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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 25

1 Als Israel sich in Schittim aufhielt, begann das Volk, sich sexuell mit moabitischen Frauen einzulassen. 2 Diese luden die Israeliten zu den Opferfesten ihres Gottes ein. Sie kamen und aßen mit ihnen und warfen sich vor ihrem Gott nieder. (4. Mose 31.16) 3 So ließ sich Israel in das Joch des Baal-Peor einspannen. Da flammte Jahwes Zorn gegen Israel auf. (5. Mose 4.3) 4 Er sagte zu Mose: "Nimm alle Anführer des Volkes fest und richte sie im Licht der Sonne vor Jahwe hin, damit Jahwes glühender Zorn sich von Israel abwendet." (5. Mose 21.22-23) (2. Samuel 21.6) (2. Samuel 21.9) 5 Mose befahl den Richtern Israels: "Jeder töte die von seinen Leuten, die sich an den Baal-Peor gehängt haben!" 6 Die ganze Gemeinschaft der Israeliten hatte sich inzwischen bei Mose vor dem Zelt der Gottesbegegnung versammelt und weinte. Da kam ein Israelit und brachte vor aller Augen eine Midianiterin ins Lager seiner Sippe. 7 Als der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel Aarons, das sah, stand er auf und verließ die Versammlung. Er nahm einen Speer, 8 ging den beiden nach in den innersten Raum des Zeltes und stieß ihn dem Israeliten und der Frau durch den Bauch. Da hörte die Plage, die unter den Israeliten wütete, auf. 9 An dieser Plage waren bereits 24.000 Menschen gestorben. (1. Korinther 10.8) 10 Jahwe sagte zu Mose: 11 "Der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel des Priesters Aaron, hat meinen Grimm von den Israeliten abgewendet, weil er an meiner Statt unter ihnen geeifert hat. So habe ich die Israeliten in meinem Zorneseifer nicht völlig vernichtet. 12 Darum sag ihm, dass ich ihm meinen Friedensbund gewähre. (1. Chronik 9.20) 13 Ihm und seinen Nachkommen soll ein Bund dauerhaften Priestertums zuteil werden, weil er für seinen Gott geeifert und Sühne für die Israeliten erwirkt hat." (Psalm 106.30-31) 14 Der Israelit, der zusammen mit der Midianiterin getötet wurde, war Simri Ben-Salu, das Oberhaupt einer Sippe der Simeoniten. 15 Die Midianiterin war Kosbi, die Tochter Zurs, dem Oberhaupt einer midianitischen Stammesgruppe. (4. Mose 31.8) 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Greift die Midianiter an und schlagt sie! (4. Mose 31.2) 18 Denn sie haben euch durch ihre List in der Sache mit dem Peor heimtückisch angegriffen und auch in der Sache mit Kosbi, der Tochter eines Oberhaupts von Midian, die am Tag der Plage wegen des Peor erschlagen wurde."