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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 5

Furcht der Kanaaniter - Beschneidung Israels in Gilgal

1 Und es geschah, als alle Könige der Amoriter, die diesseit des Jordan westwärts, und alle Könige der Kanaaniter, die am Meere waren, hörten, daß Jehova die Wasser des Jordan vor den Kindern Israel ausgetrocknet hatte, bis wir hinübergezogen waren, da zerschmolz ihr Herz, und es war kein Mut mehr in ihnen vor den Kindern Israel. (Josua 2.24) (Josua 3.16) 2 In selbiger Zeit sprach Jehova zu Josua: Mache dir Steinmesser und beschneide wiederum die Kinder Israel zum zweiten Male. (2. Mose 4.25) 3 Und Josua machte sich Steinmesser und beschnitt die Kinder Israel am Hügel Araloth. 4 Und dies ist die Sache, warum Josua sie beschnitt: Das ganze Volk, das aus Ägypten gezogen war, die Männlichen, alle Kriegsleute, waren in der Wüste gestorben, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen. 5 Denn das ganze Volk, welches auszog, war beschnitten; aber das ganze Volk, das in der Wüste geboren war, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen, hatte man nicht beschnitten. 6 Denn die Kinder Israel wanderten vierzig Jahre in der Wüste, bis die ganze Nation der Kriegsleute, die aus Ägypten gezogen, aufgerieben war, welche nicht gehört hatten auf die Stimme Jehovas, denen Jehova geschworen hatte, sie das Land nicht sehen zu lassen, welches Jehova ihren Vätern geschworen hatte, uns zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (4. Mose 14.22-23) 7 Und ihre Söhne, die er an ihrer Statt aufkommen ließ, diese beschnitt Josua; denn sie hatten Vorhaut, weil man sie auf dem Wege nicht beschnitten hatte. 8 Und es geschah, als die ganze Nation vollends beschnitten war, da blieben sie an ihrem Orte im Lager, bis sie heil waren. 9 Und Jehova sprach zu Josua: Heute habe ich die Schande Ägyptens von euch abgewälzt. Und man gab selbigem Orte den Namen Gilgal bis auf diesen Tag.

Passah - Erscheinung des HERRN vor Jericho

10 Und die Kinder Israel lagerten in Gilgal; und sie feierten das Passah am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, in den Ebenen von Jericho. (2. Mose 12.6) (3. Mose 23.5) 11 Und sie aßen am anderen Tage nach dem Passah von dem Erzeugnis des Landes, ungesäuertes Brot und geröstete Körner, an diesem selbigen Tage. 12 Und das Man hörte auf am anderen Tage, als sie von dem Erzeugnis des Landes aßen, und es gab für die Kinder Israel kein Man mehr; und sie aßen von dem Ertrage des Landes Kanaan in jenem Jahre. (2. Mose 16.35) 13 Und es geschah, als Josua bei Jericho war, da erhob er seine Augen auf und sah: und siehe, ein Mann stand vor ihm, und sein Schwert gezückt in seiner Hand. Und Josua ging auf ihn zu und sprach zu ihm: Bist du für uns oder für unsere Feinde? (4. Mose 22.23) (4. Mose 22.31) 14 Und er sprach: Nein, sondern als der Oberste des Heeres Jehovas bin ich jetzt gekommen. Da fiel Josua auf sein Angesicht zur Erde und huldigte ihm und sprach zu ihm: Was redet mein Herr zu seinem Knechte? (2. Mose 14.19) 15 Und der Oberste des Heeres Jehovas sprach zu Josua: Ziehe deinen Schuh aus von deinem Fuße; denn der Ort, auf dem du stehst, ist heilig! Und Josua tat also. (2. Mose 3.5)