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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 6

Gerichtsandrohung wegen Götzendienstes und heidnischer Greuel - Verschonung eines überrestes

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen die Berge Israels, und weissage über sie (Hesekiel 36.1) (Micha 6.1) 3 und sprich: Berge Israels, höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova, zu den Bergen und zu den Hügeln, zu den Tälern und zu den Gründen: Siehe, ich, ich bringe das Schwert über euch und werde eure Höhen zerstören; 4 und eure Altäre sollen verwüstet und eure Sonnensäulen zerbrochen werden. Und ich werde eure Erschlagenen fallen machen vor euren Götzen; (3. Mose 26.30) 5 und die Leichname der Kinder Israel werde ich vor ihre Götzen hinlegen und eure Gebeine rings um eure Altäre streuen. 6 In allen euren Wohnsitzen sollen die Städte verödet und die Höhen verwüstet werden, auf daß eure Altäre verödet und wüst, und eure Götzen zerbrochen und vernichtet, und eure Sonnensäulen umgehauen und eure Machwerke vertilgt seien; 7 und Erschlagene sollen in eurer Mitte fallen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 8 Doch will ich einen Überrest lassen, indem ihr unter den Nationen solche haben werdet, die dem Schwert entronnen sind, wenn ihr in die Länder zerstreut seid. (Jesaja 6.13) 9 Und eure Entronnenen werden meiner gedenken unter den Nationen, wohin sie gefangen weggeführt sind, wenn ich mir ihr hurerisches Herz, das von mir abgewichen ist, und ihre Augen, die ihren Götzen nachhurten, zerschlagen haben werde; und sie werden an sich selbst Ekel empfinden wegen der Übeltaten, die sie begangen haben nach allen ihren Greueln. 10 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Nicht umsonst habe ich geredet, daß ich ihnen dieses Übel tun würde. 11 So spricht der Herr, Jehova: Schlage in deine Hand und stampfe mit deinem Fuße und sprich: Wehe über alle bösen Greuel des Hauses Israel! denn sie müssen fallen durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest! 12 Wer fern ist, wird an der Pest sterben, und wer nahe ist, wird durch das Schwert fallen, und wer übriggeblieben und bewahrt worden ist, wird vor Hunger sterben; und ich werde meinen Grimm an ihnen vollenden. 13 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ihre Erschlagenen mitten unter ihren Götzen sein werden, um ihre Altäre her, auf jedem hohen Hügel, auf allen Gipfeln der Berge und unter jedem grünen Baume und unter jeder dichtbelaubten Terebinthe, an den Orten, wo sie allen ihren Götzen lieblichen Geruch dargebracht haben. (1. Könige 14.23) 14 Und ich werde meine Hand wider sie ausstrecken und das Land zur Wüste und Verwüstung machen, mehr als die Wüste Diblath, in allen ihren Wohnsitzen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 6.7)