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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Nehemia - Kapitel 13

Alle Fremden werden aus dem Gottesvolk ausgeschieden

1 Und es ward zu der Zeit gelesen das Buch Mose vor den Ohren des Volks und ward gefunden darin geschrieben, daß die Ammoniter und Moabiter sollen nimmermehr in die Gemeinde Gottes kommen, (5. Mose 23.4-6) 2 darum daß sie den Kindern Israel nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser und dingten sie wider Bileam, daß er sie verfluchen sollte; aber unser Gott wandte den Fluch in einen Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Da sie nun dies Gesetz hörten, schieden sie alle Fremdlinge von Israel.

Nehemia beseitigt Missstände im Tempel

4 Und vor dem hatte der Priester Eljasib, der gesetzt war über die Kammern am Hause unsres Gottes, ein Verwandter des Tobia, demselben eine große Kammer gemacht;
5 und dahin hatten sie zuvor gelegt Speisopfer, Weihrauch, Geräte und die Zehnten vom Getreide, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, Sänger und Torhüter, dazu die Hebe der Priester. 6 Aber bei diesem allem war ich nicht zu Jerusalem; denn im zweiunddreißigsten Jahr Arthahsasthas, des Königs zu Babel, kam ich zum König, und nach etlicher Zeit erwarb ich vom König, 7 daß ich gen Jerusalem zog. Und ich merkte, daß nicht gut war, was Eljasib an Tobia getan hatte, da er sich eine Kammer machte im Hofe am Hause Gottes; 8 und es verdroß mich sehr, und ich warf alle Geräte vom Hause hinaus vor die Kammer 9 und hieß, daß sie die Kammern reinigten; und ich brachte wieder dahin das Gerät des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch. (Nehemia 10.40) 10 Und ich erfuhr, daß der Leviten Teile ihnen nicht gegeben waren, derhalben die Leviten und die Sänger, die das Geschäft des Amts ausrichten sollten, geflohen waren, ein jeglicher zu seinen Acker.
11 Da schalt ich die Obersten und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen? Aber ich versammelte sie und stellte sie an ihre Stätte. (Nehemia 10.40) 12 Da brachte ganz Juda den Zehnten vom Getreide, Most und Öl zum Vorrat. (4. Mose 18.21) 13 Und ich setzte über die Vorräte Selemja, den Priester, und Zadok, den Schriftgelehrten, und aus den Leviten Pedaja und ihnen zur Hand Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Matthanjas; denn sie wurden für treu gehalten, und ihnen ward befohlen, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke, mein Gott, mir daran und tilge nicht aus meine Barmherzigkeit, die ich an meines Gottes Hause und an seinem Dienst getan habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31)

Nehemia setzt die Heiligung des Sabbats durch

15 Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten am Sabbat und Garben hereinbringen und Esel, beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, gen Jerusalem bringen am Sabbattag. Und ich zeugte wider sie des Tages, da sie die Nahrung verkauften. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21)
16 Es wohnten auch Tyrer darin; die brachten Fische und allerlei Ware und verkauften's am Sabbat den Kinder Juda's in Jerusalem. 17 Da schalt ich die Obersten in Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für ein böses Ding, das ihr tut, und brecht den Sabbattag? 18 Taten nicht eure Väter also, und unser Gott führte all dies Unglück über uns und über diese Stadt? Und ihr macht des Zorns über Israel noch mehr, daß ihr den Sabbat brecht! 19 Und da es in den Toren zu Jerusalem dunkel ward vor dem Sabbat, hieß ich die Türen zuschließen und befahl, man sollte sie nicht auftun bis nach dem Sabbat. Und ich bestellte meiner Leute etliche an die Tore, daß man keine Last hereinbrächte am Sabbattage.
20 Da blieben die Krämer und Verkäufer mit allerlei Ware über Nacht draußen vor Jerusalem, ein Mal oder zwei. 21 Da zeugte ich wider sie und sprach zu ihnen: Warum bleibt ihr über Nacht um die Mauer? Werdet ihr's noch einmal tun, so will ich Hand an euch legen. Von der Zeit an kamen sie des Sabbats nicht. 22 Und ich sprach zu den Leviten, daß sie sich reinigten und kämen und hüteten die Tore, zu heiligen den Sabbattag. Mein Gott, gedenke mir des auch und schone mein nach deiner großen Barmherzigkeit. (Nehemia 13.14)

Nehemia verbietet die Ehe mit ausländischen Frauen

23 Ich sah auch zu der Zeit Juden, die Weiber genommen hatten von Asdod, Ammon und Moab.
24 Und ihre Kinder redeten die Hälfte asdodisch und konnten nicht jüdisch reden, sondern nach der Sprache eines jeglichen Volks. 25 Und ich schalt sie und fluchte ihnen und schlug etliche Männer und raufte sie und nahm einen Eid von ihnen bei Gott: Ihr sollt eure Töchter nicht geben ihren Söhnen noch ihre Töchter nehmen euren Söhnen oder euch selbst. (5. Mose 7.3) 26 Hat nicht Salomo, der König Israels, daran gesündigt? Und war doch in vielen Heiden kein König ihm gleich, und er war seinem Gott lieb, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; dennoch machten ihn die ausländischen Weiber sündigen. (1. Könige 11.3) 27 Und von euch muß man das hören, daß ihr solches Übel tut, euch an unserm Gott zu vergreifen und ausländische Weiber zu nehmen? 28 Und einer aus den Kindern Jojadas, des Sohnes Eljasibs, des Hohenpriesters, war Saneballats, des Horoniters, Eidam; aber ich jagte ihn von mir. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10)
29 Gedenke an sie, mein Gott, daß sie das Priestertum befleckt haben und den Bund des Priestertums und der Leviten!
30 Also reinigte ich sie von allem Ausländischen und bestellte den Dienst der Priester und Leviten, einen jeglichen zu seinem Geschäft,
31 und für die Opfergaben an Holz zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke meiner, mein Gott, im Besten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)