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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 26

1 Nach der Plage sagte Jahwe zu Mose und dem Priester Eleasar Ben-Aaron: 2 "Zählt die ganze Gemeinschaft der Israeliten. Erfasst alle wehrfähigen Männer ab 20 Jahren nach ihren Sippen geordnet." (4. Mose 1.2) 3 Mose und Eleasar sagten das den Israeliten. Das geschah in der Jordanebene bei Jericho, dem moabitischen Steppengebiet. 4 Es ging um die Männer ab 20 Jahren, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. Nun folgt die Liste der Männer Israels, die aus Ägypten ausgezogen waren: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels. Von seinen Söhnen Henoch, Pallu, Hezron und Karmi (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 stammen die Sippen der Henochiten, Palluiten, Hezroniten und Karmiten ab. 7 Insgesamt waren es 43.730 Wehrfähige. 8 Von Pallu stammten Eliab 9 und dessen Söhne Nemuel, Datan und Abiram ab, die Berufene der Gemeinschaft waren und sich zusammen mit den Anhängern Korachs gegen Mose und Aaron aufgelehnt hatten, als jene Gruppe gegen Jahwe rebellierte. (4. Mose 16.1) 10 Damals hatte sich die Erde geöffnet und sie und Korach verschlungen, damals, als Korachs Rotte von 250 Männern durch das Feuer starb. Sie wurden zu einem warnenden Beispiel. 11 Aber die Nachkommen Korachs starben nicht. 12 Von Simeons Söhnen Jemuël, Jamin, Jachin, Serach und Schaul 13 stammen die Sippen der Jemuëliten, Jaminiten, Jachiniten, Serachiten und Schauliten ab. 14 Insgesamt waren es 22.200 Männer. 15 Von Gads Söhnen Zifjon, Haggi, Schuni, Osni, Eri, Arod und Areli 16 stammen die Sippen der Zifjoniten, Haggiten, Schuniten, Osniten, Eriten, 17 Aroditen und Areliten ab. 18 Insgesamt waren es 40.500 Wehrfähige. 19 Judas Söhne Er und Onan starben schon im Land Kanaan. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Von Judas Söhnen Schela, Perez, Serach, Hezron und Hamul 21 stammen die Sippen der Schelaniten, Pereziten, Serachiten, Hezroniten und Hamuliten ab. (Rut 4.18) 22 Insgesamt waren es 76.500 Wehrfähige. 23 Von den Söhnen Issachars Tola, Puwa, Jaschub und Schimron 24 stammen die Sippen der Tolaiten, Puwaniten, Jaschubiten und Schimroniten ab. 25 Insgesamt waren es 64.300 Wehrfähige. 26 Von Sebulons Söhnen Sered, Elon und Jachleel stammen die Sippen der Serediten, Eloniten und Jachleeliten ab. 27 Insgesamt waren es 60.500 Wehrfähige. 28 Die Söhne Josefs waren Manasse und Efraïm. 29 Von Manasses Sohn Machir stammt die Sippe der Machiriten ab. Machir wurde der Vater von Gilead, vom dem die Sippe der Gileaditer abstammt. (Josua 17.1-3) 30 Von Gileads Söhnen Ieser, Helke, Asriel, Sichem, Schemida und Hefer 31 stammen die Sippen der Iesriten, Helekiten, Asrieliten, 32 der Sichemiten, Schemidaiten und Hefriten ab. 33 Zelofhad, der Sohn Hefers, hatte keine Söhne, sondern Töchter. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 27.1) 34 Insgesamt waren es 52.700 Wehrfähige. 35 Von Efraïms Söhnen Schutelach, Becher und Tahan stammen die Sippen der Schutelachiten, Becheriten und Tahaniten ab. 36 Von Schutelachs Sohn Eran stammt die Sippe der Eraniten ab. 37 Insgesamt waren es 32.500 Männer. Das waren die Sippen der Nachkommen Josefs. 38 Von Benjamins Söhnen Bela, Aschbel, Ahiram, Schufam und Hufam 39 stammen die Sippen der Belaiten, Aschbeliten, Ahiramiten, Schufamiten und Hufamiten ab. 40 Von Belas Söhnen Arad und Naaman stammen die Sippen der Araditen und Naamaniten ab. 41 Insgesamt waren es 45.600 Wehrfähige. 42 Von Dans Sohn Schuham stammen die Sippen der Schuhamiten ab. 43 Insgesamt waren es 64.400 Wehrfähige. 44 Von Aschers Söhnen Jimna, Jischwi und Beria stammen die Sippen der Jimnaiten, Jischwiten und Beriiten ab. 45 Von Berias Söhnen Heber und Malkiël stammen die Sippen der Heberiten und Malkiëliten ab. 46 Aschers Tochter hieß Serach. 47 Insgesamt waren es 53.400 Wehrfähige. 48 Von Naftalis Söhnen Jachzeel, Guni, Jezer und Schillem 49 stammen die Sippen der Jachzeeliten, Guniten, Jezeriten und Schillemiten ab. 50 Insgesamt waren es 45.400 Wehrfähige. 51 Die Gesamtzahl der wehrfähigen Männer Israels betrug 601.730. 52 Jahwe sagte zu Mose: 53 "Diesen soll das Land als Erbbesitz zugeteilt werden, und zwar entsprechend ihrer Anzahl. 54 Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden. 55 Die Verteilung selbst soll dann durch das Los geschehen. Nach dem Namen der Stämme ihrer Vorfahren sollen sie Erbbesitz erhalten. (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 Nach dem Losentscheid soll der Erbbesitz zwischen den größeren und kleineren Stämmen verteilt werden." 57 Von Levis Söhnen Gerschon, Kehat und Merari stammen die Sippen der Gerschoniten, Kehatiten und Merariten ab. (2. Mose 6.16) 58 Zu Levi gehören auch die Sippen der Libniten, Hebroniten, Machliten, Muschiten und Korachiten. Kehat war der Vater von Amram. 59 Dessen Frau hieß Jochebed. Sie war eine Tochter Levis und wurde schon in Ägypten geboren. Mit Amram bekam sie Mose, Aaron und deren Schwester Mirjam. 60 Aaron wurde der Vater von Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. 61 Nadab und Abihu starben, als sie Jahwe ein unerlaubtes Feueropfer brachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Die Gesamtzahl aller männlichen gemusterten Leviten betrug 23.000. Sie wurden nicht zusammen mit den Israeliten erfasst, weil ihnen kein Erbbesitz zustand. 63 Das waren diejenigen, die durch Mose und Eleasar im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gemustert wurden. 64 Es war keiner unter ihnen, der schon von Mose und Aaron in der Wüste Sinai erfasst worden war. (4. Mose 3.1) 65 Denn Jahwe hatte ihnen gesagt, sie müssten alle in der Wüste sterben. Nur Kaleb Ben-Jefunne und Josua Ben-Nun waren von ihnen allen übrig geblieben. (4. Mose 14.22)