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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Richter - Kapitel 3

Die in Kanaan übrig gebliebenen Völker

1 Dies sind die Heiden, die der HERR ließ bleiben, daß er durch sie Israel versuchte, alle, die nicht wußten um die Kriege Kanaans, (Richter 2.22) 2 und daß die Geschlechter der Kinder Israel wüßten und lernten streiten, die zuvor nichts darum wußten, 3 nämlich die fünf Fürsten der Philister und alle Kanaaniter und Sidonier und Heviter, die am Berg Libanon wohnten, von dem Berg Baal-Hermon an, bis wo man kommt gen Hamath. (Josua 13.3) 4 Dieselben blieben, Israel durch sie zu versuchen, daß es kund würde, ob sie den Geboten des HERRN gehorchten, die er ihren Vätern geboten hatte durch Mose. 5 Da nun die Kinder Israel also wohnten unter den Kanaanitern, Hethitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, 6 nahmen sie jener Töchter zu Weibern und gaben ihre Töchter jener Söhnen und dienten jener Göttern. (5. Mose 7.3)

Der Richter Otniël

7 Und die Kinder Israel taten übel vor dem HERRN und vergaßen des HERRN, ihres Gottes, und dienten den Baalim und den Ascheroth.
8 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er verkaufte sie unter die Hand Kusan-Risathaims, des Königs von Mesopotamien; und dienten also die Kinder Israel dem Kusan-Risathaim acht Jahre. 9 Da schrieen die Kinder Israel zu dem HERRN; und der HERR erweckte ihnen einen Heiland, der sie erlöste; Othniel, den Sohn Kenas, Kalebs jüngsten Bruder. (Richter 1.13) 10 Und der Geist des HERRN kam auf ihn, und er ward Richter in Israel und zog aus zum Streit. Und der HERR gab den König von Mesopotamien, Kusan-Risathaim, in seine Hand, daß seine Hand über ihn zu stark ward. (Richter 6.34) 11 Da ward das Land still vierzig Jahre. Und Othniel, der Sohn Kenas, starb.

Die Richter Ehud und Schamgar

12 Aber die Kinder Israel taten fürder übel vor dem HERRN. Da stärkte der HERR den Eglon, den König der Moabiter, wider Israel, darum daß sie übel taten vor dem HERRN.
13 Und er sammelte zu sich die Kinder Ammon und die Amalekiter und zog hin und schlug Israel und nahm ein die Palmenstadt. (Richter 1.16) 14 Und die Kinder Israel dienten Eglon, dem König der Moabiter, achtzehn Jahre. 15 Da schrieen sie zu dem HERRN; und der HERR erweckte ihnen einen Heiland: Ehud, den Sohn Geras, den Benjaminiten, der war links. Und da die Kinder Israel durch ihn Geschenk sandten Eglon, dem König der Moabiter, 16 machte sich Ehud ein zweischneidig Schwert, eine Elle lang, und gürtete es unter sein Kleid auf seine rechte Hüfte 17 und brachte das Geschenk dem Eglon, dem König der Moabiter. Eglon aber war ein sehr fetter Mann. 18 Und da er das Geschenk hatte überantwortet, ließ er das Volk von sich, die das Geschenk getragen hatten, 19 und kehrte um von den Götzen zu Gilgal und ließ ansagen: Ich habe, o König, dir was Heimliches zu sagen. Er aber hieß schweigen, und gingen aus von ihm alle, die um ihn standen. 20 Und Ehud kam zu ihm hinein. Er aber saß oben in der Sommerlaube, die für ihn allein war. Und Ehud sprach: Ich habe Gottes Wort an dich. Da stand er auf vom Stuhl. 21 Ehud aber reckte seine linke Hand aus und nahm das Schwert von seiner rechten Hüfte und stieß es ihm in seinen Bauch, 22 daß auch das Heft der Schneide nach hineinfuhr und das Fett das Heft verschloß; denn er zog das Schwert nicht aus seinem Bauch. 23 Aber Ehud ging zum Saal hinaus und tat die Tür der Sommerlaube hinter sich zu und verschloß sie. 24 Da er nun hinaus war, kamen seine Knechte und sahen, daß die Tür verschlossen war, und sprachen: Er ist vielleicht zu Stuhl gegangen in der Kammer an der Sommerlaube.
25 Da sie aber so lange harrten, bis sie sich schämten (denn niemand tat die Tür der Laube auf), nahmen sie den Schlüssel und schlossen auf; siehe, da lag ihr Herr auf der Erde tot. 26 Ehud aber war entronnen, dieweil sie verzogen, und ging an den Götzen vorüber und entrann bis gen Seira. 27 Und da er hineinkam, blies er die Posaune auf dem Gebirge Ephraim. Und die Kinder Israel zogen mit ihm vom Gebirge und er vor ihnen her, 28 und sprach zu ihnen: Jagt mir nach; denn der HERR hat euch die Moabiter, eure Feinde, in eure Hände gegeben! Und sie jagten ihm nach und gewannen die Furten am Jordan, die gen Moab gehen, und ließen niemand hinüber 29 und schlugen die Moabiter zu der Zeit, bei zehntausend Mann, allzumal die besten und streitbare Männer, daß nicht einer entrann. 30 Also wurden die Moabiter zu der Zeit unter die Hand der Kinder Israel gedämpft. Und das Land war still achtzig Jahre. 31 Darnach war Samgar, der Sohn Anaths; der schlug sechshundert Philister mit einem Ochsenstecken, und auch er erlöste Israel.