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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 17

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl dem Priester Eleasar Ben-Aaron, die Räucherpfannen aus der Brandstätte aufzuheben - sie sind nun einmal geheiligt - und die glühenden Kohlen darin weit umher zu verstreuen. 3 Aus den Räucherpfannen dieser Männer, die durch ihre Sünde das Leben verloren haben, lass Bleche zum Überzug für den Altar schmieden. Denn sie haben die Pfannen vor Jahwe gebracht, und so sind sie heilig geworden. Nun sollen sie den Israeliten zu einem Zeichen sein." 4 Da hob der Priester Eleasar die Räucherpfannen aus Bronze auf, die die Verbrannten mitgebracht hatten, und ließ sie als Überzug für den Altar breithämmern. 5 Es wurde ein Erinnerungszeichen für die Israeliten, damit kein Unbefugter, jemand, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, in die Nähe Jahwes kommt, um Weihrauch aufsteigen zu lassen, damit es ihm nicht ergehe wie Korach und seinen Anhängern. So hatte Jahwe es durch Mose befohlen. (4. Mose 1.51) 6 Am nächsten Tag murrte die ganze Menge der Israeliten gegen Mose und Aaron. "Ihr habt das Volk Jahwes sterben lassen!", warfen sie ihnen vor. 7 Als die Versammlung, die sich gegen Mose und Aaron gestellt hatte, zum Zelt der Gottesbegegnung blickte, sahen sie es auf einmal von der Wolke bedeckt und die Herrlichkeit Jahwes erschien. (4. Mose 14.10) 8 Da traten Mose und Aaron vor das Zelt der Gottesbegegnung. 9 Jahwe sagte zu Mose: 10 "Entfernt euch aus dieser Versammlung! Ich will sie in einem Augenblick vernichten." Da warfen die beiden sich nieder. (4. Mose 16.4) (4. Mose 16.22) 11 Mose sagte zu Aaron: "Nimm die Räucherpfanne und Glut vom Altar und gib Weihrauch darauf und bring es schnell zur Versammlung, um Sühne für sie zu erwirken. Denn der Zorn ist von Jahwe ausgegangen und das Sterben hat schon begonnen." (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.13) 12 Aaron nahm die Räucherpfanne, wie Mose es gesagt hatte, und lief mitten in die Versammlung hinein. Tatsächlich hatte das Sterben schon begonnen. Aaron legte den Weihrauch auf und erwirkte so Sühne für das Volk. 13 Er stand zwischen den Toten und den Lebenden. Da hörte das Sterben auf. 14 14.700 Menschen waren gestorben, nicht gerechnet die, die wegen Korach umgekommen waren. 15 Aaron kehrte zu Mose an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zurück. Dem Sterben war Einhalt geboten. 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Rede zu den Israeliten und lass dir von jeder Familie einen Stab geben, von ihren Fürsten, Familie um Familie, insgesamt zwölf. Schreib auf jeden Stab den Namen des Stammes. 18 Aarons Namen schreibst du auf den Stab Levis, denn je ein Stab soll für ein Stammesoberhaupt stehen. 19 Dann sollst du die Stäbe ins Zelt der Gottesbegegnung bringen und vor dem Bundesgesetz niederlegen, dort, wo ich euch begegne. (2. Mose 25.22) 20 Der Stab von dem Mann, den ich auswähle, wird Blätter treiben. So werde ich das Murren der Israeliten gegen euch zum Schweigen bringen." 21 Mose sagte das alles den Israeliten, und ihre Fürsten gaben ihm je einen Stab für ein Stammesoberhaupt. Es waren zwölf Stäbe, und der Stab Aarons war dabei. 22 Mose legte die Stäbe im Zelt vor Jahwe und dem Bundesgesetz nieder. 23 Als er am nächsten Morgen ins Zelt zum Bundesgesetz ging, hatte der Stab Aarons auf einmal ausgeschlagen, Knospen hervorgebracht, Blüten getrieben und Mandeln reifen lassen. 24 Mose brachte alle Stäbe von Jahwe zu allen Israeliten hinaus. Sie sahen sie und jeder nahm seinen Stab. 25 Jahwe sagte zu Mose: "Bring den Stab Aarons zurück vor das Bundesgesetz. Er soll dort als Zeichen für Widerspenstige aufbewahrt werden. So sollst du ihrem Murren vor mir ein Ende machen, damit sie nicht sterben." (Hebräer 9.4) 26 Mose machte es, wie Jahwe ihm befohlen hatte. 27 Die Israeliten aber sagten zu Mose: "Wir werden alle noch umkommen, wir sind verloren. Bald wird keiner von uns mehr übrig sein. 28 Jeder, der in die Nähe von Jahwes Wohnung kommt, stirbt. Sollen wir denn allesamt umkommen?" (4. Mose 17.5)