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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 30

Weitere Aussprüche zum bevorstehenden Gericht über Ägypten

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Heulet! Wehe der Tag! 3 denn nahe ist der Tag; ja, der Tag Jehovas ist nahe, ein Tag des Gewölks: Die Zeit der Nationen wird er sein. (Joel 1.15) 4 Und das Schwert wird über Ägypten kommen; und im Lande Äthiopien wird große Angst sein, wenn Erschlagene in Ägypten fallen und man seinen Reichtum wegnimmt, und seine Grundfesten niedergerissen werden. 5 Äthiopien und Put und Lud und alles Mischvolk und Kub und die Kinder des Bundeslandes werden mit ihnen durchs Schwert fallen. - 6 So spricht Jehova: Ja, die, welche Ägypten stützen, werden fallen, und hinsinken wird der Stolz seiner Kraft; von Migdol bis nach Syene werden sie darin durchs Schwert fallen, spricht der Herr, Jehova. 7 Und sie werden verwüstet liegen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte sein. 8 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich Feuer anlege in Ägypten und alle seine Helfer zerschmettert werden. 9 An jenem Tage werden Boten von mir in Schiffen ausfahren, um das sichere Äthiopien zu erschrecken; und große Angst wird unter ihnen sein am Tage Ägyptens; denn siehe, es kommt! - (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3) 10 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde dem Getümmel Ägyptens ein Ende machen durch die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel. 11 Er und sein Volk mit ihm, die Gewalttätigsten der Nationen, werden herbeigeführt werden, um das Land zu verderben; und sie werden ihre Schwerter ziehen wider Ägypten und das Land mit Erschlagenen füllen. 12 Und ich werde die Ströme trocken legen, und das Land in die Hand von Bösewichtern verkaufen, und das Land und seine Fülle durch die Hand Fremder verwüsten. Ich, Jehova, habe geredet. - 13 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde die Götzen vertilgen und die Götzen aus Noph wegschaffen, und kein Fürst aus dem Lande Ägypten soll mehr sein; und ich werde Furcht bringen in das Land Ägypten. 14 Und ich werde Pathros verwüsten, und Feuer anlegen in Zoan, und Gerichte üben an No. 15 Und ich werde meinen Grimm ausgießen über Sin, die Feste Ägyptens; und die Menge von No werde ich ausrotten. 16 Und ich werde Feuer anlegen in Ägypten; Sin wird beben vor Angst, und No wird erbrochen werden, und Noph - Feinde bei Tage! 17 Die Jünglinge von Awen und Pi-Beseth werden durch das Schwert fallen, und sie selbst werden in die Gefangenschaft ziehen. 18 Und zu Tachpanches wird der Tag sich verfinstern, wenn ich daselbst die Joche Ägyptens zerbreche, und der Stolz seiner Kraft darin ein Ende nimmt; Gewölk wird es bedecken, und seine Tochterstädte werden in die Gefangenschaft ziehen. 19 Und so werde ich Gerichte üben an Ägypten; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 20 Und es geschah im elften Jahre, im ersten Monat, am Siebten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 21 Menschensohn, den Arm des Pharao, des Königs von Ägypten, habe ich zerbrochen; und siehe, er ist nicht verbunden worden, daß man Heilmittel angewandt, daß man einen Verband angelegt hätte, ihn zu verbinden, um ihn zu stärken, damit er das Schwert fasse. - 22 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an den Pharao, den König von Ägypten, und werde seine beiden Arme zerbrechen, den starken und den zerbrochenen, und werde das Schwert seiner Hand entfallen lassen. 23 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. 24 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken und mein Schwert in seine Hand geben; und die Arme des Pharao werde ich zerbrechen, daß er wie ein Erschlagener vor ihm ächzen wird. (Hesekiel 29.20) 25 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken, aber die Arme des Pharao werden sinken. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mein Schwert in die Hand des Königs von Babel gebe, und er es recken wird gegen das Land Ägypten. 26 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.