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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Könige - Kapitel 8

Die Schunemiterin erhält ihren Besitz zurück

1 Elisa redete mit dem Weibe, dessen Sohn er hatte lebendig gemacht, und sprach: Mache dich auf und gehe hin mit deinem Hause und wohne in der Fremde, wo du kannst; denn der HERR wird eine Teuerung rufen, die wird ins Land kommen sieben Jahre lang. (2. Könige 4.35) 2 Das Weib machte sich auf und tat, wie der Mann Gottes sagte, und zog hin mit ihrem Hause und wohnte in der Philister Land sieben Jahre. 3 Da aber die sieben Jahre um waren, kam das Weib wieder aus der Philister Land; und sie ging aus, den König anzurufen um ihr Haus und ihren Acker. 4 Der König aber redete mit Gehasi, dem Diener des Mannes Gottes, und sprach: Erzähle mir alle großen Taten, die Elisa getan hat!
5 Und indem er dem König erzählte, wie er hätte einen Toten lebendig gemacht, sieh, da kam eben das Weib, dessen Sohn er hatte lebendig gemacht, und rief den König an um ihr Haus und ihren Acker. Da sprach Gehasi: Mein Herr König, dies ist das Weib, und dies ist der Sohn, den Elisa hat lebendig gemacht. 6 Und der König fragte das Weib; und sie erzählte es ihm. Da gab ihr der König einen Kämmerer und sprach: Schaffe ihr wieder alles, was ihr gehört; dazu alles Einkommen des Ackers, seit der Zeit, daß sie das Land verlassen hat, bis hierher!

Ben-Hadads Tod. Hasaël wird König von Aram

7 Und Elisa kam gen Damaskus. Da lag Benhadad, der König von Syrien, krank; und man sagte es ihm an und sprach: Der Mann Gottes ist hergekommen.
8 Da sprach der König zu Hasael: Nimm Geschenke zu dir und gehe dem Mann Gottes entgegen und frage den HERRN durch ihn und sprich, ob ich von dieser Krankheit möge genesen. 9 Hasael ging ihm entgegen und nahm Geschenke mit sich und allerlei Güter zu Damaskus, eine Last für vierzig Kamele. Und da er kam, trat er vor ihn und sprach: Dein Sohn Benhadad, der König von Syrien, hat mich zu dir gesandt und läßt dir sagen: Kann ich auch von dieser Krankheit genesen? 10 Elisa sprach zu ihm: Gehe hin und sage ihm: Du wirst genesen! Aber der HERR hat mir gezeigt, daß er des Todes sterben wird.
11 Und der Mann Gottes schaute ihn starr und lange an und weinte. (Lukas 19.41) 12 Da sprach Hasael: Warum weint mein Herr? Er sprach: Ich weiß, was für Übel du den Kindern Israel tun wirst: du wirst ihre festen Städte mit Feuer verbrennen und ihre junge Mannschaft mit dem Schwert erwürgen und ihre jungen Kinder töten und ihre schwangeren Weiber zerhauen. (2. Könige 10.32) 13 Hasael sprach: Was ist dein Knecht, der Hund, daß er solch großes Ding tun sollte? Elisa sprach: Der HERR hat mir gezeigt, daß du König von Syrien sein wirst. (1. Samuel 24.15) (1. Könige 19.15) 14 Und er ging weg von Elisa und kam zu seinem Herrn; der sprach zu ihm: Was sagte dir Elisa? Er sprach: Er sagte mir: Du wirst genesen.
15 Des andern Tages aber nahm er die Bettdecke und tauchte sie in Wasser und breitete sie über sein Angesicht; da starb er, und Hasael ward König an seiner Statt.

Reich Juda: Joram. Ahasja

16 Im fünften Jahr Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs in Israel, ward Joram, der Sohn Josaphats, König in Juda. (1. Könige 22.51) (2. Chronik 21.1) (2. Chronik 21.5)
17 Zweiunddreißig Jahre alt war er, da er König ward. Und er regierte acht Jahre zu Jerusalem 18 und wandelte auf dem Wege der Könige Israels, wie das Haus Ahab tat; denn Ahabs Tochter war sein Weib. Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; (2. Könige 8.26) 19 aber der HERR wollte Juda nicht verderben um seines Knechtes David willen, wie er ihm verheißen hatte, ihm zu geben eine Leuchte unter seinen Kindern immerdar. (2. Samuel 7.11) (1. Könige 11.36) 20 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter ab von Juda und machten einen König über sich.
21 Da zog Joram gen Zair und alle Wagen mit ihm und machte sich des Nachts auf und schlug die Edomiter, die um ihn her waren, dazu die Obersten über die Wagen, daß das Volk floh in seine Hütten. 22 Doch blieben die Edomiter abtrünnig von Juda bis auf diesen Tag. Auch fiel zur selben Zeit ab Libna. 23 Was aber mehr von Joram zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
24 Und Joram entschlief mit seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Ahasja, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Ahasja

25 Im zwölften Jahr Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs Israels, ward Ahasja, der Sohn Jorams, König in Juda.
26 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasja, da er König ward, und regierte ein Jahr zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Athalja, eine Tochter Omris, des Königs Israels. (2. Könige 8.18) (2. Könige 11.1) 27 Und er wandelte auf dem Wege des Hauses Ahab und tat, was dem HERRN übel gefiel, wie das Haus Ahab; denn er war Schwager im Hause Ahab. 28 Und er zog mit Joram, dem Sohn Ahabs, in den Streit wider Hasael, den König von Syrien gen Ramoth in Gilead; aber die Syrer schlugen Joram.
29 Da kehrte Joram, der König, um, daß er sich heilen ließ zu Jesreel von den Wunden, die ihm die Syrer geschlagen hatten zu Rama, da er mit Hasael, dem König von Syrien, stritt. Und Ahasja, der Sohn Jorams, der König Juda's, kam hinab, zu besuchen Joram, den Sohn Ahabs, zu Jesreel; denn er lag krank. (2. Könige 9.15-16) (2. Könige 9.21)