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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 35

1 Joschija feierte in Jerusalem ein Passafest zur Ehre Jahwes. Am 14. April wurden die Lämmer geschlachtet. 2 Er stellte die Priester an ihre Aufgaben und ermutigte sie zum Dienst im Haus Jahwes. 3 Den Leviten, die ganz Israel unterrichteten und Jahwe geweiht waren, sagte er: "Stellt die heilige Lade in das Haus, das Salomo Ben-David, der König von Israel, gebaut hat. Ihr müsst sie nicht mehr auf den Schultern tragen. Dient nun Jahwe, eurem Gott, und seinem Volk Israel. (1. Könige 6.1) 4 Macht euch in den Ordnungen eurer Sippen und Dienstgruppen bereit, so wie es König David von Israel und sein Sohn Salomo vorgeschrieben haben! 5 Steht im Heiligtum mit je einer Gruppe von Leviten für jede Sippe eurer Brüder bereit! 6 Heiligt euch, schlachtet die Lämmer und bereitet sie für eure Brüder so zu, wie Jahwe es durch Mose befohlen hat!" 7 Joschija spendete aus dem königlichen Besitz für das versammelte Volk 30.000 Schaf- und Ziegenböckchen zum Passaopfer und 3000 Rinder. (2. Chronik 30.24) 8 Auch seine hohen Beamten spendeten freiwillig für das Volk, die Priester und Leviten. Die drei führenden Priester im Haus Gottes, Hilkija, Secharja und Jehiël, spendeten der Priesterschaft 2600 Passalämmer und 300 Rinder. 9 Ebenso machten es die Führer der Leviten, Konanja mit seinen beiden Brüdern Schemaja und Netanel, sowie Haschabja, Jëiël und Josabad. Sie spendeten 5000 Lämmer für das Passaopfer und 500 Rinder. 10 Als man so zum Dienst gerüstet war, traten die Priester an ihren Platz, und die Leviten stellten sich in ihren Dienstgruppen auf, wie es der König befohlen hatte. 11 Dann wurden die Passalämmer geschlachtet. Die Priester nahmen das Blut von den Leviten entgegen und sprengten es an den Altar, während diese den Tieren die Haut abzogen. 12 Die zum Brandopfer bestimmten Stücke legten sie beiseite, um diese den Familiengruppen zu geben, damit sie Jahwe die Stücke bringen konnten, wie es in Moses Gesetzbuch vorgeschrieben ist. Ebenso machte man es mit den Rindern. 13 Dann wurden die Passalämmer am Feuer gebraten, wie es vorgeschrieben ist. Die heiligen Gaben kochten sie jedoch in Töpfen, Kesseln und Schüsseln. So schnell sie konnten verteilten sie es an die Leute. 14 Danach bereiteten sie es auch für sich und die Priester zu, denn die Priester aus der Nachkommenschaft Aarons waren bis in die Nacht hinein mit der Darbringung der Brandopfer und der Fettstücke beschäftigt. 15 Die Sänger aus der Nachkommenschaft Asafs blieben für die Dauer des Festes an ihrem Platz, wie es David, Asaf, Heman und der königliche Seher Jedutun angeordnet hatten. Auch die Torwächter blieben an ihren Toren. Sie alle brauchten ihren Dienst nicht zu unterbrechen, weil ihre Brüder, die Leviten, für sie alles zubereiteten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 So war der gesamte Dienst für Jahwe an diesem Tag gut geordnet. Man feierte das Passa und brachte auf dem Altar Jahwes die Brandopfer dar, wie König Joschija es angeordnet hatte. 17 Anschließend feierten die versammelten Israeliten sieben Tage lang das Fest der ungesäuerten Brote. 18 Ein solches Passafest hatte es in Israel seit der Zeit des Propheten Samuel nicht mehr gegeben. Keiner der früheren Könige Israels hatte es so wie Joschija zusammen mit den Priestern und Leviten, mit ganz Juda und den anwesenden Israeliten und den Einwohnern Jerusalems gefeiert. (2. Chronik 30.26) 19 Im 18. Regierungsjahr Joschijas war dieses Passa gefeiert worden. 20 Nachdem Joschija das alles zur Instandsetzung des Tempels getan hatte, zog König Necho von Ägypten heran. Er war auf dem Weg zur Schlacht von Karkemisch am Euphrat. Joschija stellte sich ihm entgegen. 21 Da schickte Necho Boten zu ihm und ließ ihm sagen: "Was haben wir denn miteinander zu schaffen, König von Juda? Ich ziehe nicht gegen dich, ich bin im Krieg mit einem anderen Königshaus. Gott hat gesagt, dass ich mich beeilen soll. Stell dich also nicht gegen Gott, denn er ist auf meiner Seite, sonst wird er dich vernichten!" 22 Doch Joschija zog sich nicht zurück, sondern verkleidete sich und wollte gegen ihn kämpfen. Er hörte nicht auf die Worte Nechos, durch die Gott ihn warnen wollte. In der Ebene von Megiddo stellte er sich ihm entgegen. 23 Doch in der Schlacht wurde Joschija von feindlichen Bogenschützen getroffen. "Bringt mich weg", sagte er zu seinen Begleitern, "ich bin schwer verwundet!" 24 Seine Diener hoben ihn vom Streitwagen, setzten ihn auf seinen zweiten Wagen und brachten ihn nach Jerusalem. Dort starb er und wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren bestattet. Ganz Juda und Jerusalem trauerten um Joschija. 25 Der Prophet Jeremia dichtete ein Klagelied für Joschija, und alle Sänger und Sängerinnen besingen ihn bis heute in ihren Klageliedern. Das wurde zu einem festen Brauch in Israel. Diese Lieder stehen ja im Buch der Klagelieder. (Jeremia 22.10-11) 26 Was es sonst noch über Joschija und die Beweise seiner Treue gegenüber dem Gesetz Jahwes zu berichten gibt, 27 seine frühere und spätere Geschichte, findet man im Buch der Könige von Israel und Juda.