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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 11

Siege im Norden Kanaans und Eroberung des übrigen Landes

1 Und es geschah, als Jabin, der König von Hazor, es hörte, sandte er zu Jobab, dem König von Madon, und zu dem König von Schimron und zu dem König von Akschaph 2 und zu den Königen, die gegen Norden waren im Gebirge und in der Ebene südlich von Kinneroth und in der Niederung und im Hügelgebiet von Dor gegen Westen, 3 zu den Kanaanitern gegen Osten und gegen Westen, und zu den Amoritern und den Hethitern und den Perisitern und den Jebusitern im Gebirge, und zu den Hewitern am Fuße des Hermon im Lande Mizpa. 4 Und sie zogen aus, sie und alle ihre Heerlager mit ihnen, ein großes Volk, wie der Sand, der am Ufer des Meeres ist, an Menge, und sehr viele Rosse und Wagen. 5 Und alle diese Könige trafen zusammen und kamen und lagerten sich miteinander am Wasser Merom, um mit Israel zu streiten. 6 Da sprach Jehova zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen; denn morgen um diese Zeit will ich sie allesamt erschlagen vor Israel dahingeben: ihre Rosse sollst du lähmen und ihre Wagen mit Feuer verbrennen. 7 Und Josua und alles Kriegsvolk mit ihm kam plötzlich über sie am Wasser Merom, und sie überfielen sie. 8 Und Jehova gab sie in die Hand Israels, und sie schlugen sie und jagten ihnen nach bis Zidon, der großen Stadt, und bis Misrephot-Majim und bis in die Talebene von Mizpe gegen Osten; und sie schlugen sie, bis ihnen kein Entronnener übrigblieb. (Josua 13.6) 9 Und Josua tat ihnen, so wie Jehova ihm gesagt hatte: ihre Rosse lähmte er, und ihre Wagen verbrannte er mit Feuer. 10 Und Josua kehrte in selbiger Zeit zurück und nahm Hazor ein, und seinen König erschlug er mit dem Schwerte; denn Hazor war vordem die Hauptstadt aller dieser Königreiche. 11 Und sie schlugen alle Seelen, die darin waren, mit der Schärfe des Schwertes, indem sie sie verbannten: nichts blieb übrig, was Odem hatte; und Hazor verbrannte er mit Feuer. (4. Mose 21.2) 12 Und alle Städte dieser Könige, samt allen ihren Königen, nahm Josua ein und schlug sie mit der Schärfe des Schwertes und verbannte sie, so wie Mose, der Knecht Jehovas, geboten hatte. 13 Nur alle die Städte, die auf ihren Hügeln standen, verbrannte Israel nicht; ausgenommen Hazor allein, das verbrannte Josua. 14 Und alle Beute dieser Städte und das Vieh plünderten die Kinder Israel für sich; doch alle Menschen schlugen sie mit der Schärfe des Schwertes, bis sie sie vertilgt hatten: sie ließen nichts übrig, was Odem hatte. 15 Wie Jehova Mose, seinem Knechte, geboten hatte, also gebot Mose Josua, und also tat Josua; er ließ nichts fehlen von allem, was Jehova dem Mose geboten hatte. 16 Und Josua nahm dieses ganze Land, das Gebirge und den ganzen Süden und das ganze Land Gosen und die Niederung und die Ebene, und das Gebirge Israel und seine Niederung, (Josua 10.41) 17 von dem kahlen Gebirge, das gegen Seir aufsteigt, bis Baal-Gad in der Talebene des Libanon, am Fuße des Berges Hermon; und alle ihre Könige ergriff er und erschlug sie und tötete sie. 18 Lange Zeit führte Josua Krieg mit allen diesen Königen. 19 Es war keine Stadt, die sich den Kindern Israel friedlich ergab, außer den Hewitern, die zu Gibeon wohnten; alles nahmen sie mit Krieg ein. (Josua 9.15) 20 Denn von Jehova war es, daß sie ihr Herz verhärteten zum Kriege mit Israel, damit sie vertilgt würden, ohne daß ihnen Gnade widerführe, sondern damit sie vertilgt würden, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (5. Mose 7.2) 21 Und Josua kam in selbiger Zeit und rottete die Enakim aus von dem Gebirge, von Hebron, von Debir, von Anab und von dem ganzen Gebirge Juda und von dem ganzen Gebirge Israel: mit ihren Städten verbannte sie Josua. (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28) 22 Es blieben keine Enakim in dem Lande der Kinder Israel übrig; nur zu Gasa, zu Gath und zu Asdod blieben sie übrig. (1. Samuel 17.4) 23 Und so nahm Josua das ganze Land, nach allem, was Jehova zu Mose geredet hatte; und Josua gab es Israel zum Erbteil, nach ihren Abteilungen, nach ihren Stämmen. Und das Land hatte Ruhe vom Kriege. (Josua 14.15)