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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 36

Joahas, Jojakim, Jojachin

1 Und das Volk im Lande nahm Joahas, den Sohn Josias, und machte ihn zum König an seines Vaters Statt zu Jerusalem. 2 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, da er König ward. Und regierte drei Monate zu Jerusalem; 3 denn der König in Ägypten setzte ihn ab zu Jerusalem und büßte das Land um hundert Zentner Silber und einen Zentner Gold. 4 Und der König in Ägypten machte Eljakim, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem und wandelte seinen Namen in Jojakim. Aber seinen Bruder Joahas nahm Necho und brachte ihn nach Ägypten.
5 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jojakim, da er König ward. Und regierte elf Jahre zu Jerusalem und tat, was dem HERRN, seinem Gott, übel gefiel.
6 Und Nebukadnezar, der König zu Babel, zog wider ihn herauf und band ihn mit Ketten, daß er ihn gen Babel führte. (Jeremia 22.18) 7 Auch brachte Nebukadnezar etliche Gefäße des Hauses des HERRN gen Babel und tat sie in seinen Tempel zu Babel. (Esra 1.7) 8 Was aber mehr von Jojakim zu sagen ist und seine Greuel, die er tat und die an ihm gefunden wurden, siehe, die sind geschrieben im Buch der Könige Israels und Juda's. Und sein Sohn Jojachin ward König an seiner Statt. 9 Acht Jahre alt war Jojachin, da er König ward. Und regierte drei Monate und zehn Tage zu Jerusalem und tat, was dem HERRN übel gefiel.
10 Da aber das Jahr um kam, sandte hin Nebukadnezar und ließ ihn gen Babel holen mit den köstlichen Gefäßen im Hause des HERRN und machte Zedekia, seinen Bruder zum König über Juda und Jerusalem. (Jeremia 22.24)

Zedekia und die Wegführung nach Babel

11 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, da er König ward. Und regierte elf Jahre zu Jerusalem (Jeremia 52.1)
12 und tat, was dem HERRN, seinem Gott, übel gefiel, und demütigte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der da redete aus dem Munde des HERRN. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Dazu ward er abtrünnig von Nebukadnezar, dem König zu Babel, der einen Eid bei Gott ihm genommen hatte, und ward halsstarrig und verstockte sein Herz, daß er sich nicht bekehrte zu dem HERRN, dem Gott Israels. 14 Auch alle Obersten unter den Priestern samt dem Volk machten des Sündigens viel nach allerlei Greueln der Heiden und verunreinigten das Haus des HERRN, das er geheiligt hatte zu Jerusalem. (5. Mose 18.9) 15 Und der HERR, ihrer Väter Gott, sandte zu ihnen durch seine Boten früh und immerfort; denn er schonte seines Volkes und seiner Wohnung. 16 Aber sie spotteten der Boten Gottes und verachteten seine Worte und äfften seine Propheten, bis der Grimm des HERRN über sein Volk wuchs, daß kein Heilen mehr da war. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Denn er führte über sie den König der Chaldäer und ließ erwürgen ihre junge Mannschaft mit dem Schwert im Hause ihres Heiligtums und verschonte weder die Jünglinge noch die Jungfrauen, weder die Alten noch die Großväter; alle gab er sie in seine Hand.
18 Und alle Gefäße im Hause Gottes, groß und klein, die Schätze im Hause des HERRN und die Schätze des Königs und seiner Fürsten, alles ließ er gen Babel führen. 19 Und sie verbrannten das Haus Gottes und brachen ab die Mauer zu Jerusalem, und alle ihre Paläste brannten sie mit Feuer aus, daß alle ihre köstlichen Geräte verderbt wurden. 20 Und er führte weg gen Babel, wer vom Schwert übriggeblieben war, und sie wurden seine und seiner Söhne Knechte, bis das Königreich der Perser aufkam, 21 daß erfüllt würde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremia's, bis das Land an seinen Sabbaten genug hätte. Denn die ganze Zeit über, da es wüst lag, hatte es Sabbat, bis daß siebzig Jahre voll wurden. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11)

Ende der babylonischen Gefangenschaft

22 Aber im ersten Jahr des Kores, des Königs in Persien (daß erfüllt würde das Wort des HERRN, durch den Mund Jeremia's geredet), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs in Persien, daß er ließ ausrufen durch sein ganzes Königreich, auch durch Schrift, und sagen: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10)
23 So spricht Kores, der König in Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem in Juda. Wer nun unter euch seines Volkes ist, mit dem sei der HERR, sein Gott, und er ziehe hinauf.