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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Richter - Kapitel 13

Simsons Geburt

1 Und die Kinder Israel taten wiederum was böse war in den Augen Jehovas; und Jehova gab sie in die Hand der Philister vierzig Jahre. 2 Und es war ein Mann aus Zorha, vom Geschlecht der Daniter, sein Name war Manoah. Und sein Weib war unfruchtbar und gebar nicht. 3 Und der Engel Jehovas erschien dem Weibe und sprach zu ihr: Siehe doch, du bist unfruchtbar und gebierst nicht; aber du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären. 4 Und nun hüte dich doch und trinke weder Wein noch starkes Getränk, und iß nichts Unreines! (3. Mose 11.1) (4. Mose 6.3) 5 Denn siehe, du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären; und kein Schermesser soll auf sein Haupt kommen, denn ein Nasir Gottes soll der Knabe sein von Mutterleibe an; und er wird anfangen, Israel aus der Hand der Philister zu retten. (4. Mose 6.2-5) (1. Samuel 1.11) 6 Und das Weib kam und sprach zu ihrem Manne und sagte: Ein Mann Gottes ist zu mir gekommen, und sein Ansehen war wie das Ansehen eines Engels Gottes, sehr furchtbar; und ich habe ihn nicht gefragt, woher er sei, und seinen Namen hat er mir nicht kundgetan. 7 Und er sprach zu mir: Siehe, du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären; und nun, trinke weder Wein noch starkes Getränk, und iß nichts Unreines; denn ein Nasir Gottes soll der Knabe sein von Mutterleibe an bis zum Tage seines Todes. 8 Da flehte Manoah zu Jehova und sprach: Bitte, Herr! der Mann Gottes, den du gesandt hast, möge doch nochmals zu uns kommen und uns lehren, was wir tun sollen mit dem Knaben, der geboren werden soll. 9 Und Gott erhörte die Stimme Manoahs; und der Engel Gottes kam nochmals zu dem Weibe, als sie auf dem Felde saß, und Manoah, ihr Mann, nicht bei ihr war. 10 Da eilte das Weib und lief und berichtete es ihrem Manne, und sie sprach zu ihm: Siehe, der Mann ist mir erschienen, der an jenem Tage zu mir gekommen ist. 11 Und Manoah machte sich auf und ging seinem Weibe nach; und er kam zu dem Manne und sprach zu ihm: Bist du der Mann, der zu dem Weibe geredet hat? Und er sprach: Ich bin's. 12 Und Manoah sprach: Wenn nun dein Wort eintrifft, was soll die Weise des Knaben sein und sein Tun? 13 Und der Engel Jehovas sprach zu Manoah: Vor allem, was ich dem Weibe gesagt habe, soll sie sich hüten: 14 von allem, was vom Weinstock kommt, soll sie nicht essen, und Wein und starkes Getränk soll sie nicht trinken, und soll nichts Unreines essen; alles, was ich ihr geboten habe, soll sie beobachten. (Richter 13.4) 15 Und Manoah sprach zu dem Engel Jehovas: Laß dich doch von uns aufhalten, so wollen wir dir ein Ziegenböcklein zubereiten. (Richter 6.18) 16 Und der Engel Jehovas sprach zu Manoah: Wenn du mich auch aufhieltest, ich würde nicht von deinem Brote essen; willst du aber ein Brandopfer opfern, so opfere es Jehova. Denn Manoah wußte nicht, daß es der Engel Jehovas war. 17 Und Manoah sprach zu dem Engel Jehovas: Wie ist dein Name, daß wir dich ehren, wenn dein Wort eintrifft? (1. Mose 32.30) 18 Und der Engel Jehovas sprach zu ihm: Warum fragst du denn nach meinem Namen? er ist ja wunderbar! 19 Da nahm Manoah das Ziegenböcklein und das Speisopfer und opferte es Jehova auf dem Felsen. Er aber handelte wunderbar, und Manoah und sein Weib sahen zu; (Richter 6.21) 20 und es geschah, als die Flamme von dem Altar gen Himmel emporstieg, da fuhr der Engel Jehovas in der Flamme des Altars hinauf. Und Manoah und sein Weib sahen zu und fielen auf ihr Angesicht zur Erde. 21 Und der Engel Jehovas erschien Manoah und seinem Weibe fortan nicht mehr. Da erkannte Manoah, daß es der Engel Jehovas war. 22 Und Manoah sprach zu seinem Weibe: Wir werden gewißlich sterben, denn wir haben Gott gesehen! (2. Mose 33.20) (Richter 6.22-23) 23 Aber sein Weib sprach zu ihm: Wenn es Jehova gefallen hätte, uns zu töten, so hätte er nicht ein Brandopfer und Speisopfer aus unserer Hand angenommen, und er hätte uns dies alles nicht gezeigt, noch uns zu dieser Zeit dergleichen vernehmen lassen. 24 Und das Weib gebar einen Sohn; und sie gab ihm den Namen Simson. Und der Knabe wuchs, und Jehova segnete ihn. 25 Und der Geist Jehovas fing an, ihn zu treiben zu Machaneh-Dan zwischen Zorha und Eschtaol. (Richter 6.34) (Richter 14.6) (Richter 14.19) (Richter 15.14)