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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Matthäus - Kapitel 22

Gleichnis vom Hochzeitsmahl

1 Und Jesus antwortete und redete wiederum in Gleichnissen zu ihnen und sprach: 2 Das Reich der Himmel ist einem Könige gleich geworden, der seinem Sohne Hochzeit machte. (Johannes 3.29) 3 Und er sandte seine Knechte aus, um die Geladenen zur Hochzeit zu rufen; und sie wollten nicht kommen. 4 Wiederum sandte er andere Knechte aus und sprach: Saget den Geladenen: Siehe, mein Mahl habe ich bereitet, meine Ochsen und mein Mastvieh sind geschlachtet, und alles ist bereit; kommt zur Hochzeit. 5 Sie aber achteten es nicht und gingen hin, der eine auf seinen Acker, der andere an seinen Handel. 6 Die übrigen aber ergriffen seine Knechte, mißhandelten und töteten sie. (Matthäus 21.35) 7 Der König aber ward zornig und sandte seine Heere aus, brachte jene Mörder um und steckte ihre Stadt in Brand. (Matthäus 24.2) 8 Dann sagt er zu seinen Knechten: Die Hochzeit ist zwar bereit, aber die Geladenen waren nicht würdig; 9 so gehet nun hin auf die Kreuzwege der Landstraßen, und so viele immer ihr finden werdet, ladet zur Hochzeit. (Matthäus 13.47) 10 Und jene Knechte gingen aus auf die Landstraßen und brachten alle zusammen, so viele sie fanden, sowohl Böse als Gute. Und die Hochzeit wurde voll von Gästen. 11 Als aber der König hereinkam, die Gäste zu besehen, sah er daselbst einen Menschen, der nicht mit einem Hochzeitskleide bekleidet war. (Offenbarung 19.8) 12 Und er spricht zu ihm: Freund, wie bist du hier hereingekommen, da du kein Hochzeitskleid anhast? Er aber verstummte. 13 Da sprach der König zu den Dienern: Bindet ihm Füße und Hände, [nehmet ihn] und werfet ihn hinaus in die äußere Finsternis: da wird sein das Weinen und das Zähneknirschen. 14 Denn viele sind Berufene, wenige aber Auserwählte.

Die Frage nach der Steuer

15 Dann gingen die Pharisäer hin und hielten Rat, wie sie ihn in der Rede in eine Falle lockten. 16 Und sie senden ihre Jünger mit den Herodianern zu ihm und sagen: Lehrer, wir wissen, daß du wahrhaftig bist und den Weg Gottes in Wahrheit lehrst und dich um niemand kümmerst, denn du siehst nicht auf die Person der Menschen; (Johannes 3.2) 17 sage uns nun, was denkst du: Ist es erlaubt, dem Kaiser Steuer zu geben, oder nicht? 18 Da aber Jesus ihre Bosheit erkannte, sprach er: Was versuchet ihr mich, Heuchler? 19 Zeiget mir die Steuermünze. Sie aber überreichten ihm einen Denar. 20 Und er spricht zu ihnen: Wessen ist dieses Bild und die Überschrift? 21 Sie sagen zu ihm: Des Kaisers. Da spricht er zu ihnen: Gebet denn dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. (Lukas 23.2) (Römer 13.7) 22 Und als sie das hörten, verwunderten sie sich und ließen ihn und gingen hinweg.

Die Frage nach der Auferstehung

23 An jenem Tage kamen Sadducäer zu ihm, die da sagen, es gebe keine Auferstehung; und sie fragten ihn (Apostelgeschichte 4.2) (Apostelgeschichte 23.6) (Apostelgeschichte 23.8) 24 und sprachen: Lehrer, Moses hat gesagt: Wenn jemand stirbt und keine Kinder hat, so soll sein Bruder sein Weib heiraten und soll seinem Bruder Samen erwecken. 25 Es waren aber bei uns sieben Brüder. Und der erste verheiratete sich und starb; und weil er keinen Samen hatte, hinterließ er sein Weib seinem Bruder. 26 Gleicherweise auch der zweite und der dritte, bis auf den siebten. 27 Zuletzt aber von allen starb auch das Weib. 28 In der Auferstehung nun, wessen Weib von den sieben wird sie sein? Denn alle hatten sie. 29 Jesus aber antwortete und sprach zu ihnen: Ihr irret, indem ihr die Schriften nicht kennet, noch die Kraft Gottes; 30 denn in der Auferstehung heiraten sie nicht, noch werden sie verheiratet, sondern sie sind wie Engel Gottes im Himmel. 31 Was aber die Auferstehung der Toten betrifft, habt ihr nicht gelesen, was zu euch geredet ist von Gott, der da spricht: 32 "Ich bin der Gott Abrahams und der Gott Isaaks und der Gott Jakobs"? Gott ist nicht ein Gott der Toten, sondern der Lebendigen. 33 Und als die Volksmengen es hörten, erstaunten sie über seine Lehre.

Die Frage nach dem größten Gebot

34 Als aber die Pharisäer hörten, daß er die Sadducäer zum Schweigen gebracht hatte, versammelten sie sich miteinander. 35 Und es fragte einer aus ihnen, ein Gesetzgelehrter, und versuchte ihn und sprach: 36 Lehrer, welches ist das große Gebot in dem Gesetz? 37 Er aber sprach zu ihm: "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Verstande". 38 Dieses ist das große und erste Gebot. 39 Das zweite aber, ihm gleiche, ist: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst". 40 An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten. (Römer 13.9-10)

Die Frage nach dem Christus

41 Als aber die Pharisäer versammelt waren, fragte sie Jesus 42 und sagte: Was dünkt euch von dem Christus? Wessen Sohn ist er? Sie sagen zu ihm: Davids. (Jesaja 11.1) (Johannes 7.42) 43 Er spricht zu ihnen: Wie nennt David ihn denn im Geiste Herr, indem er sagt: 44 "Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde lege unter deine Füße"? (Matthäus 26.64) 45 Wenn nun David ihn Herr nennt, wie ist er sein Sohn? 46 Und niemand konnte ihm ein Wort antworten, noch wagte jemand von dem Tage an, ihn ferner zu befragen.