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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 6

Einnahme und Zerstörung Jerichos

1 Und Jericho hatte seine Tore geschlossen und war verriegelt vor den Kindern Israel; niemand ging aus, und niemand ging ein. 2 Und Jehova sprach zu Josua: Siehe, ich habe Jericho und seinen König und die streitbaren Männer in deine Hand gegeben. 3 Und ihr sollt die Stadt umziehen, alle Kriegsleute, einmal rings um die Stadt her; also sollst du sechs Tage tun. 4 Und sieben Priester sollen sieben Hallposaunen vor der Lade hertragen. Und am siebten Tage sollt ihr die Stadt siebenmal umziehen, und die Priester sollen in die Posaunen stoßen. (3. Mose 25.9) 5 Und es soll geschehen, wenn man das Lärmhorn anhaltend bläst, wenn ihr den Schall der Posaune höret, so soll das ganze Volk ein großes Geschrei erheben; und die Mauer der Stadt wird an ihrer Stelle einstürzen, und das Volk soll hinaufsteigen, ein jeder gerade vor sich hin. 6 Und Josua, der Sohn Nuns, rief die Priester und sprach zu ihnen: Nehmet die Lade des Bundes auf, und sieben Priester sollen sieben Hallposaunen vor der Lade Jehovas hertragen. 7 Und er sprach zu dem Volke: Gehet hin und umziehet die Stadt; und die Gerüsteten sollen vor der Lade Jehovas hergehen. 8 Und es geschah, als Josua zu dem Volke geredet hatte, da zogen die sieben Priester hin, welche die sieben Hallposaunen vor Jehova hertrugen, und stießen in die Posaunen; und die Lade des Bundes Jehovas folgte hinter ihnen. 9 Und die Gerüsteten zogen vor den Priestern her, welche in die Posaunen stießen, und der Nachzug ging hinter der Lade her, indem sie fort und fort in die Posaunen stießen. 10 Und Josua hatte dem Volke geboten und gesagt: Ihr sollt kein Geschrei erheben und eure Stimme nicht hören lassen, und kein Wort soll aus eurem Munde gehen; bis zu dem Tage, da ich zu euch sage: Erhebet ein Geschrei! dann sollt ihr ein Geschrei erheben. 11 Und die Lade Jehovas umzog die Stadt, einmal rings um sie her; und sie kamen in das Lager und übernachteten im Lager. 12 Und Josua machte sich des Morgens früh auf, und die Priester trugen die Lade Jehovas. 13 Und die sieben Priester, welche die sieben Hallposaunen vor der Lade Jehovas hertrugen, gingen fort und fort und stießen in die Posaunen; und die Gerüsteten zogen vor ihnen her, und der Nachzug ging hinter der Lade Jehovas her, indem sie fort und fort in die Posaunen stießen. 14 Und sie umzogen die Stadt am zweiten Tage einmal und kehrten in das Lager zurück. Also taten sie sechs Tage. 15 Und es geschah am siebten Tage, da machten sie sich früh auf, beim Aufgang der Morgenröte, und umzogen die Stadt nach dieser Weise siebenmal; nur an selbigem Tage umzogen sie die Stadt siebenmal. 16 Und es geschah beim siebten Male, als die Priester in die Posaunen stießen, da sprach Josua zu dem Volke: Erhebet ein Geschrei! denn Jehova hat euch die Stadt gegeben. 17 Und sie Stadt, sie und alles, was darin ist, soll dem Jehova ein Bann sein; nur Rahab, die Hure, soll am Leben bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind, weil sie die Boten versteckt hat, die wir ausgesandt haben. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber, hütet euch nur vor dem Verbannten, damit ihr nicht verbannet und doch von dem Verbannten nehmet und das Lager Israels zum Banne machet und es in Trübsal bringet. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Und alles Silber und Gold, samt den ehernen und eisernen Geräten, soll Jehova heilig sein: in den Schatz Jehovas soll es kommen. 20 Und das Volk erhob ein Geschrei, und sie stießen in die Posaunen. Und es geschah, als das Volk den Schall der Posaunen hörte, und als das Volk ein großes Geschrei erhob, da stürzte die Mauer an ihrer Stelle ein, und das Volk stieg in die Stadt hinein, ein jeder gerade vor sich hin, und sie nahmen die Stadt ein. (Hebräer 11.30) 21 Und sie verbannten alles, was in der Stadt war, vom Manne bis zum Weibe, vom Knaben bis zum Greise, und bis zu den Rindern und Schafen und Eseln, mit der Schärfe des Schwertes. - 22 Und Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Hure, und führet das Weib und alle ihre Angehörigen von dannen heraus, wie ihr es ihr geschworen habt. (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab und ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alle ihre Angehörigen hinaus: alle ihre Geschlechter führten sie hinaus; und sie ließen sie außerhalb des Lagers Israels. - (4. Mose 31.19) 24 Und die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und das Gold und die ehernen und die eisernen Geräte legten sie in den Schatz des Hauses Jehovas. - 25 So ließ Josua Rahab, die Hure, und das Haus ihres Vaters und alle ihre Angehörigen am Leben; und sie hat in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag, weil sie die Boten versteckte, welche Josua abgesandt hatte, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Und Josua schwur in selbiger Zeit und sprach: Verflucht vor Jehova sei der Mann, der sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird! Mit seinem Erstgeborenen wird er ihren Grund legen und mit seinem Jüngsten ihre Tore aufstellen. - (1. Könige 16.34) 27 Und Jehova war mit Josua, und sein Ruf verbreitete sich durch das ganze Land.