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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 31

1 Nachdem alle Festlichkeiten zu Ende waren, zogen die versammelten Israeliten in die anderen Städte Judas und zertrümmerten die Steinmale, hieben die geweihten Pfähle um und zerstörten die Opferhöhen und Altäre. Sie ruhten nicht eher, bis sie ihr Werk in ganz Juda und Benjamin, Efraïm und Manasse vollendet hatten. Dann erst kehrten alle Israeliten nach Hause zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskija stellte die Abteilungen der Priester und Leviten nach ihren Dienstgruppen auf. Er wies sie in ihre Dienste bei den Brand- und Freudenopfern ein, ebenso beim Lobpreis in den Toren der Wohnstätten Jahwes. 3 Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer gab, betraf die Opfer am Morgen und Abend, sowie die Brandopfer an den Sabbaten, den Neumondstagen und den Festen, die durch das Gesetz Jahwes vorgeschrieben waren. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Dann befahl er den Einwohnern Jerusalems, die Abgaben zu bringen, die den Priestern und Leviten zustanden, damit diese sich den im Gesetz Jahwes vorgeschriebenen Aufgaben widmen könnten. 5 Sobald dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten in großen Mengen die Ersterträge von Getreide, Most, Öl, Honig und allen Feldfrüchten, dazu den vorgeschriebenen zehnten Teil von allen Erträgen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Auch die Bewohner der anderen Städte Judas und die Israeliten, die sich bei ihnen niedergelassen hatten, brachten den zehnten Teil der Rinder, des Kleinviehs und der Gaben, die sie Jahwe, ihrem Gott, geweiht hatten. Sie reihten Stapel neben Stapel. 7 Im Juni begannen sie damit, die unterste Schicht zu legen, und im Oktober waren sie damit fertig. 8 Als Hiskija und die Oberen kamen und die aufgeschichteten Mengen sahen, priesen sie Jahwe und lobten sein Volk Israel. 9 Hiskija fragte die Priester und Leviten nach den Stapeln. 10 Der Oberpriester Asarja aus dem Haus Zadoks erwiderte ihm: "Seit man begonnen hat, die Abgaben in das Haus Jahwes zu bringen, haben wir gut und reichlich zu essen gehabt und noch viele Vorräte übrig. Jahwe hat sein Volk so reich gesegnet, dass wir diese Mengen hier übrig haben." 11 Hiskija befahl deshalb, im Haus Jahwes Vorratskammern einzurichten. Als das geschehen war, 12 lagerten sie die Abgaben, den Zehnten und die geweihten Gaben sorgfältig dort ein. Als Oberaufseher darüber wurde der Levit Konanja bestimmt mit seinem Bruder Schimi als Stellvertreter. 13 Auf Anweisung von König Hiskija und dem Oberpriester Asarja unterstanden Konanja und seinem Bruder Schimi die Leviten Jehiël, Asasja, Nahat, Asaël, Jerimot, Josabad, Eliël, Jismachja, Mahat und Benaja. 14 Der Levit Kore Ben-Jimna, Torwächter des Osttors, hatte die Aufsicht über die freiwilligen Gaben für Gott, damit die für Jahwe bestimmten Abgaben und das Höchstheilige den Priestern zukamen. 15 Unter seiner Leitung standen Eden, Minjamin, Jeschua, Schemaja, Amarja und Schechanja, die in den Priesterstädten wirkten. Sie sorgten dafür, dass ihre Amtsbrüder in den verschiedenen Dienstgruppen ihre Anteile zuverlässig erhielten, egal wie alt sie waren. 16 Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach. 17 Die Priester wurden nach Sippen geordnet aufgeführt, die übrigen Leviten, die älter als zwanzig Jahre waren, nach ihren Dienstgruppen und Aufgaben. 18 Für die Registrierung wurden sie mit all ihren kleinen Kindern, ihren Frauen, Söhnen und Töchtern erfasst, denn sie hatten sich gewissenhaft für den gottgeweihten Dienst geheiligt. 19 Auch für die Nachkommen Aarons, die in den Weidegebieten ihrer Städte wohnten, war gesorgt. Für diese Priester waren in jeder Stadt Männer benannt worden, die allen männlichen Angehörigen der Priesterfamilien ihre Anteile zu geben hatten, auch allen eingeschriebenen Leviten. 20 So verfuhr Hiskija in ganz Juda. Er tat, was vor Jahwe, seinem Gott, recht und gut war, und bewies damit seine Treue. 21 Bei allem, was er tat im Dienst für das Haus Gottes und die Gebote betreffend, hatte er Gelingen, weil er seinem Gott gehorchen wollte. (Psalm 1.3)