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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 15

1 Da kam der Geist Gottes über Asarja Ben-Oded, 2 sodass er Asa entgegenging und zu ihm sagte: "Hört mir zu, Asa und ihr alle von Juda und Benjamin! Jahwe ist bei euch, solange ihr bei ihm seid. Wenn ihr ihn sucht, wird er sich von euch finden lassen. Wenn ihr ihn aber verlasst, wird auch er euch verlassen. 3 Lange Zeit war Israel ohne den wahren Gott. Da hatten sie auch keine Priester, die sie lehrten, und kannten das Gesetz nicht. (Hosea 3.4) 4 Doch jedes Mal, wenn die Israeliten bedrängt wurden, kehrten sie zu Jahwe, dem Gott Israels, um. Sie suchten ihn, und er ließ sich von ihnen finden. (Jeremia 29.13-14) 5 Damals konnte niemand ungefährdet reisen, denn es gab viele Unruhen in den Ländern. 6 Die Völker bedrängten sich gegenseitig, und die Städte lagen im Streit, denn Gott hatte sie durch verschiedene Bedrängnisse verunsichert. 7 Darum fasst Mut und legt die Hände nicht in den Schoß, denn euer Tun wird seinen Lohn finden!" (1. Korinther 15.58) 8 Als Asa die prophetischen Worte vom Sohn Odeds hörte, fasste er Mut. Er ließ die scheußlichen Götzenbilder aus dem ganzen Land entfernen, aus Juda, aus Benjamin und den Städten, die er auf dem Bergland von Efraïm erobert hatte. Auch den Altar Jahwes vor der Vorhalle des Tempels ließ er erneuern. 9 Dann ließ er ganz Juda und Benjamin zusammenrufen sowie die Leute von Efraïm, Manasse und Simeon, die sich bei ihnen aufhielten. Es waren nämlich viele zu ihm übergelaufen, als sie sahen, dass Jahwe, sein Gott, auf seiner Seite war. 10 Im Juni des 15. Regierungsjahrs von Asa versammelten sich alle in Jerusalem 11 und opferten Jahwe von der Beute, die sie heimgebracht hatten, 700 Rinder und 7000 Schafe. 12 Sie legten sich die Verpflichtung auf, Jahwe, dem Gott ihrer Vorfahren, mit ganzem Herzen und ganzer Person zu folgen. (Josua 24.25) 13 Und wer Jahwe, den Gott Israels, nicht verehren würde, sollte mit dem Tod bestraft werden, egal ob Mann oder Frau, klein oder groß. 14 Das gelobten sie Jahwe laut, unter Jubelrufen und dem Schall von Trompeten und Hörnern. 15 Ganz Juda freute sich über den Schwur, denn sie hatten aus ganzer Überzeugung eingestimmt. Mit ganzem Willen hatten sie Jahwe gesucht, und er hatte sich ihnen zugewandt. Und er gab ihnen ringsherum Frieden. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 König Asa entzog sogar der Königsmutter Maacha ihren Rang, weil sie der Aschera ein Schandbild aufgestellt hatte. Asa ließ das Scheusal umhauen, in Stücke schlagen und im Kidrontal verbrennen. (1. Könige 15.13-15) 17 Die Opferhöhen in Israel blieben allerdings bestehen, doch Asas Herz war sein Leben lang ungeteilt auf Gott ausgerichtet. 18 Er brachte die Weihgaben seines Vaters in das Haus Gottes und dazu seine eigenen Gaben: goldene und silberne Gegenstände. 19 Bis zum 35. Regierungsjahr Asas gab es keinen Krieg.