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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 12

Ankündigung der Wegführung - Sinnbildliche Handlungen Hesekiels als Symbol für Gefangenschaft und Belagerungsnot

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, du wohnst inmitten des widerspenstigen Hauses, welche Augen haben zu sehen und nicht sehen, Ohren haben zu hören und nicht hören; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Jesaja 6.9-10) 3 Und du, Menschensohn, mache dir Auswanderergeräte und wandere bei Tage vor ihren Augen aus, und du sollst vor ihren Augen von deinem Orte zu einem anderen Orte auswandern: Ob sie vielleicht sehen möchten; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. 4 Und trage deine Geräte wie Auswanderergeräte bei Tage vor ihren Augen hinaus; und du, ziehe am Abend vor ihren Augen aus, wie man auszieht, um auszuwandern. 5 Vor ihren Augen durchbrich dir die Mauer, und trage sie dadurch hinaus; 6 vor ihren Augen nimm sie auf die Schulter, in dichter Finsternis trage sie hinaus; du sollst dein Angesicht verhüllen, damit du das Land nicht sehest. Denn ich habe dich zu einem Wahrzeichen gemacht für das Haus Israel. - (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Und ich tat also, wie mir geboten war. Meine Geräte trug ich wie Auswanderergeräte bei Tage hinaus, und am Abend durchbrach ich mir die Mauer mit der Hand; in dichter Finsternis trug ich sie hinaus, ich nahm sie vor ihren Augen auf die Schulter. - 8 Und das Wort Jehovas geschah zu mir am Morgen also: 9 Menschensohn, hat nicht das Haus Israel, das widerspenstige Haus, zu dir gesagt: Was tust du? 10 Sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Den Fürsten in Jerusalem betrifft dieser Ausspruch und das ganze Haus Israel, in dessen Mitte sie sind. 11 Sprich: Ich bin ein Wahrzeichen für euch; gleichwie ich getan habe, also soll ihnen getan werden: in die Verbannung, in die Gefangenschaft werden sie gehen. (Hesekiel 12.6) 12 Und der Fürst, der in ihrer Mitte ist, wird es in dichter Finsternis auf die Schulter nehmen und ausziehen; sie werden die Mauer durchbrechen, um es dadurch hinauszutragen; er wird sein Angesicht verhüllen, auf daß er mit seinen Augen das Land nicht sehe. (Jeremia 39.7) 13 Und ich will mein Netz über ihn ausbreiten, und in meinem Garne wird er gefangen werden; und ich will ihn nach Babel bringen, in das Land der Chaldäer, aber sehen wird er es nicht; und er wird daselbst sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und alle, die um ihn her sind, seine Hilfe und alle seine Scharen, will ich in alle Winde zerstreuen und das Schwert ziehen hinter ihnen her. 15 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich sie unter die Nationen versprenge und sie in die Länder zerstreue. 16 Und ich werde von ihnen einige Leute übriglassen vom Schwert, vom Hunger und von der Pest, auf daß sie alle ihre Greuel erzählen unter den Nationen, wohin sie kommen werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 6.8) 17 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 18 Menschensohn, mit Beben sollst du dein Brot essen, und mit Zittern und in Angst dein Wasser trinken. 19 Und sprich zu dem Volke des Landes: So spricht der Herr, Jehova, von den Bewohnern Jerusalems im Lande Israel: In Angst werden sie ihr Brot essen und in Entsetzen ihr Wasser trinken, weil ihr Land veröden wird von seiner Fülle wegen der Gewalttat aller seiner Bewohner. 20 Und die bewohnten Städte werden wüst, und das Land wird eine Einöde werden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.

Drohworte an die Verächter von Weissagungen

21 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 22 Menschensohn, was ist das für ein Spruch, den ihr im Lande Israel habt, indem ihr sprechet: Die Tage werden sich in die Länge ziehen, und jedes Gesicht wird zunichte werden? (2. Petrus 3.4) 23 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ich will diesem Spruche ein Ende machen, und man soll ihn nicht mehr als Spruch gebrauchen in Israel; sondern rede zu ihnen: Nahe sind die Tage und das Wort eines jeden Gesichts. (Habakuk 2.3) 24 Denn kein eitles Gesicht und keine schmeichlerische Wahrsagung wird mehr sein inmitten des Hauses Israel. 25 Denn ich bin Jehova, ich rede; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, es wird nicht mehr hinausgeschoben werden. Denn in euren Tagen, widerspenstiges Haus, rede ich ein Wort und tue es auch, spricht der Herr, Jehova. 26 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 27 Menschensohn, siehe, das Haus Israel spricht: Das Gesicht, welches dieser schaut, ist auf viele Tage hin; und auf ferne Zeiten hin weissagt er. 28 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Keines meiner Worte soll mehr hinausgeschoben werden; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, spricht der Herr, Jehova.