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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Rut - Kapitel 1

Ruts Weg nach Bethlehem

1 Und es geschah in den Tagen, als die Richter richteten, da entstand eine Hungersnot im Lande. Und ein Mann von Bethlehem-Juda zog hin, um sich in den Gefilden Moabs aufzuhalten, er und sein Weib und seine beiden Söhne. 2 Und der Name des Mannes war Elimelech, und der Name seines Weibes Noomi, und die Namen seiner beiden Söhne Machlon und Kiljon, Ephratiter von Bethlehem-Juda. Und sie kamen in die Gefilde Moabs und blieben daselbst. 3 Und Elimelech, der Mann Noomis, starb: und sie blieb mit ihren beiden Söhnen übrig. 4 Und sie nahmen sich moabitische Weiber: der Name der einen war Orpa, und der Name der anderen Ruth; und sie wohnten daselbst bei zehn Jahren. 5 Da starben auch die beiden, Machlon und Kiljon; und das Weib blieb allein übrig von ihren beiden Söhnen und von ihrem Manne. 6 Und sie machte sich auf, sie und ihre Schwiegertöchter, und kehrte aus den Gefilden Moabs zurück; denn sie hatte im Gefilde Moabs gehört, daß Jehova sein Volk heimgesucht habe, um ihnen Brot zu geben. 7 Und sie zog aus von dem Orte, wo sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr; und sie zogen des Weges, um in das Land Juda zurückzukehren. 8 Da sprach Noomi zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet, kehret um, eine jede zum Hause ihrer Mutter. Jehova erweise Güte an euch, so wie ihr sie an den Verstorbenen und an mir erwiesen habt. 9 Jehova gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in dem Hause ihres Mannes! Und sie küßte sie. Und sie erhoben ihre Stimme und weinten; (Rut 3.1) 10 und sie sprachen zu ihr: Doch, wir wollen mit dir zu deinem Volke zurückkehren! 11 Und Noomi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wolltet ihr mit mir gehen? Habe ich noch Söhne in meinem Leibe, daß sie euch zu Männern werden könnten? 12 Kehret um, meine Töchter, gehet; denn ich bin zu alt, um eines Mannes zu werden. Wenn ich spräche: Ich habe Hoffnung; wenn ich selbst diese Nacht eines Mannes würde und sogar Söhne gebären sollte: 13 wolltet ihr deshalb warten, bis sie groß würden? wolltet ihr deshalb euch abschließen, daß ihr keines Mannes würdet? Nicht doch, meine Töchter! denn mir ergeht es viel bitterer als euch; denn die Hand Jehovas ist wider mich ausgegangen. (Hiob 19.21) 14 Da erhoben sie ihre Stimme und weinten wiederum. Und Orpa küßte ihre Schwiegermutter; Ruth aber hing ihr an. 15 Und sie sprach: Siehe, deine Schwägerin ist zu ihrem Volke und zu ihren Göttern zurückgekehrt; kehre um, deiner Schwägerin nach! 16 Aber Ruth sprach: Dringe nicht in mich, dich zu verlassen, hinter dir weg umzukehren; denn wohin du gehst, will ich gehen, und wo du weilst, will ich weilen; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott; (2. Samuel 15.21) 17 wo du stirbst, will ich sterben, und daselbst will ich begraben werden. So soll mir Jehova tun und so hinzufügen, nur der Tod soll scheiden zwischen mir und dir! 18 Und als sie sah, daß sie fest darauf bestand, mit ihr zu gehen, da ließ sie ab, ihr zuzureden. 19 Und so gingen beide, bis sie nach Bethlehem kamen. Und es geschah, als sie nach Bethlehem kamen, da geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und sie sprachen: Ist das Noomi? 20 Und sie sprach zu ihnen: Nennet mich nicht Noomi, nennet mich Mara; denn der Allmächtige hat es mir sehr bitter gemacht. (2. Mose 15.23) 21 Voll bin ich gegangen, und leer hat mich Jehova zurückkehren lassen. Warum nennet ihr mich Noomi, da Jehova gegen mich gezeugt, und der Allmächtige mir Übles getan hat? 22 Und so kehrte Noomi zurück, und Ruth, die Moabitin, ihre Schwiegertochter, mit ihr, welche aus den Gefilden Moabs zurückkehrte; und sie kamen nach Bethlehem beim Beginn der Gerstenernte.