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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 18

Gottes Vergeltung und persönliche Verantwortung - Möglichkeit der Umkehr

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Was habt ihr, daß ihr diesen Spruch im Lande Israel gebrauchet und sprechet: Die Väter essen Herlinge, und die Zähne der Söhne werden stumpf? (Jeremia 31.29) 3 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ihr ferner diesen Spruch in Israel gebrauchen sollt! 4 Siehe, alle Seelen sind mein; wie die Seele des Vaters, so auch die Seele des Sohnes: Sie sind mein; die Seele, welche sündigt, die soll sterben. 5 Und wenn jemand gerecht ist und Recht und Gerechtigkeit übt, 6 auf den Bergen nicht isset und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel, und das Weib seines Nächsten nicht verunreinigt und dem Weibe in ihrer Unreinigkeit nicht naht, (3. Mose 18.19-20) 7 und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet, (2. Mose 22.24) 9 in meinen Satzungen wandelt und meine Rechte hält, um nach Wahrheit zu handeln: der ist gerecht; er soll gewißlich leben, spricht der Herr, Jehova. - 10 Zeugt er aber einen gewalttätigen Sohn, der Blut vergießt und irgend eines von diesen tut - 11 er selbst aber hat alles dieses nicht getan - wenn er sogar auf den Bergen isset, und das Weib seines Nächsten verunreinigt, 12 den Elenden und den Armen bedrückt, Raub begeht, das Pfand nicht zurückgibt, und seine Augen zu den Götzen erhebt, Greuel verübt, 13 auf Zins gibt und Wucher nimmt: sollte er leben? Er soll nicht leben! Alle diese Greuel hat er verübt: er soll gewißlich getötet werden, sein Blut soll auf ihm sein. - 14 Und siehe, es zeugt einer einen Sohn, und dieser sieht alle Sünden seines Vater, die er tut; er sieht sie und tut nicht dergleichen: 15 er isset nicht auf den Bergen und erhebt nicht seine Augen zu den Götzen des Hauses Israel, er verunreinigt nicht das Weib seines Nächsten, 16 und er bedrückt niemand, nimmt kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungrigen sein Brot und bedeckt den Nackten mit Kleidung, 17 er hält seine Hand von dem Elenden zurück, nimmt weder Zins noch Wucher, er tut meine Rechte, wandelt in meinen Satzungen: der wird nicht wegen der Ungerechtigkeit seines Vaters sterben; er soll gewißlich leben. 18 Sein Vater, weil er Erpressung verübt, Raub am Bruder begangen, und was nicht gut war inmitten seines Volkes getan hat: siehe, der soll wegen seiner Ungerechtigkeit sterben. 19 Und sprechet ihr: Warum trägt der Sohn die Ungerechtigkeit des Vaters nicht mit? Der Sohn hat ja Recht und Gerechtigkeit geübt, hat alle meine Satzungen gehalten und sie getan: er soll gewißlich leben. 20 Die Seele, welche sündigt, die soll sterben. Ein Sohn soll nicht die Ungerechtigkeit des Vaters mittragen, und ein Vater nicht die Ungerechtigkeit des Sohnes mittragen; die Gerechtigkeit des Gerechten soll auf ihm sein, und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen soll auf ihm sein. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn aber der Gesetzlose umkehrt von allen seinen Sünden, die er getan hat, und alle meine Satzungen hält und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. 22 Aller seiner Übertretungen, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; wegen seiner Gerechtigkeit, die er geübt hat, soll er leben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Habe ich irgendwie Gefallen an dem Tode des Gesetzlosen, spricht der Herr, Jehova? nicht vielmehr daran, daß er von seinen Wegen umkehre und lebe? (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, nach all den Greueln tut, die der Gesetzlose verübt hat, sollte er leben? aller seiner gerechten Taten, die er getan hat, soll nicht gedacht werden; wegen seiner Treulosigkeit, die er begangen, und wegen seiner Sünde, die er getan hat, wegen dieser soll er sterben. - (Hesekiel 3.20) 25 Und ihr sprechet: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Höret doch, Haus Israel: Ist mein Weg nicht recht? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und um deswillen stirbt, so stirbt er wegen seines Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gesetzloser umkehrt von seiner Gesetzlosigkeit, die er begangen hat, und Recht und Gerechtigkeit übt: er wird seine Seele am Leben erhalten. 28 Sieht er es ein und kehrt er um von allen seinen Übertretungen, die er begangen hat, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. - 29 Aber das Haus Israel spricht: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Sind meine Wege nicht recht, Haus Israel? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? 30 Darum werde ich euch richten, Haus Israel, einen jeden nach seinen Wegen, spricht der Herr, Jehova. Kehret um, und wendet euch ab von allen euren Übertretungen, daß es euch nicht ein Anstoß zur Missetat werde; (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 werfet von euch alle eure Übertretungen, womit ihr übertreten habt, und schaffet euch ein neues Herz und einen neuen Geist! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Denn ich habe kein Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr, Jehova. So kehret um und lebet! (Hesekiel 18.23)