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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Könige - Kapitel 9

Gott ermahnt Salomo

1 Und da Salomo hatte ausgebaut des HERRN Haus und des Königs Haus und alles, was er begehrte und Lust hatte zu machen, 2 erschien ihm der HERR zum andernmal, wie er ihm erschienen war zu Gibeon. (1. Könige 3.5) 3 Und der HERR sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet und Flehen gehört, das du vor mir gefleht hast, und habe dies Haus geheiligt, das du gebaut hast, daß ich meinen Namen dahin setze ewiglich; und meine Augen und mein Herz sollen da sein allewege. (1. Könige 8.29) 4 Und du, so du vor mir wandelst, wie dein Vater David gewandelt hat, mit rechtschaffenem Herzen und aufrichtig, daß du tust alles, was ich dir geboten habe, und meine Gebote und Rechte hältst: 5 so will ich bestätigen den Stuhl deines Königreiches über Israel ewiglich, wie ich deinem Vater David geredet habe und gesagt: Es soll dir nicht gebrechen an einem Mann auf dem Stuhl Israels. (2. Samuel 7.12) 6 Werdet ihr aber euch von mir abwenden, ihr und eure Kinder, und nicht halten meine Gebote und Rechte, die ich euch vorgelegt habe, und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten:
7 so werde ich Israel ausrotten von dem Lande, das ich ihnen gegeben habe; und das Haus, das ich geheiligt habe meinem Namen, will ich verwerfen von meinem Angesicht; und Israel wird ein Sprichwort und eine Fabel sein unter allen Völkern. (5. Mose 4.26) (5. Mose 8.19-20) (Matthäus 23.38) 8 Und das Haus wird eingerissen werden, daß alle, die vorübergehen, werden sich entsetzen und zischen und sagen: Warum hat der HERR diesem Lande und diesem Hause also getan? 9 so wird man antworten: Darum, daß sie den HERRN, ihren Gott, verlassen haben, der ihre Väter aus Ägyptenland führte, und haben angenommen andere Götter und sie angebetet und ihnen gedient, darum hat der HERR all dies Übel über sie gebracht.

Verschiedene Regierungsmaßnahmen Salomos

10 Da nun die zwanzig Jahre um waren, in welchen Salomo die zwei Häuser baute, des HERRN Haus und des Königs Haus, (1. Könige 6.38) (1. Könige 7.1)
11 dazu Hiram, der König zu Tyrus, Salomo Zedernbäume und Tannenbäume und Gold nach allem seinem Begehr brachte: Da gab der König Salomo Hiram zwanzig Städte im Land Galiläa. 12 Und Hiram zog aus von Tyrus, die Städte zu besehen, die ihm Salomo gegeben hatte; und sie gefielen ihm nicht, 13 und er sprach: Was sind das für Städte, mein Bruder, die du mir gegeben hast? Und hieß das Land Kabul bis auf diesen Tag. 14 Und Hiram hatte gesandt dem König Salomo hundertzwanzig Zentner Gold. 15 Und also verhielt sich's mit den Fronleuten, die der König Salomo aushob, zu bauen des HERRN Haus und sein Haus und Millo und die Mauer Jerusalems und Hazor und Megiddo und Geser.
16 Denn Pharao, der König in Ägypten, war heraufgekommen und hatte Geser gewonnen und mit Feuer verbrannt und die Kanaaniter erwürgt, die in der Stadt wohnten, und hatte sie seiner Tochter, Salomos Weib, zum Geschenk gegeben. (Josua 16.10) (1. Könige 3.1) 17 Also baute Salomo Geser und das niedere Beth-Horon 18 und Baalath und Thamar in der Wüste im Lande 19 und alle Städte der Kornhäuser, die Salomo hatte, und alle Städte der Wagen und die Städte der Reiter, und wozu er Lust hatte zu bauen in Jerusalem, im Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. (1. Könige 10.26) 20 Und alles übrige Volk von den Amoritern, Hethitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, die nicht von den Kindern Israel waren, 21 derselben Kinder, die sie hinter sich übrigbleiben ließen im Lande, die die Kinder Israel nicht konnten verbannen: die machte Salomo zu Fronleuten bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 22 Aber von den Kindern Israel machte er nicht Knechte, sondern ließ sie Kriegsleute und seine Knechte und Fürsten und Ritter und über seine Wagen und Reiter sein.
23 Und die obersten Amtleute, die über Salomos Geschäfte waren, deren waren fünfhundertfünfzig, die über das Volk herrschten, das die Geschäfte ausrichtete. 24 Und die Tochter Pharaos zog herauf von der Stadt Davids in ihr Haus, das er für sie gebaut hatte. Da baute er auch Millo.
25 Und Salomo opferte des Jahres dreimal Brandopfer und Dankopfer auf dem Altar, den er dem HERRN gebaut hatte, und räucherte auf ihm vor dem HERRN. Und ward also das Haus fertig.
26 Und Salomo machte auch Schiffe zu Ezeon-Geber, das bei Eloth liegt am Ufer des Schilfmeers im Lande der Edomiter.
27 Und Hiram sandte seine Knechte im Schiff, die gute Schiffsleute und auf dem Meer erfahren waren, mit den Knechten Salomos; (1. Könige 10.11) 28 und sie kamen gen Ophir und holten daselbst vierhundertzwanzig Zentner Gold und brachten's dem König Salomo. (1. Mose 10.29)