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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 47

Jakob vor dem Pharao

1 Da kam Joseph und sagte es Pharao an und sprach: Mein Vater und meine Brüder, ihr kleines und großes Vieh und alles, was sie haben, sind gekommen aus dem Lande Kanaan; und siehe sie sind im Lande Gosen. 2 Und er nahm aus allen seinen Brüdern fünf und stellte sie vor Pharao. 3 Da sprach Pharao zu seinen Brüdern: Was ist eure Nahrung? Sie antworteten: Deine Knechte sind Viehhirten, wir und unsere Väter; (1. Mose 46.33-34)
4 und sagten weiter zu Pharao: Wir sind gekommen, bei euch zu wohnen im Lande; denn deine Knechte haben nicht Weide für ihr Vieh, so hart drückt die Teuerung das Land Kanaan; so laß doch nun deine Knechte im Lande Gosen wohnen. 5 Pharao sprach zu Joseph: Es ist dein Vater und sind deine Brüder, die sind zu dir gekommen; 6 das Land Ägypten steht dir offen, laß sie am besten Ort des Landes wohnen, laß sie im Lande Gosen wohnen; und so du weißt, daß Leute unter ihnen sind, die tüchtig sind, so setze sie über mein Vieh. 7 Joseph brachte auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn vor Pharao. Und Jakob segnete den Pharao.
8 Pharao aber fragte Jakob: Wie alt bist du? 9 Jakob sprach: Die Zeit meiner Wallfahrt ist hundertdreißig Jahre; wenig und böse ist die Zeit meines Lebens und langt nicht an die Zeit meiner Väter in ihrer Wallfahrt. (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Und Jakob segnete den Pharao und ging heraus von ihm. 11 Aber Joseph schaffte seinem Vater und seinen Brüdern Wohnung und gab ihnen Besitz in Ägyptenland, am besten Ort des Landes, im Lande Raemses, wie Pharao geboten hatte.
12 Und er versorgte seinen Vater und seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters mit Brot, einen jeglichen, nachdem er Kinder hatte. (1. Mose 45.11)

Die Ägypter verkaufen ihre Habe und sich selbst dem Pharao

13 Es war aber kein Brot in allen Landen; denn die Teuerung war sehr schwer, daß das Land Ägypten und Kanaan verschmachteten vor der Teuerung.
14 Und Joseph brachte alles Geld zusammen, das in Ägypten und Kanaan gefunden ward, um das Getreide, das sie kauften; und Joseph tat alles Geld in das Haus Pharaos. 15 Da nun Geld gebrach im Lande Ägypten und Kanaan, kamen alle Ägypter zu Joseph und sprachen: Schaffe uns Brot! Warum läßt du uns vor dir sterben, darum daß wir ohne Geld sind? 16 Joseph sprach: Schafft euer Vieh her, so will ich euch um das Vieh geben, weil ihr ohne Geld seid. 17 Da brachten sie Joseph ihr Vieh; und er gab ihnen Brot um ihre Pferde, Schafe, Rinder und Esel. Also ernährte er sie mit Brot das Jahr um all ihr Vieh. 18 Da das Jahr um war, kamen sie zu ihm im zweiten Jahr und sprachen zu ihm: Wir wollen unserm Herrn nicht verbergen, daß nicht allein das Geld sondern auch alles Vieh dahin ist zu unserm Herrn; und ist nichts mehr übrig vor unserm Herrn denn unsre Leiber und unser Feld.
19 Warum läßt du uns vor dir sterben und unser Feld? Kaufe uns und unser Land ums Brot, daß wir und unser Land leibeigen seien dem Pharao; gib uns Samen, daß wir leben und nicht sterben und das Feld nicht wüst werde. 20 Also kaufte Joseph dem Pharao das ganze Ägypten. Denn die Ägypter verkauften ein jeglicher seinen Acker, denn die Teuerung war zu stark über sie. Und ward also das Land Pharao eigen.
21 Und er teilte das Volk aus in die Städte, von einem Ende Ägyptens bis ans andere. 22 Ausgenommen der Priester Feld. Das kaufte er nicht; denn es war von Pharao für die Priester verordnet, daß sie sich nähren sollten von dem Verordneten, das er ihnen gegeben hatte; darum brauchten sie ihr Feld nicht zu verkaufen. 23 Da sprach Joseph zu dem Volk: Siehe, ich habe heute gekauft euch und euer Feld dem Pharao; siehe, da habt ihr Samen und besäet das Feld.
24 Und von dem Getreide sollt ihr den Fünften geben; vier Teile sollen euer sein, zu besäen das Feld und zu eurer Speise und für euer Haus und eure Kinder. 25 Sie sprachen: Du hast uns am Leben erhalten; laß uns nur Gnade finden vor dir, unserm Herrn, so wollen wir gerne Pharao leibeigen sein. 26 Also machte Joseph ihnen ein Gesetz bis auf diesen Tag über der Ägypter Feld, den Fünften Pharao zu geben; ausgenommen der Priester Feld, das ward dem Pharao nicht eigen.

Jakobs letzter Wunsch

27 Also wohnte Israel in Ägypten im Lande Gosen, und hatten's inne und wuchsen und mehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12)
28 Und Jakob lebte siebzehn Jahre in Ägyptenland, daß sein ganzes Alter ward hundertsiebenundvierzig Jahre. 29 Da nun die Zeit herbeikam, daß Israel sterben sollte, rief er seinen Sohn Joseph und sprach zu ihm: Habe ich Gnade vor dir gefunden, so lege deine Hand unter meine Hüfte, daß du mir die Liebe und Treue an mir tust und begrabest mich nicht in Ägypten; (1. Mose 24.2)
30 sondern ich will liegen bei meinen Vätern, und du sollst mich aus Ägypten führen und in ihrem Begräbnis begraben. Er sprach: Ich will tun, wie du gesagt hast. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 Er aber sprach: So schwöre mir. Und er schwur ihm. Da neigte sich Israel zu Häupten des Bettes.