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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 8

Von dem goldenen Leuchter

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit Aaron und sprich zu ihm: Wenn du Lampen aufsetzt, sollst du sie also setzen, daß alle sieben vorwärts von dem Leuchter scheinen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also und setzte die Lampen auf, vorwärts von dem Leuchter zu scheinen, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 4 Der Leuchter aber war getriebenes Gold, beide, sein Schaft und seine Blumen; nach dem Gesicht, das der HERR dem Mose gezeigt hatte, also machte er den Leuchter.

Weihe der Leviten

5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Nimm die Leviten aus den Kindern Israel und reinige sie. (Maleachi 3.3) 7 Also sollst du aber mit ihnen tun, daß du sie reinigst: du sollst Sündwasser auf sie sprengen, und sie sollen alle ihre Haare rein abscheren und ihre Kleider waschen, so sind sie rein. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Dann sollen sie nehmen einen jungen Farren und sein Speisopfer, Semmelmehl, mit Öl gemengt; und einen andern jungen Farren sollst du zum Sündopfer nehmen. 9 Und sollst die Leviten vor die Hütte des Stifts bringen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln 10 und die Leviten vor den HERRN bringen; und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen, 11 und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben als Webeopfer von den Kindern Israel, auf daß sie dienen mögen in dem Amt des HERRN. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände aufs Haupt der Farren legen, und einer soll zum Sündopfer, der andere zum Brandopfer dem HERRN gemacht werden, die Leviten zu versöhnen. 13 Und sollst die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und vor dem HERRN weben, 14 und sollst sie also aussondern von den Kindern Israel, daß sie mein seien. (4. Mose 3.45) 15 Darnach sollen sie hineingehen, daß sie dienen in der Hütte des Stifts. Also sollst du sie reinigen und weben;
16 denn sie sind mein Geschenk von den Kindern Israel, und ich habe sie mir genommen für alles, was die Mutter bricht, nämlich für die Erstgeburt aller Kinder Israel. (4. Mose 3.12) 17 Denn alle Erstgeburt unter den Kindern Israel ist mein, der Menschen und des Viehes, seit der Zeit ich alle Erstgeburt in Ägyptenland schlug und heiligte sie mir (2. Mose 13.2) 18 und nahm die Leviten an für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel 19 und gab sie zum Geschenk Aaron und seinen Söhnen aus den Kindern Israel, daß sie dienen im Amt der Kinder Israel in der Hütte des Stifts, die Kinder Israel zu versöhnen, auf daß nicht unter den Kindern Israel sei eine Plage, so sie sich nahen wollten zum Heiligtum. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose mit Aaron samt der ganzen Gemeinde der Kinder Israel taten mit den Leviten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider, und Aaron webte sie vor dem HERRN und versöhnte sie, daß sie rein wurden. (4. Mose 8.11) 22 Darnach gingen sie hinein, daß sie ihr Amt täten in der Hütte des Stifts vor Aaron und seinen Söhnen. Wie der HERR dem Mose geboten hatte über die Leviten, also taten sie mit ihnen.

Dienstalter der Leviten

23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24 Das ist's, was den Leviten gebührt: von fünfundzwanzig Jahren und darüber taugen sie zum Amt und Dienst in der Hütte des Stifts; (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 aber von dem fünfzigsten Jahr an sollen sie ledig sein vom Amt des Dienstes und sollen nicht mehr dienen, 26 sondern ihren Brüdern helfen des Dienstes warten an der Hütte des Stifts; des Amts aber sollen sie nicht pflegen. Also sollst du mit den Leviten tun, daß ein jeglicher seines Dienstes warte.