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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Nehemia - Kapitel 8

Gesetzeslesung und Laubhüttenfest

1 Und als der siebte Monat herankam und die Kinder Israel in ihren Städten waren, da versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platze, der vor dem Wassertore liegt. Und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Moses bringen sollte, welches Jehova Israel geboten hatte. (Esra 7.6) 2 Und am ersten Tage des siebten Monats brachte Esra, der Priester, das Gesetz vor die Versammlung, sowohl der Männer als der Weiber, und vor alle, die Verständnis hatten, um zuzuhören. (5. Mose 31.10-13) 3 Und er las darin vor dem Platze, der vor dem Wassertore liegt, vom lichten Morgen bis zum Mittag, in Gegenwart der Männer und der Weiber und derer, die Verständnis hatten; und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Buch des Gesetzes gerichtet. 4 Und Esra, der Schriftgelehrte, stand auf einem Gerüst von Holz, welches man zu diesem Zwecke gemacht hatte. Und neben ihm standen Mattithja und Schema und Anaja und Urija und Hilkija und Maaseja, zu seiner Rechten; und zu seiner Linken Pedaja und Mischael und Malkija und Haschum und Haschbaddana, Sekarja, Meschullam. 5 Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes, denn er ragte über dem ganzen Volke empor; und als er es öffnete, stand das ganze Volk auf. 6 Und Esra pries Jehova, den großen Gott, und das ganze Volk antwortete: Amen, Amen! indem sie ihre Hände emporhoben und sich verneigten und vor Jehova niederwarfen, mit dem Antlitz zur Erde. 7 Und Jeschua und Bani und Scherebja, Jamin, Akkub, Schabbethai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja und die Leviten belehrten das Volk über das Gesetz; und das Volk stand auf seiner Stelle. 8 Und sie lasen in dem Buche, in dem Gesetz Gottes, deutlich, und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand. 9 Und Nehemia, das ist der Tirsatha, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk belehrten, sprachen zu dem ganzen Volke: Dieser Tag ist Jehova, eurem Gott, heilig; seid nicht traurig und weinet nicht! (Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte.) (Nehemia 5.14) 10 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes, und sendet Teile denen, für welche nichts zubereitet ist; denn der Tag ist unserem Herrn heilig; und betrübet euch nicht, denn die Freude an Jehova ist eure Stärke. 11 Und die Leviten beschwichtigten das ganze Volk, indem sie sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; und betrübet euch nicht! 12 Und das ganze Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile zu senden und ein großes Freudenfest zu begehen. Denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen kundgetan hatte. 13 Und am zweiten Tage versammelten sich die Häupter der Väter des ganzen Volkes, die Priester und die Leviten, zu Esra, dem Schriftgelehrten, und zwar um aufzumerken auf die Worte des Gesetzes. 14 Und sie fanden im Gesetz geschrieben, daß Jehova durch Mose geboten hatte, daß die Kinder Israel am Feste im siebten Monat in Laubhütten wohnen sollten, (3. Mose 23.42) 15 und daß sie verkündigen und einen Ruf ergehen lassen sollten durch alle ihre Städte und durch Jerusalem, und sagen: Gehet hinaus auf das Gebirge und holet Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Myrtenzweige und Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, um Hütten zu machen, wie geschrieben steht! 16 Und das Volk ging hinaus und holte herbei; und sie machten sich Hütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen, und in den Höfen des Hauses Gottes, und auf dem Platze am Wassertore, und auf dem Platze am Tore Ephraim. (Nehemia 8.1) 17 Und die ganze Versammlung, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt war, machte Hütten und wohnte in den Hütten. Denn die Kinder Israel hatten nicht also getan seit den Tagen Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf jenen Tag. Und es war eine sehr große Freude. 18 Und man las in dem Buche des Gesetzes Gottes Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten Tage. Und sie feierten das Fest sieben Tage lang; und am achten Tage war eine Festversammlung nach der Vorschrift.