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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 36

Vierte Rede des Elihu: Durch Leiden zu Selbsterkenntnis und Gehorsam - Mahnung an Hiob zur Anerkennung von Gottes Tun

1 Und Elihu fuhr fort und sprach: 2 Harre mir ein wenig, und ich will dir berichten; denn noch sind Worte da für Gott. 3 Ich will mein Wissen von weither holen, und meinem Schöpfer Gerechtigkeit geben. 4 Denn wahrlich, meine Worte sind keine Lüge; ein an Wissen Vollkommener ist bei dir. 5 Siehe, Gott ist mächtig, und doch verachtet er niemand, - mächtig an Kraft des Verstandes. 6 Er erhält den Gesetzlosen nicht am Leben, und das Recht der Elenden gewährt er. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Er zieht seine Augen nicht ab von dem Gerechten, und mit Königen auf den Thron, dahin setzt er sie auf immerdar, und sie sind erhöht. 8 Und wenn sie mit Fesseln gebunden sind, in Stricken des Elends gefangen werden, 9 dann macht er ihnen kund ihr Tun und ihre Übertretungen, daß sie sich trotzig gebärdeten; 10 und er öffnet ihr Ohr der Zucht und spricht, daß sie umkehren sollen vom Frevel. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie hören und sich unterwerfen, so werden sie ihre Tage in Wohlfahrt verbringen und ihre Jahre in Annehmlichkeiten. 12 Wenn sie aber nicht hören, so rennen sie ins Geschoß und verscheiden ohne Erkenntnis. 13 Aber die ruchlosen Herzens sind, hegen Zorn: sie rufen nicht um Hilfe, wenn er sie gefesselt hat. 14 Ihre Seele stirbt dahin in der Jugend, und ihr Leben unter den Schandbuben. 15 Den Elenden errettet er in seinem Elend, und in der Drangsal öffnet er ihnen das Ohr. (Hiob 36.10) 16 So hätte er auch dich aus dem Rachen der Bedrängnis in einen weiten Raum geführt, wo keine Beengung gewesen, und die Besetzung deines Tisches würde voll Fett sein. 17 Aber du bist mit dem Urteil des Gesetzlosen erfüllt: Urteil und Gericht werden dich ergreifen. 18 Denn der Grimm, möge er dich ja nicht verlocken zur Verhöhnung, und die Größe des Lösegeldes verleite dich nicht! 19 Soll dich dein Schreien außer Bedrängnis stellen und alle Anstrengungen der Kraft? 20 Sehne dich nicht nach der Nacht, welche Völker plötzlich hinwegheben wird. 21 Hüte dich, wende dich nicht zum Frevel, denn das hast du dem Elend vorgezogen. 22 Siehe, Gott handelt erhaben in seiner Macht; wer ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer hat ihm seinen Weg vorgeschrieben, und wer dürfte sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Gedenke daran, daß du sein Tun erhebest, welches Menschen besingen. 25 Alle Menschen schauen es an, der Sterbliche erblickt es aus der Ferne.

Offenbarung von Gottes Majestät in der Natur - Mahnung zur Demütigung vor Gott

26 Siehe, Gott ist zu erhaben für unsere Erkenntnis; die Zahl seiner Jahre, sie ist unerforschlich. 27 Denn er zieht Wassertropfen herauf; von dem Dunst, den er bildet, träufeln sie als Regen, (Hiob 5.10) 28 den die Wolken rieseln und tropfen lassen auf viele Menschen. 29 Versteht man gar das Ausbreiten des Gewölks, das Krachen seines Zeltes? (Psalm 104.3) 30 Siehe, er breitet sein Licht um sich aus, und die Gründe des Meeres bedeckt er. (Psalm 18.15-16) 31 Denn durch dieses richtet er Völker, gibt Speise im Überfluß. 32 Seine Hände umhüllt er mit dem Blitz, und er entbietet ihn gegen denjenigen, den er treffen soll. 33 Sein Rollen kündigt ihn an, sogar das Vieh sein Heranziehen.