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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Psalm - Kapitel 35

1 {Von David.} Streite, Jehova, mit denen, die wider mich streiten, kämpfe mit denen, die mich bekämpfen! 2 Ergreife Tartsche und Schild, und stehe auf zu meiner Hilfe! (Psalm 7.13-14) 3 Und zücke den Speer und versperre den Weg wider meine Verfolger; sprich zu meiner Seele: Ich bin deine Rettung! 4 Laß beschämt und zu Schanden werden, die nach meinem Leben trachten; laß zurückweichen und mit Scham bedeckt werden, die Übles wider mich ersinnen! (Psalm 40.15) 5 Laß sie sein wie Spreu vor dem Winde, und der Engel Jehovas treibe sie fort! 6 Ihr Weg sei finster und schlüpfrig, und der Engel Jehovas verfolge sie! 7 Denn ohne Ursache haben sie mir ihr Netz heimlich gelegt, ohne Ursache meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Über ihn komme Verderben, ohne daß er es wisse, und sein Netz, das er heimlich gelegt hat, fange ihn; zum Verderben falle er hinein! (Psalm 9.16) 9 Und meine Seele wird frohlocken in Jehova, sich freuen in seiner Rettung. 10 Alle meine Gebeine werden sagen: Jehova, wer ist wie du! der du den Elenden errettest von dem, der stärker ist als er, und den Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt. 11 Es treten ungerechte Zeugen auf; was ich nicht weiß, fragen sie mich. 12 Sie vergelten mir Böses für Gutes; verwaist ist meine Seele. (Psalm 38.21) 13 Ich aber, als sie krank waren, kleidete mich in Sacktuch; ich kasteite mit Fasten meine Seele, und mein Gebet kehrte in meinen Busen zurück; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 Als wäre es mir ein Freund, ein Bruder gewesen, so bin ich einhergegangen; wie leidtragend um die Mutter habe ich mich trauernd niedergebeugt. 15 Aber sie haben sich über mein Hinken gefreut und sich versammelt; Schmäher haben sich wider mich versammelt, und ich kannte sie nicht; sie haben gelästert und nicht aufgehört. 16 Gleich ruchlosen Schmarotzern knirschten sie wider mich mit ihren Zähnen. (Hiob 16.9) 17 Herr, wie lange willst du zusehen? Bringe meine Seele zurück aus ihren Verwüstungen, von den jungen Löwen meine einzige! (Psalm 22.21) 18 Ich werde dich preisen in der großen Versammlung, unter zahlreichem Volke dich loben. (Psalm 22.23) 19 Laß sich nicht über mich freuen, die ohne Grund mir feind sind, nicht zwinken mit den Augen, die ohne Ursache mich hassen! (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 Denn nicht von Frieden reden sie; und wider die Stillen im Lande ersinnen sie trügerische Dinge. 21 Und sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt; sie haben gesagt: Haha! Haha! unser Auge hat's gesehen! (Psalm 40.16) 22 Du hast es gesehen, Jehova; schweige nicht! Herr, sei nicht fern von mir! 23 Wache auf und erwache zu meinem Rechte, mein Gott und Herr, zu meinem Rechtsstreit! (Psalm 44.24) 24 Schaffe mir Recht nach deiner Gerechtigkeit, Jehova, mein Gott! Und laß sie sich nicht über mich freuen! 25 Laß sie nicht in ihrem Herzen sagen: Haha, so wollten wir's! Laß sie nicht sagen: Wir haben ihn verschlungen! 26 Laß sie beschämt und mit Scham bedeckt werden allesamt, die meines Unglücks sich freuen! laß mit Scham und Schande bekleidet werden, die wider mich großtun! (Psalm 35.4) 27 Laß jubeln und sich freuen, die Lust haben an meiner Gerechtigkeit, und laß sie stets sagen: Erhoben sei Jehova, der Lust hat an seines Knechtes Wohlfahrt! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge wird reden von deiner Gerechtigkeit, von deinem Lobe den ganzen Tag.