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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Ester - Kapitel 9

Rache der Juden an ihren Feinden - Purimfest

1 Und im zwölften Monat, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage desselben, als das Wort des Königs und sein Befehl zur Ausführung kommen sollte, an dem Tage, da die Feinde der Juden gehofft hatten, sie zu überwältigen (es wandte sich aber, so daß sie, die Juden, ihre Hasser überwältigten), 2 da versammelten sich die Juden in ihren Städten, in allen Landschaften des Königs Ahasveros, um Hand an diejenigen zu legen, welche ihr Unglück suchten. Und niemand konnte vor ihnen bestehen, denn die Furcht vor ihnen war auf alle Völker gefallen. (Ester 8.17) 3 Und alle Fürsten der Landschaften und die Satrapen und die Landpfleger und diejenigen, welche die Geschäfte des Königs besorgten, unterstützten die Juden; denn die Furcht vor Mordokai war auf sie gefallen. 4 Denn Mordokai war groß im Hause des Königs, und sein Ruf ging durch alle Landschaften; denn der Mann Mordokai wurde immerfort größer. 5 Und die Juden richteten unter allen ihren Feinden eine Niederlage an, indem sie sie erstachen, ermordeten und umbrachten; und sie taten an ihren Hassern nach ihrem Wohlgefallen. 6 Und in der Burg Susan töteten die Juden und brachten um fünfhundert Mann; 7 und sie töteten Parschandatha und Dalphon und Aspatha 8 und Poratha und Adalja und Aridatha 9 und Parmaschtha und Arisai und Aridai und Wajesatha, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Widersachers der Juden; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 11 An selbigem Tage kam die Zahl der in der Burg Susan Getöteten vor den König. 12 Und der König sprach zu der Königin Esther: In der Burg Susan haben die Juden fünfhundert Mann und die zehn Söhne Hamans getötet und umgebracht; was mögen sie in den übrigen Landschaften des Königs getan haben! Doch was ist deinen Bitte? und sie soll dir gewährt werden. Und was ist noch dein Begehr? und es soll geschehen. (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Und Esther sprach: Wenn es den König gut dünkt, so werde auch morgen den Juden, die in Susan sind, gestattet, nach dem heutigen Befehle zu tun; und die zehn Söhne Hamans hänge man an das Holz. 14 Da befahl der König, daß also geschehen sollte; und der Befehl wurde zu Susan erlassen, und man hängte die zehn Söhne Hamans. 15 Und die Juden, die in Susan waren, versammelten sich auch am vierzehnten Tage des Monats Adar und töteten in Susan dreihundert Mann; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 16 Und die übrigen Juden, die in den Landschaften des Königs waren, versammelten sich und standen für ihr Leben ein und erhielten Ruhe vor ihren Feinden; und sie töteten unter ihren Hassern 75000; aber an die Beute legten sie ihre Hand nicht. 17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar; und am Vierzehnten des Monats ruhten sie, und sie machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freude. 18 Aber die Juden, die in Susan waren, hatten sich am Dreizehnten des Monats und des Vierzehnten des Monats versammelt; und sie ruhten am Fünfzehnten des Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freude. 19 Darum feiern die Juden des platten Landes, die in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar als einen Tag der Freude und des Gastmahls, und als einen Festtag, wo man einander Teile sendet. 20 Und Mordokai schrieb diese Begebenheiten auf. Und er sandte Briefe an alle Juden, in allen Landschaften des Königs Ahasveros, die nahen und die fernen, 21 um ihnen festzusetzen, daß sie den vierzehnten Tag des Monats Adar und den fünfzehnten Tag desselben Jahr für Jahr feiern sollten, 22 als die Tage, an welchen die Juden Ruhe erlangt hatten vor ihren Feinden, und als den Monat, wo sich ihnen Kummer in Freude, und Trauer in einen Festtag verwandelt hatte - daß sie dieselben feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freude, wo man einander Teile sendet und Geschenke an die Armen gibt. 23 Und die Juden nahmen als Brauch an, was sie zu tun angefangen, und was Mordokai ihnen geschrieben hatte. 24 Denn Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, der Widersacher aller Juden, hatte gegen die Juden den Anschlag ersonnen, sie umzubringen, und hatte das Pur, das ist das Los, geworfen, um sie zu vertilgen und sie umzubringen. (Ester 3.7) 25 Und als es vor den König kam, befahl er durch einen Brief, daß sein böser Anschlag, den er gegen die Juden ersonnen hatte, auf seinen Kopf zurückkehre; und man hängte ihn und seine Söhne an das Holz. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Darum nannte man diese Tage Purim, nach dem Namen des Pur. Deshalb, wegen all der Worte dieses Briefes, sowohl dessen, was sie selbst davon gesehen hatten, als auch was zu ihnen gelangt war, 27 setzten die Juden fest und nahmen auf sich und auf ihre Nachkommen und auf alle, die sich ihnen anschlossen, als eine ewige Satzung, diese beiden Tage zu feiern, nach dem, was darüber geschrieben worden war, und nach ihrer bestimmten Zeit, Jahr für Jahr; 28 und daß diese Tage im Andenken bleiben und gefeiert werden sollten in jedem einzelnen Geschlecht, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Landschaft und in jeder einzelnen Stadt; und daß diese Purimtage unter den Juden nicht untergehen, und ihr Andenken nicht aufhören sollte bei ihren Nachkommen. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abichails, und Mordokai, der Jude, schrieben mit allem Nachdruck, um diesen zweiten Brief über die Purim festzusetzen. 30 Und er sandte Briefe an alle Juden, in die 127 Landschaften, das Königreich Ahasveros', Worte des Friedens und der Wahrheit, 31 um diese Purimtage in ihren bestimmten Zeiten festzusetzen, so wie Mordokai, der Jude, und die Königin Esther es ihnen festgesetzt hatten, und wie sie es für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Angelegenheit der Fasten und ihrer Wehklage. 32 Und der Befehl Esthers setzte diese Purim-Angelegenheit fest, und er wurde in ein Buch geschrieben.