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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 10

1 Rehabeam reiste nach Sichem, denn ganz Israel war dorthin gekommen, um ihn als König zu bestätigen. 2 Als Jerobeam Ben-Nebat davon gehört hatte, war er aus Ägypten zurückgekehrt, wohin er vor Salomo hatte fliehen müssen. (1. Könige 11.40) 3 Nun ließen die Stämme Israels ihn rufen. Da stellte er sich zusammen mit ihnen vor Rehabeam und sagte: 4 "Dein Vater hat uns ein hartes Joch auferlegt. Erleichtere uns jetzt die Last, die dein Vater uns aufgebürdet hat, und seinen harten Arbeitsdienst, dann wollen wir dir untertan sein." 5 "Kommt in drei Tagen wieder zu mir!", erwiderte Rehabeam. Als das Volk gegangen war, 6 beriet sich König Rehabeam mit den Alten, die bereits im Dienst seines Vaters Salomo gestanden hatten. Er fragte sie: "Was ratet ihr mir? Welche Antwort soll ich dem Volk geben?" 7 Sie sagten: "Wenn du ihnen entgegenkommst und sie mit Güte behandelst, werden sie dir für immer gehorchen." 8 Doch er verwarf den Rat der Alten und fragte die jungen Leute, die mit ihm aufgewachsen waren und jetzt in seinem Dienst standen. 9 "Was ratet ihr mir? Was sollen wir diesem Volk sagen, das von mir verlangt, das Joch zu erleichtern, das mein Vater auf sie gelegt hat?" 10 Da sagten ihm die jungen Leute, die mit ihm aufgewachsen waren: "Dem Volk, das von dir verlangt, das schwere Joch zu erleichtern, das dein Vater ihm auferlegt hat, sollst du sagen: 'Mein kleiner Finger ist dicker als die Hüften meines Vaters! 11 Mein Vater hat euch eine schwere Last aufgeladen, ich werde sie noch schwerer machen! Mein Vater hat euch mit Peitschen gezüchtigt, ich werde es mit Stachelpeitschen tun!'" 12 Am dritten Tag kamen Jerobeam und das ganze Volk wieder zu Rehabeam, wie der König gesagt hatte. 13 König Rehabeam gab ihnen eine harte Antwort. Er verwarf die Empfehlung der Alten 14 und richtete sich nach dem Rat der jungen Leute. Er sagte: "Mein Vater hat euch eine schwere Last aufgeladen, ich werde sie noch schwerer machen! Mein Vater hat euch mit Peitschen gezüchtigt, ich werde es mit Stachelpeitschen tun!" 15 Der König hörte also nicht auf das Volk. Gott hatte es so gefügt, um das Wort wahr zu machen, das er, Jahwe, durch Ahija von Schilo zu Jerobeam Ben-Nebat gesprochen hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Als nun die Männer Israels sahen, dass der König nicht auf sie hören wollte, riefen sie: Was geht uns Davids Sippe an? / Isais Sohn gehört nicht zu uns! / Auf, nach Hause, Israel! / Mag Davids Sippe doch sehen, wo sie bleibt!So löste sich die Versammlung auf, und jeder ging nach Hause. 17 Nur über die Israeliten, die in den Städten Judas wohnten, blieb Rehabeam König. 18 Als König Rehabeam dann Hadoram hinschickte, den Beauftragten für die Zwangsarbeit, steinigten ihn die Israeliten zu Tode. Der König selbst konnte sich gerade noch auf seinen Wagen retten und nach Jerusalem entkommen. 19 So sagten sich die Nordstämme Israels vom Königshaus David los und sind bis zum heutigen Tag von ihnen getrennt.