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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 26

1 Das ganze Volk Judas hatte Usija Ben-Amazja schon mit 16 Jahren zum König gemacht. Er trat nun die Nachfolge seines Vaters an. (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Nach dessen Tod eroberte Usija die Stadt Elat für Juda zurück und baute sie wieder auf. 3 Usija war 16 Jahre alt, als er Mitregent wurde, und regierte insgesamt 52 Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja und stammte aus Jerusalem. 4 Wie sein Vater Amazja tat auch er, was Jahwe gefiel. (2. Chronik 25.2) 5 Solange Secharja lebte, der ihn zur Gottesfurcht anhielt, folgte er Gott. Und solange er Jahwe suchte, gab Gott ihm Gelingen. 6 Er unternahm einen Feldzug gegen die Philister und riss die Mauern von Gat, Jabne und Aschdod nieder. Andere Städte im Gebiet von Aschdod und im Philisterland baute er zu Festungen aus. 7 Gott stand ihm bei im Kampf gegen die Philister, gegen die Araber von Gur-Baal und gegen die Mëuniter. 8 Auch die Ammoniter zahlten Usija Tribut. Er wurde so mächtig, dass sein Name selbst in Ägypten bekannt wurde. 9 In Jerusalem baute Usija Türme am Ecktor, am Taltor und am Winkel und befestigte sie stark. 10 Auch in der Steppe ließ er Türme bauen und Zisternen graben, weil er in der Schefela und der Hochebene große Viehherden besaß und in der fruchtbaren Niederung Bauern und Weingärtner beschäftigte. Er hatte nämlich viel für die Landwirtschaft übrig. 11 Usija hatte ein wehrfähiges Heer, das nach Abteilungen gegliedert war. Es rückte in der Stärke aus, die der Staatsschreiber Jëiël und der Verwalter Maaseja unter der Aufsicht von Hananja, einem der obersten königlichen Beamten, bei der Musterung erfasst hatten. 12 Die Gesamtzahl der Familienoberhäupter der Wehrtüchtigen war 2600. 13 Sie befehligten ein Heer von 307.500 Mann, stark und schlagkräftig genug, dass der König es mit jedem Feind aufnehmen konnte. 14 Usija rüstete sein Heer mit Schilden, Spießen, Helmen, Brustpanzern, Bogen und Schleudersteinen aus. 15 Er ließ in Jerusalem auch raffinierte Wurfmaschinen bauen, mit denen man Pfeile abschießen und große Steine schleudern konnte. Sie sollten auf Türmen und Eckzinnen aufgestellt werden. Sein Ruhm drang bis in die Ferne, denn er empfing außergewöhnliche Hilfe. So wurde er immer mächtiger. 16 Doch die Macht stieg ihm zu Kopf. Er wurde überheblich und verging sich an Jahwe, seinem Gott, indem er in den Tempel Jahwes eindrang, um Weihrauch auf dem Räucheraltar zu verbrennen. (2. Chronik 25.19) 17 Doch der Priester Asarja ging hinter ihm her, und 80 Priester Jahwes kamen mit ihm, lauter beherzte Männer. 18 Sie widerstanden König Usija und sagten: "Dir, Usija, steht es nicht zu, Jahwe Räucheropfer zu bringen. Das ist nur den geweihten Priestern, den Söhnen Aarons, erlaubt. Verlass das Heiligtum! Du hast dich gegen Jahwe vergangen! Bei ihm kannst du damit keinen Ruhm ernten." (4. Mose 18.7) 19 Aber Usija, der bereits die Räucherpfanne in der Hand hielt, wurde wütend. Als er sich zornig gegen die Priester umdrehte, brach der Aussatz an seiner Stirn aus. Es geschah vor den Augen der Priester im Haus Jahwes, neben dem Räucheraltar. 20 Als der Oberpriester Asarja und die anderen Priester sahen, wie der Aussatz auf einmal an seiner Stirn ausbrach, trieben sie ihn schleunigst von dort weg. Auch Usija selbst beeilte sich, hinauszukommen, weil Jahwe ihn gestraft hatte. 21 Bis zu seinem Tod blieb König Usija aussätzig. Deshalb musste er in einem abgesonderten Haus wohnen und durfte das Haus Jahwes nie mehr betreten. Die Regierungsgeschäfte und die Aufsicht über den Palast übergab er seinem Sohn Jotam. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Was sonst noch über Usija zu sagen ist, seine frühere und spätere Geschichte, hat der Prophet Jesaja Ben-Amoz aufgeschrieben. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1) 23 Als Usija starb, wurde er, weil er aussätzig war, auf dem Gelände neben der Grabstätte der Könige bestattet. Sein Sohn Jotam trat die Herrschaft an.