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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 36

1 Als Nachfolger für Joschija machte das Volk des Landes dessen Sohn Joahas zum König in Jerusalem. 2 Joahas war bei seinem Herrschaftsantritt 23 Jahre alt und regierte drei Monate in Jerusalem. 3 Der König von Ägypten setzte ihn ab. Das Land musste einen Tribut von dreieinhalb Tonnen Silber und 34 Kilogramm Gold an ihn zahlen. 4 Dann setzte der König von Ägypten Eljakim, den Bruder von Joahas, zum König über Juda und Jerusalem ein und änderte seinen Namen in Jojakim. Joahas nahm er gefangen nach Ägypten mit. 5 Jojakim war bei seinem Herrschaftsantritt 25 Jahre alt und regierte elf Jahre in Jerusalem. Er tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. 6 Gegen ihn zog König Nebukadnezzar von Babylon heran. Er ließ ihn in Ketten legen und brachte ihn nach Babylon. (Jeremia 22.18) 7 Auch von den Gegenständen aus dem Haus Jahwes nahm Nebukadnezzar einen Teil mit und stellte sie in seinem Palast auf. (Esra 1.7) 8 Was sonst noch über Jojakims Herrschaft zu sagen ist, über seine abscheulichen Taten und das, was mit ihm geschah, findet man in der Chronik der Könige von Israel und Juda. Sein Sohn Jojachin trat die Herrschaft an. 9 Jojachin war bei seinem Herrschaftsantritt 18 Jahre alt und regierte drei Monate und zehn Tage in Jerusalem. Auch er tat, was Jahwe missfiel. 10 Um die Jahreswende ließ König Nebukadnezzar ihn und die kostbaren Gegenstände aus dem Haus Jahwes nach Babylon holen. Zum König über Juda und Jerusalem setzte er Zidkija, einen Verwandten Jojakims, ein. (Jeremia 22.24) 11 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem (Jeremia 52.1) 12 und tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. Er beugte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der im Auftrag Jahwes zu ihm sprach. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Auch gegen König Nebukadnezzar, der ihn vor Gott einen Treueid hatte schwören lassen, lehnte er sich auf. Hartnäckig und stur weigerte er sich, zu Jahwe, dem Gott Israels, umzukehren. 14 Auch die führenden Priester und das Volk trieben es mit ihrer Untreue immer schlimmer. Sie folgten den abscheulichen Bräuchen der anderen Völker und entweihten das Haus Jahwes, das er in Jerusalem zu seinem Heiligtum gemacht hatte. (5. Mose 18.9) 15 Immer wieder hatte Jahwe, der Gott ihrer Väter, seine Boten zu ihnen geschickt, denn sein Volk und seine Wohnung taten ihm leid. 16 Aber sie verhöhnten die Boten Gottes, verachteten seine Worte und verspotteten seine Propheten, bis der Zorn Jahwes über sein Volk so groß wurde, dass es keine Rettung mehr gab. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Jahwe ließ den König der Chaldäer gegen sie heranrücken und auch im Haus des Heiligtums ihre jungen Männer mit dem Schwert umbringen. Er verschonte keinen jungen Mann und keine junge Frau, keinen Alten und keinen Greis. Alle gab er in seine Gewalt. 18 Sämtliche großen und kleinen Gegenstände des Gotteshauses ließ er nach Babylon bringen, dazu die Schätze aus dem Haus Jahwes und die Schätze des Königs und der anderen führenden Männer. 19 Dann ließ er das Haus Gottes in Brand stecken und die Stadtmauer Jerusalems niederreißen. Auch alle Paläste in der Stadt ließ er niederbrennen und auf diese Weise alles Wertvolle vernichten. 20 Alle, die dem Schwert entgangen waren, verschleppte er nach Babylonien. Dort mussten sie dem König und seinen Nachkommen als Sklaven dienen, bis die Perser die Herrschaft übernahmen. 21 So bekam das Land seine Sabbatruhe ersetzt, solange die Verwüstung dauerte, bis die siebzig Jahre voll waren. Und so erfüllte sich das Wort, das Jahwe durch Jeremia hatte sagen lassen. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11) 22 Im ersten Regierungsjahr des Perserkönigs Kyrus sollte sich erfüllen, was Jahwe durch den Propheten Jeremia angekündigt hatte. Jahwe bewegte den König dazu, in seinem ganzen Reich folgende Verfügung mündlich und schriftlich bekannt zu machen: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 "Kyrus, der König von Persien, gibt bekannt: Jahwe, der Gott des Himmels, hat alle Königreiche der Erde in meine Gewalt gegeben. Nun hat er mich beauftragt, ihm in Jerusalem in Judäa ein Haus zu bauen. Wer von euch zu seinem Volk gehört, der möge zurückkehren! Jahwe, sein Gott, sei mit ihm!"