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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 11

Sieg am Wasser von Merom und Eroberung des nördlichen Kanaan

1 Da aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König zu Simron und zum König zu Achsaph 2 und zu den Königen, die gegen Mitternacht auf dem Gebirge und auf dem Gefilde gegen Mittag von Kinneroth und in den Gründen und in Naphoth-Dor am Meer wohnten, 3 zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, Hethitern, Pheresitern und Jebusitern, auf dem Gebirge, dazu den Hevitern unten am Berge Hermon im Lande Mizpa. 4 Diese zogen aus mit allem ihrem Heer, ein großes Volk, so viel als des Sandes am Meer, und sehr viel Rosse und Wagen. 5 Alle diese Könige versammelten sich und kamen und lagerten sich zuhauf an das Wasser Merom, zu streiten mit Israel. 6 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen! denn morgen um diese Zeit will ich sie alle erschlagen geben vor den Kindern Israel; ihre Rosse sollst du Lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen.
7 Und Josua kam plötzlich über sie und alles Kriegsvolk mit ihm am Wasser Merom, und überfielen sie. 8 Und der HERR gab sie in die Hände Israels, und schlugen sie und jagten sie bis gen Groß-Sidon und bis an die warmen Wasser und bis an die Ebene Mizpa gegen Morgen und schlugen sie, bis daß niemand unter ihnen übrigblieb. (Josua 13.6) 9 Da tat ihnen Josua, wie der HERR ihm gesagt hatte, und lähmte ihre Rosse und verbrannte ihre Wagen
10 und kehrte um zu derselben Zeit und gewann Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war vormals die Hauptstadt aller dieser Königreiche. 11 Und sie schlugen alle Seelen, die darin waren, mit der Schärfe des Schwerts und verbannten sie, und er ließ nichts übrigbleiben, das Odem hatte, und verbrannte Hazor mit Feuer. (4. Mose 21.2) 12 Dazu gewann Josua alle Städte dieser Könige mit ihren Königen und schlug sie mit der Schärfe des Schwerts und verbannte sie, wie Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte. 13 Doch verbrannten die Kinder Israel keine Städte, die auf Hügeln standen, sondern Hazor allein verbrannte Josua. 14 Und allen Raub dieser Städte und das Vieh teilten die Kinder Israel unter sich; aber alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwerts, bis sie die vertilgten, und ließen nichts übrigbleiben, das Odem hatte. 15 Wie der HERR dem Mose, seinem Knecht, und Mose Josua geboten hatte, so tat Josua, daß er nichts fehlte an allem, was der HERR dem Mose geboten hatte.

Das ganze Land in der Hand Israels

16 Also nahm Josua alles dies Land ein, das Gebirge und alles, was gegen Mittag liegt, und das Land Gosen und die Gründe und das Gefilde und das Gebirge Israel mit seinen Gründen, (Josua 10.41)
17 von dem kahlen Gebirge an, das aufsteigt gen Seir, bis gen Baal-Gad in der Ebene beim Berge Libanon, unten am Berge Hermon. Alle ihre Könige gewann er und schlug sie und tötete sie. 18 Er stritt aber eine lange Zeit mit diesen Königen. 19 Es war aber keine Stadt, die sich mit Frieden ergab den Kindern Israel, ausgenommen die Heviter, die zu Gibeon wohnten; sondern sie gewannen sie alle im Streit. (Josua 9.15) 20 Und das alles geschah also von dem HERRN, daß ihr Herz verstockt würde, mit Streit zu begegnen den Kindern Israel, auf daß sie verbannt würden und ihnen keine Gnade widerführe, sondern vertilgt würden, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (5. Mose 7.2) 21 Zu der Zeit kam Josua und rottete aus die Enakiter von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab und von allem Gebirge Juda und von allem Gebirge Israel und verbannte sie mit ihren Städten (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28)
22 und ließ keine Enakiter übrigbleiben im Lande der Kinder Israel; außer zu Gaza, zu Gath, zu Asdod, da blieben ihrer übrig. (1. Samuel 17.4) 23 Also nahm Josua alles Land ein, allerdinge wie der HERR zu Mose geredet hatte, und gab es Israel zum Erbe, einem jeglichen Stamm seinen Teil. Und der Krieg hörte auf im Lande. (Josua 14.15)