwes Zorn über euch kommen. Er wird den Himmel verschließen, dass kein Regen mehr fällt. Dann bringt der Boden keinen Ertrag mehr, und ihr werdet bald aus dem Land, das Jahwe euch jetzt gibt, beseitigt sein. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 Nehmt diese Worte also in Herz und Seele auf, bindet sie als Zeichen auf eure Hand und tragt sie als Merkzeichen auf der Stirn. (5. Mose 6.6-9) 19 Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. 20 Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore, 21 dann werdet ihr und eure Kinder lange leben in dem Land, das Jahwe euch gibt, solange der Himmel über der Erde steht. So hat er es euren Vorfahren geschworen. 22 Denn wenn ihr dieses Gebot haltet, das ich euch gebe, wenn ihr danach handelt und Jahwe, euren Gott, liebt, auf allen seinen Wegen bleibt und an ihm festhaltet, 23 dann wird Jahwe alle diese Völker vor euch vertreiben; ja, ihr werdet Völker vertreiben, die größer und stärker sind als ihr. (5. Mose 7.1-2) 24 Jeder Ort, auf den eure Fußsohle tritt, soll euch gehören: von der Wüste bis zum Libanon und vom großen Strom, dem Euphrat, bis ans Mittelmeer soll euer Gebiet reichen. 25 Niemand wird vor euch standhalten können, denn Jahwe, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über das ganze Land kommen lassen, das ihr betreten werdet, wie er es euch versprochen hat. 26 Seht, ich lege euch heute den Segen vor und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr die Gebote Jahwes, eures Gottes, die ich euch heute verkünde, befolgt; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch, wenn ihr den Geboten Jahwes, eures Gottes, nicht gehorcht und den Weg verlasst, den ich euch weise, und euch anderen Göttern zuwendet, die ihr nicht kennt. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, dich dann in das Land bringt, das du jetzt in Besitz nehmen willst, dann sollst du den Segen auf dem Berg Garizim erteilen und den Fluch auf dem Berg Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Das sind die beiden Berge auf der anderen Seite des Jordan, hinter dem Weg nach Westen in der Landschaft der Kanaaniter, die in der Araba bei den Terebinthen More wohnen, gegenüber von Gilgal. (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet den Jordan überschreiten und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, euer Gott, euch gibt. Ja, ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 Haltet euch dann an alle Vorschriften und Bestimmungen, die ich euch heute vorlege!