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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Samuel - Kapitel 17

Ahithophels schlauer Rat wird vereitelt

1 Und Ahithophel sprach zu Absalom: Ich will zwölftausend Mann auslesen und mich aufmachen und David nachjagen bei der Nacht (Psalm 71.11) 2 und will ihn überfallen, weil er matt und laß ist. Wenn ich ihn dann erschrecke, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, will ich den König allein schlagen 3 und alles Volk wieder zu dir bringen. Wenn dann jedermann zu dir gebracht ist, wie du begehrst, so bleibt alles Volk mit Frieden. 4 Das deuchte Absalom gut und alle Ältesten in Israel. 5 Aber Absalom sprach: Laßt doch Husai, den Arachiten, auch rufen und hören, was er dazu sagt. (2. Samuel 16.16)
6 Und da Husai hinein zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: Solches hat Ahithophel geredet; sage du, sollen wir's tun oder nicht? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist nicht ein guter Rat, den Ahithophel auf diesmal gegeben hat.
8 Und Husai sprach weiter: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute, daß sie stark sind und zornigen Gemüts wie ein Bär auf dem Felde, dem die Jungen geraubt sind; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann und wird sich nicht säumen mit dem Volk. 9 Siehe, er hat sich jetzt vielleicht verkrochen irgend in einer Grube oder sonst an einen Ort. Wenn's dann geschähe, daß es das erstemal übel geriete und käme ein Geschrei und spräche: Es ist das Volk, welches Absalom nachfolgt, geschlagen worden, 10 so würde jedermann verzagt werden, der auch sonst ein Krieger ist und ein Herz hat wie ein Löwe. Denn es weiß ganz Israel, daß dein Vater stark ist und Krieger, die bei ihm sind. 11 Aber das rate ich, daß du zu dir versammlest ganz Israel von Dan an bis gen Beer-Seba, so viel als der Sand am Meer, und deine Person ziehe unter ihnen. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Ort wir ihn finden, und wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und allen seinen Männern nicht einen übriglassen. 13 Wird er sich aber in eine Stadt versammeln, so soll das ganze Israel Stricke an die Stadt werfen und sie in den Bach reißen, daß man nicht ein Kieselein da finde. 14 Da sprach Absalom und jedermann in Israel: Der Rat Husais, des Arachiten, ist besser denn Ahithophels Rat. Aber der HERR schickte es also, daß der gute Rat Ahithophels verhindert wurde, auf daß der HERR Unheil über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Und Husai sprach zu Zadok und Abjathar, den Priestern: So und so hat Ahithophel Absalom und den Ältesten in Israel geraten; ich aber habe so und so geraten.
16 So sendet nun eilend hin und lasset David ansagen und sprecht: Bleibe nicht auf dem blachen Felde der Wüste, sondern mache dich hinüber, daß der König nicht verschlungen werde und alles Volk, das bei ihm ist. 17 Jonathan aber und Ahimaaz standen bei dem Brunnen Rogel, und eine Magd ging hin und sagte es ihnen an. Sie aber gingen hin und sagten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen, daß sie in die Stadt kämen. (1. Könige 1.9)
18 Es sah sie aber ein Knabe und sagte es Absalom an. Aber die beiden gingen eilend hin und kamen in eines Mannes Haus zu Bahurim; der hatte einen Brunnen in seinem Hofe. Dahinein stiegen sie, 19 und das Weib nahm und breitete eine Decke über des Brunnens Loch und breitete Grütze darüber, daß man es nicht merkte. 20 Da nun die Knechte Absaloms zum Weibe ins Haus kamen, sprachen sie: Wo ist Ahimaaz und Jonathan? Das Weib sprach zu ihnen: Sie gingen über das Wässerlein. Und da sie suchten, und nicht fanden, gingen sie wieder gen Jerusalem. 21 Und da sie weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen und gingen hin und sagten's David, dem König, an und sprachen zu David: Macht euch auf und geht eilend über das Wasser; denn so und so hat Ahithophel wider euch Rat gegeben.
22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und gingen über den Jordan, bis es lichter Morgen ward, und fehlte nicht an einem, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahithophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt ward, sattelte er seinen Esel, machte sich auf und zog heim in seine Stadt und beschickte sein Haus und erhängte sich und starb und ward begraben in seines Vaters Grab. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 Und David kam gen Mahanaim. Und Absalom zog über den Jordan und alle Männer Israels mit ihm.
25 Und Absalom hatte Amasa an Joabs Statt gesetzt über das Heer. Es war aber Amasa eines Mannes Sohn, der hieß Jethra, ein Israeliter, welcher einging zu Abigail, der Tochter des Nahas, der Schwester der Zeruja, Joabs Mutter. (2. Samuel 19.14) 26 Israel aber und Absalom lagerten sich in Gilead. 27 Da David gen Mahanaim gekommen war, da brachten Sobi, der Sohn Nahas von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lo-Dabar, und Barsillai, ein Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7)
28 Bettwerk, Becken, irdene Gefäße, Weizen, Gerste, Mehl, geröstete Körner, Bohnen, Linsen, Grütze, 29 Honig, Butter, Schafe und Rinderkäse zu David und zu dem Volk, das bei ihm war, zu essen. Denn sie gedachten: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)