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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Nehemia - Kapitel 6

Nehemia begegnet den Nachstellungen seiner Feinde

1 Und da Saneballat, Tobia und Gesem, der Araber, und unsre Feinde erfuhren, daß ich die Mauer gebaut hatte und keine Lücke mehr daran wäre, wiewohl ich die Türen zu der Zeit noch nicht eingehängt hatte in den Toren, 2 sandte Sanaballat und Gesem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns zusammenkommen in den Dörfern in der Fläche Ono! Sie gedachten mir aber Böses zu tun. 3 Ich aber sandte Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich habe ein großes Geschäft auszurichten, ich kann nicht hinabkommen; es möchte das Werk nachbleiben, wo ich die Hände abtäte und zu euch hinabzöge. 4 Sie sandten aber viermal zu mir auf diese Weise, und ich antwortete ihnen auf diese Weise. 5 Da sandte Saneballat zum fünftenmal zu mir seinen Diener mit einem offenen Brief in seiner Hand.
6 Darin war geschrieben: Es ist vor die Heiden gekommen, und Gesem hat's gesagt, daß du und die Juden gedenkt abzufallen, darum du die Mauer baust, und wollest also König werden; (Esra 4.12) 7 und du habest die Propheten bestellt, die von dir ausrufen sollen zu Jerusalem und sagen: Er ist der König Juda's. Nun, solches wird vor den König kommen. So komm nun und laß uns miteinander ratschlagen! 8 Ich aber sandte zu ihm und ließ ihm sagen: Solches ist nicht geschehen, was du sagst; du hast es aus deinem Herzen erdacht.
9 Denn sie alle wollen uns furchtsam machen und gedachten: Sie sollen die Hand abtun vom Geschäft, daß es nicht fertig werde, aber nun stärke meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Semajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels; und er hatte sich verschlossen und sprach: Laß uns zusammenkommen im Hause Gottes mitten im Tempel und die Türen zuschließen; denn sie werden kommen, dich zu erwürgen, und werden bei der Nacht kommen, daß sie dich erwürgen.
11 Ich aber sprach: Sollte ein solcher Mann fliehen? Sollte ein solcher Mann, wie ich bin, in den Tempel gehen, daß er lebendig bleibe? Ich will nicht hineingehen. 12 Denn ich merkte, daß ihn Gott nicht gesandt hatte. Denn er sagte wohl Weissagung auf mich; aber Tobia und Saneballat hatten ihm Geld gegeben. 13 Darum nahm er Geld, auf daß ich mich fürchten sollte und also tun und sündigen, daß sie ein böses Gerücht hätten, damit sie mich lästern möchten. (4. Mose 18.7) 14 Gedenke, mein Gott, des Tobia und Saneballat nach diesen Werken, auch der Prophetin Noadja und der anderen Propheten, die mich wollten abschrecken! (Nehemia 3.36-37)

Vollendung des Mauerbaus

15 Und die Mauer ward fertig am fünfundzwanzigsten Tage des Monats Elul in zweiundfünfzig Tagen.
16 Und da alle unsre Feinde das hörten, fürchteten sich alle Heiden, die um uns her waren, und der Mut entfiel ihnen; denn sie merkten, daß dies Werk von Gott war. 17 Auch waren zu derselben Zeit viele der Obersten Juda's, deren Briefe gingen zu Tobia und von Tobia zu ihnen. 18 Denn ihrer waren viel in Juda, die ihm geschworen waren; denn er war der Eidam Sechanjas, des Sohnes Arahs, und sein Sohn Johanan hatte die Tochter Mesullams, des Sohnes Berechjas. 19 Und sie sagten Gutes von ihm vor mir und brachten meine Reden aus zu ihm. So sandte denn Tobia Briefe, mich abzuschrecken.