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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Timotheus - Kapitel 1

1 Paulus - durch den Willen Gottes ein Apostel von Jesus Christus mit dem Auftrag, das Leben zu verkünden, das in Jesus Christus versprochen ist - 2 schreibt an Timotheus, seinen lieben Sohn. Ich wünsche dir Gnade, Barmherzigkeit und Frieden von Gott, dem Vater, und von Jesus Christus, unserem Herrn. 3 In meinen Gebeten denke ich immer wieder an dich. Tag und Nacht danke ich Gott, dem ich wie meine Vorfahren mit reinem Gewissen diene. (Apostelgeschichte 23.1) (Apostelgeschichte 24.16) (Philipper 3.5) 4 Und wenn ich an deine Abschiedstränen denke, sehne ich mich nach der Freude des Wiedersehens. (2. Timotheus 4.9) 5 Ich habe deinen aufrichtigen Glauben vor Augen, den Glauben, der zuerst deine Großmutter Loïs und deine Mutter Eunike erfüllte und der nun auch - da bin ich ganz sicher - dein Leben bestimmt. (Apostelgeschichte 16.1-3) 6 Darum erinnere ich dich an die Gabe Gottes, die du empfangen hast, als ich dir die Hände auflegte: Entfache sie neu in dir! (1. Timotheus 4.14) 7 Denn Gott hat uns nicht einen Geist der Zaghaftigkeit gegeben, sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Selbstbeherrschung. (Römer 8.15) 8 Darum schäme dich nicht, unseren Herrn zu bekennen und auch zu mir zu stehen, seinem Gefangenen. Sei bereit, für die Heilsbotschaft zu leiden. Gott wird dir die Kraft dazu geben - (Römer 1.16) 9 Gott, der uns gerettet und berufen hat, zu seinem heiligen Volk zu gehören. Er hat sich dabei nicht nach unseren Leistungen gerichtet, sondern nach dem, was er lange vorher selbst beschlossen hatte, und der Gnade, die er uns in Jesus Christus schon vor allen Zeiten geben wollte. (Titus 3.5) 10 Das ist jetzt mit dem Kommen unseres Retters Jesus Christus Wirklichkeit geworden. Er hat den Tod entmachtet und uns durch die gute Botschaft unvergängliches Leben geschenkt. (1. Korinther 15.55) (1. Korinther 15.57) (Hebräer 2.14) 11 Für diese Heilsbotschaft bin ich als Verkündiger, Apostel und Lehrer eingesetzt. (1. Timotheus 2.7) 12 Deshalb muss ich auch dies alles hier erdulden. Aber dafür schäme ich mich nicht, denn ich weiß ja, wem ich geglaubt habe, und ich bin überzeugt, dass er die Macht hat, das mir anvertraute Gut bis zum Tag seines Kommens sicher zu verwahren. 13 Nimm die gesunden Worte, die du von mir gehört hast, als Muster für deine eigene Verkündigung, und tritt für diese Botschaft mit dem Glauben und der Liebe ein, die in Jesus Christus zu finden sind. (1. Timotheus 6.3) (Titus 2.1) 14 Verwahre dieses kostbare Gut, das dir anvertraut wurde, sicher durch den Heiligen Geist, der in uns wohnt. (1. Timotheus 6.20) 15 Wie du weißt, haben sich alle in der Provinz Asia von mir abgewandt, auch Phygelus und Hermogenes. (2. Timotheus 4.16) 16 Nur Onesiphorus stand mir bei. Möge der Herr seiner Familie Barmherzigkeit schenken. Er hat mich oft ermutigt und sich meiner Ketten nicht geschämt. (2. Timotheus 4.20) 17 Im Gegenteil: Als er in Rom war, hat er so lange nach mir gesucht, bis er mich gefunden hatte. 18 Der Herr möge ihm sein Erbarmen an jenem großen Tag schenken, an dem er vor dem Herrn stehen wird. Und was er in Ephesus für die Gemeinde getan hat, weißt du besser als ich.